Autor Thema: NW Erstmalige Stufenfestsetzung  (Read 1406 times)

Kaffeekanzler

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NW Erstmalige Stufenfestsetzung
« am: 12.08.2025 11:24 »
Hallo zusammen,

ich bin mir beim Verständnis des § 29 Abs. 2 S. 3 LBesG NRW unsicher.
"Frühere Dienstzeiten mit Anspruch auf Dienstbezüge in einem Beamten-, Richter- oder Soldatenverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 31 Absatz 1) im Geltungsbereich des Grundgesetzes führen zu einer Vorverlegung des Beginns des Stufenaufstiegs auf den Zeitpunkt der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge, soweit in § 30 Absatz 4 nichts anderes bestimmt ist; Satz 1 zweiter Halbsatz und die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend."

Ein Beamter war in der Zeit vom 01.10.2014 bis 31.08.2022 Soldat (zunächst FWDL, dann SaZ 8 ) bei der Bundeswehr und hat anschließend ab 09/2022 den Vorbereitungsdienst im gehobenen kommunalen Verwaltungsdienst absolviert.

Heißt "Vorverlegung des des Beginns des Stufenaufstiegs auf den Zeitpunkt der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge" dann, dass seine Erfahrungsstufen ab dem 01.10.2014 zu rechnen sind?
Das hieße er käme bei der Ernennung auf Probe 08/2025 in Stufe 7  und würde am 01.10.2027 Stufe 8 erreichen.

Wie sähe es bei Soldaten aus, dass die keinen nahtlosen Übergang zwischen Soldatenverhältnis und Beamtenverhältnis, sondern eine zwischenzeitliche Unterbrechung hatten? Wird dann dennoch das Datum vorverlegt?
Damit wäre das Besoldungsrecht sehr soldatenfreundlich gestaltet  :)

Vielen Dank vorab für eure Rückmeldung!

Sagsmir

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Antw:NW Erstmalige Stufenfestsetzung
« Antwort #1 am: 17.09.2025 08:49 »
Hi,

also bei mir war das so (SaZ 7):
Ende des Vorbereitungsdienstes 28.08.2024, somit auch der Zeitpunkt der erstmaligen Ernennung mit Dienstbezügen 28.08.2024. Es gilt der aktuelle Dienstherr. Der Vorbereitungsdienst zählt nicht als Zeitpunkt der Ernennung mit Dienstbezügen.
Der Stufenbeginn wäre dann Regulär zum 01. des Monats, also 01.08.2024.

Da ich 84 anrechenbare Monate (7 Jahre) habe, wurde der Stufenbeginn auf 01.08.2017 (2024-7=2017) vorverlegt.

Ab dann wurde somit entsprechend der aktuell geltenden Stufenberechnung die Erfahrungsstufe 6 zum 01.08.2024 vergeben.
Berechnung:
2017 Stufe 3 (Beginn noch 7 Jahre)
2019 Stufe 4 (7-2= noch 5 Jahre)
2021 Stufe 5 (5-2 = noch 3 Jahre)
2024 Stufe 6  (3-3 = 0 Rest)

Die nächste Erfahrungsstufe wird bei mir am 01.08.2027 und dann im gesetzlichen Rhythmus erreicht.

Bei dir würde es dann so oder so ähnlich ablaufen. Inwieweit dei FWDL-Zeiten angerechent werden, kann ich leider nicht sagen. Wenn dein Vorbereitungsdienst 08/2025 endet, dann kannst du schonmal 8 Jahre SaZ zurückrechnen + die FWDL-Zeiten (soweit deise angerechent werden) und ab da mit dem Stufenaufsteig beginnen.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Kaffeekanzler

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Antw:NW Erstmalige Stufenfestsetzung
« Antwort #2 am: 17.09.2025 16:26 »
hey Sagsmir,

vielen Dank für deine Antwort.
Das bestätigt meine Auffassung

Tenshin

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Antw:NW Erstmalige Stufenfestsetzung
« Antwort #3 am: 24.09.2025 08:08 »
Moin,

bei mir wurden die vollen 12 Jahre für die Stufenfestsetzung angerechnet, also auch die volle Zeit GWDL/FWDL.
Zudem ist mit dem Wegfall der Stufen 1+2 der Beginn mit 3 festgelegt worden. Das ganze ist sehr Soldatenfreundlich ausgestaltet.