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Mehrere Vorgesetzte für ein und dieselbe Stelle
Olympe de Gouges:
Hallo zusammen,
ich brauch mal wieder euer geballtes Schwarmwissen zu folgendem Sachverhalt:
In einer Stellenbeschreibung sind für die dargestellte Stelle 2 Vorgesetzte angegeben.
Meinem Gefühl nach geht das nicht. Im TVöD VKA ist eine Stelle mit mehreren Vorgesetzten grundsätzlich nicht vorgesehen. Der TVöD sieht eine klare hierarchische Struktur mit einem direkten Vorgesetzten vor.
Oder täusche ich mich da?
Tagelöhner:
Wüsste nicht wo sich daraus ableiten ließe. Wie sich der Arbeitgeber intern organisiert, und ob er beispielweise für Tätigkeitsbereich A Vorgesetzten A und für Tätigkeitsbereich B Vorgesetzten B zuweist, unterliegt dabei doch seinem Organisationsermessen.
Dass in der Praxis gerne gilt "Man kann nicht der Diener zweier Herren sein" ist ja wieder was anderes.
BAT:
Hä?
Wir haben inzwischen Jobsharing auch in Führungspositionen.
Oder wie ist das gemeint?
Organisator:
--- Zitat von: Tagelöhner am 11.08.2025 12:53 ---Wüsste nicht wo sich daraus ableiten ließe. Wie sich der Arbeitgeber intern organisiert, und ob er beispielweise für Tätigkeitsbereich A Vorgesetzten A und für Tätigkeitsbereich B Vorgesetzten B zuweist, unterliegt dabei doch seinem Organisationsermessen.
Dass in der Praxis gerne gilt "Man kann nicht der Diener zweier Herren sein" ist ja wieder was anderes.
--- End quote ---
Dies ist zutreffend - der TVöD trifft dazu keine Regelungen ;)
Allerdings ergibt sich eine Antwort häufig aus der Geschäftsordung der Behörde; daher @ TE: Schau mal in die GO
Ansonsten wie BAT schreibt - Jobsharing bei Führungspositionen ist durchaus möglich, hier gibt es dann aber klare Regelungen, wer für was zuständig ist.
FearOfTheDuck:
@Olympe: Wo liest du das denn im TVÖD raus?
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