Betr. Land Ba-Wü
Hallo,
ich kenne das etwas anders:
Ich ließ mir, weil es billiger ist, ein Vitamin B12-Präparat verschreiben, das als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft ist u. spottbillig war (rd. 3 Euro für ca. 60 Tablettchen). Es ist billiger gegenüber einem als Arzneimittel eingestuften B12-Präparat, das unterm Strich sehr viel teurer ist und das ich zuvor öfters auch erstattet bekam, weil die Voraussetzungen dafür für eine Substitution von B12 bei mir vorliegen.
Ich dachte, ich tue meiner Beihilfestelle einen Gefallen, wenn ich ein viel billigeres Präparat mir verordnen lasse.
Ich habe gegen die Kürzung des billigen Präparates Widerspruch erhoben, weil im selben Bescheid noch andere teurere Arzneimittel nicht anerkannt waren u. ich den Widerspruch wegen diesen eh erhoben hätte.
Der Widerspruch ist bisher nur teilweise bearbeitet von der Beihilfestelle. Wegen der 3 Euro bestand bereits Schriftwechsel mit der Beihilfestelle.
Dass Kürzungen von 3 Euro aber für die Bearbeiter bei der Beihilfestelle einen Zeitaufwand im Widerspruchsverfahren verursachen, scheint dort keine Rolle zu spielen, trotzdem bekannt ist, dass dort bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen enorme Rückstände bestehen.