Ich bin ganz neu hier. Hallo in die Runde.
Es geht um den Familienzuschlag Kind in Verbindung mit dem Kindergeld.
Mein Mann arbeitet als Beamter in Brandenburg und ich beim Bund.
Der Familienzuschlag für Kinder wurde 2023 in Brandenburg erhöht, sodass wir den Wechsel von mir zu meinem Mann vorgenommen haben.
Die Personalstelle informierte dann, dass das Kindergeld dann auch an meinen Mann überwiesen werden muss. Also haben wir auch das Kindergeld umgemeldet. Kein Problem. Dachte ich!
Anfang diesen Jahres bekam ich ein Schreiben der Personalstelle, dass ich aufgrund des Wechsels "Kindergeld" meine 40 Stunden/Woche (aufgrund meiner Kinder) wieder auf 41 Stunden hätte ummelden müssen, da ja nun Kindergeld und Familienzuschlag bei meinem Mann lägen.
Ich arbeite Teilzeit mit 35 Stunden, nun hätte die Teilzeit - laut Personalstelle - auf die 41 und nicht auf die 40 angerechnet werden müssen. Dies hätte ich umgehend melden müssen! D.h., ich sollte nun die Differenz (Überzahlung) zurückzuzahlen. Die Personalabteilung hat widerwillig eine Mitschuld eingeräumt (30 %), sodass mir ein wenig erspart blieb.
Aber wenn es richtig ist, was Ihr hier schreibt, dass nur der KindergeldANSPRUCH und NICHT die KindergeldZAHLUNG ausschlaggebend ist, dann wäre die Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 41 Stunden doch nicht notwendig geworden oder wie seht Ihr das? Ich wäre sehr dankbar für eine Rückmeldung. Viele Grüße Yvonne
Edit: Zitate aus dem anderen Thread entfernt
Unknown