Hallo zusammen,
ich bin mir beim Verständnis des § 29 Abs. 2 S. 3 LBesG NRW unsicher.
"
Frühere Dienstzeiten mit Anspruch auf Dienstbezüge in einem Beamten-, Richter- oder Soldatenverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 31 Absatz 1) im Geltungsbereich des Grundgesetzes führen zu einer Vorverlegung des Beginns des Stufenaufstiegs auf den Zeitpunkt der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge, soweit in § 30 Absatz 4 nichts anderes bestimmt ist; Satz 1 zweiter Halbsatz und die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend."
Ein Beamter war in der Zeit vom 01.10.2014 bis 31.08.2022 Soldat (zunächst FWDL, dann SaZ 8 ) bei der Bundeswehr und hat anschließend ab 09/2022 den Vorbereitungsdienst im gehobenen kommunalen Verwaltungsdienst absolviert.
Heißt "
Vorverlegung des des Beginns des Stufenaufstiegs auf den Zeitpunkt der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge" dann, dass seine Erfahrungsstufen ab dem 01.10.2014 zu rechnen sind?
Das hieße er käme bei der Ernennung auf Probe 08/2025 in Stufe 7 und würde am 01.10.2027 Stufe 8 erreichen.
Wie sähe es bei Soldaten aus, dass die keinen nahtlosen Übergang zwischen Soldatenverhältnis und Beamtenverhältnis, sondern eine zwischenzeitliche Unterbrechung hatten? Wird dann dennoch das Datum vorverlegt?
Damit wäre das Besoldungsrecht sehr soldatenfreundlich gestaltet

Vielen Dank vorab für eure Rückmeldung!