Autor Thema: Bayerische Beamtenversicherung Krankenversicherung  (Read 1352 times)

max05

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Hallo

Bei der bayerischen Beamtenkrankenkasse gab es im Frühjahr wieder massive Beitragserhöhungen ( ca 30 % ).
Es wurde nun ein Umstieg vom Bisex zum Unisex Tarif angeboten, da wäre der Beitrag etwas günstiger .
Aber man hat nach dem Wechsel in den Unissex Tarif angeblich nie wieder die Möglichkeit in den Standart Tarif zu wechseln, welcher mit der gesetzlichen KV vergleichbar ist und die günstigste Variante darstellt.
Fragen :
1 : Hat jemand Erfahrungen mit dem Umstieg vom Bisex in Unisex Tarif ?
2 : Weshalb ist nach dem Umstieg auf Unisex kein Wechsel in den Standart Tarif mehr möglich ?
3 : Wie sind euere Erfahrungen mit der bayerischen Beamtenversicherung ?
4 : Hat jemand noch eine Idee wie man die massiven Beitragserhöhungen vermeiden/ mindern kann ?

Danke


railjet

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Antw:Bayerische Beamtenversicherung Krankenversicherung
« Antwort #1 am: 19.08.2025 10:50 »
Ich verstehe die Relevanz des Standardtarifes für einen Beamten nicht. Ein Wechsel in diesem ist frühestens mit 55 Jahren möglich. Die Leistungen liegen unter GKV Niveau in gewissen bereichen. Der Tarif hat auf dem Markt derzeit mit ca. 50k versicherten derzeit praktisch keine Relevanz und im Notfall gibt es in der Unisex Welt noch den Basistarif.

1. Ja, das kann durchaus sinnvoll sein, man sollte die Tarifbedingungen vergleichen und wenn hier keine Ausschlussgründe für dich persönlich vorliegen und bei gleichen Leistungen eine Beitragsersparnis möglich ist, spricht mMn nichts dagegen

2. Standardtarif – ist ein Bisextarif, der allen Kunden zur Verfügung steht, die ihre PKV vor dem 01.01.2009 (Datum der Policierung) abgeschlossen haben. In die Unisexwelt ist der Standardtarif nicht überführt worden. Das führt zu der Problematik, dass man nach Ansicht der Mitgliedsunternehmen des PKV Verbandes nach einem Tarifwechsel von Bisex nach Unisex nicht mehr in den Standardtarif zurück wechseln kann. Hierzu gibt es auch andere Sichtweisen. Das Thema ist strittig und noch nicht gerichtlich entschieden.

3. nicht Vorhanden

4. ggf. In einen anderen Tarif wechseln, Leistungen reduzieren (z.B. Chefarzt, Einzelzimmer), prüfen ob die Beitragserhöhung rechswirksam war (hierzu gibt es einige Anwaltskanzleien, die sich hierrauf spezialisiert haben und das prüfen können)

max05

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Antw:Bayerische Beamtenversicherung Krankenversicherung
« Antwort #2 am: 26.08.2025 16:39 »
Danke für die Antwort:
Nachfrage : Was ist damit gemeint, dass der Standarttarif mit 50K ??  keine Bedeutung hat ?
Der Basistarif als Alternative zum Standarttarif ist aber wesentlich teuerer, bei verglichbarenn Leistungen.
Für eine kurzfristige Antwort wäre ich dankbar, da ich mich bald entscheiden muss.

MFG


Ozymandias

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Antw:Bayerische Beamtenversicherung Krankenversicherung
« Antwort #3 am: 26.08.2025 17:08 »
Männlein/Weiblein?

Ich halte den Bisex-Tarif für Männer auf Dauer für besser als Unisex. Das hat versicherungstheoretische Gründe. Dazu kann man in der Suchfunktion jede Menge Material finden, auch gegen meine Meinung.

Nur ganz kurz: Frauen haben im Bi-sex immer höhere Beiträge bezahlt, wegen Schwangerschaften, höherer Lebenserwartung etc.
Mischt man diese in den Unisex, hat man nun theoretisch einen höheren Beitrag als Mann.
Nur weil der Unisex heute günstiger ist, heißt dass nicht dass es dauerhaft der Fall sein wird.
Aus den historischen Bisex-Tarifen weiß man, dass Frauen höhere Beiträge benötigen. Deshalb möchte man eigtl. als Mann nicht dort drin landen.

Gesundheit ist allgemein teurer geworden. Die PKV kennt keine kleinen Beitragserhöhungen, sobald Limits überschritten werden, muss erhöht werden. Das passiert oftmals gleich in großen Schritten.

Man kann 1-3% sparen, wenn man jährlich vorauszahlt.

clarion

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Antw:Bayerische Beamtenversicherung Krankenversicherung
« Antwort #4 am: 26.08.2025 21:21 »
Ich halte Bisextarife nicht zwingend auf Dauer für besser! Begründung: Bisextarife vergreisen. Wenn die Altersrückstellungen nicht ausreichend sind, eine kleiner werdende Gruppe alter Männer zu versorgen, dann wird es teurer. Es dürfen halt nicht zu viele Kerls teure Krankheiten über einen langen Zeitraum bekommen, oder die Lebenserwartung über Gebühr sprengen. Schlussendlich ist eine Wette.

Ozymandias

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Antw:Bayerische Beamtenversicherung Krankenversicherung
« Antwort #5 am: 27.08.2025 08:51 »
Wenn die gigantischen Altersrückstellungen sich aber auf weniger Leute verteilen, dann ist das eher positiv für die noch lebenden. Die Spannbreite der Entscheidung dürfte aber im Bereich 10-50 Euro pro Monat liegen.
Muss man selber entscheiden, welche Sichtweise man für richtig hält.


max05

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Antw:Bayerische Beamtenversicherung Krankenversicherung
« Antwort #6 am: 28.08.2025 13:43 »
Beide Argumente sind nachvollziehbar.
Mich macht es nur etwas nachdenklich, dass mir angeboten wurde vom Bisex ( M. ) in Unisex Tarif  zu
 wechseln wobei sich der Monatsbeitrag , bei vergleichbaren Leistungen um ca 100 € / Monat verringert.
Ich hab fast den Eindruck die Versicherung möchte, dass man in den Unisex Tarif wechselt .

Mit dem Wechsel in den Unisex Tarif kommt man aber angeblich nicht mehr in den Standard Tarif .(Bisex)
Vom Beitrag ist der Standard Tarif schon gut , hat aber nur Leistungen, vergleichbar der gesetzlichen KV.
Der Basis Tarif ist sogar noch teuerer als mein jetztiger , Bisex Tarif, obwohl er nur Leistungen , vergleichbar der gesetzlichen KV hat.
Hat jemand eine Idee weshalb das so ist ?

Von daher glaube ich nicht das Standard Tarif  und Basis Tarif eine wirkliche Alterative sind ?
Wie ist da Eurer Meinung ?

clarion

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Antw:Bayerische Beamtenversicherung Krankenversicherung
« Antwort #7 am: 28.08.2025 21:43 »
Nein, sind sie nicht. Nur wenn Du die Beihilfeberechtigung verlieren solltest, wäre es eine Option.

railjet

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Antw:Bayerische Beamtenversicherung Krankenversicherung
« Antwort #8 am: 31.08.2025 16:41 »
Danke für die Antwort:
Nachfrage : Was ist damit gemeint, dass der Standarttarif mit 50K ??  keine Bedeutung hat ?
Die PKV hat in Deutschland 8,74 Millionen Versicherte in Volltarifen. Davon sind gerade einmal 50.000 im Standardtarif versichert, er ist daher für die Breite Masse irrelevant und nur in Sozialen Ausnahmesituationen von wirklicher Bedeutung, in diesen Situationen ist aber auch der Basistarif eine Alternative, welcher Beitragsmäßig auf die Hälfte reduziert werden kann, wenn soziale Voraussetzungen vorliegen.
Bei Beamten sind aber im Prinzip beide Tarife irrelevant und die meisten dort Versicherten haben Fristen zum Wechsel in die PKV versäumt oder sind wegen Anzeigepflichtverletzungen nirgendwo mehr normal Versicherbar.

Nein, sind sie nicht. Nur wenn Du die Beihilfeberechtigung verlieren solltest, wäre es eine Option.
Da stimme ich vollkommen zu.

... wobei sich der Monatsbeitrag , bei vergleichbaren Leistungen um ca 100 € / Monat verringert.
Ich hab fast den Eindruck die Versicherung möchte, dass man in den Unisex Tarif wechselt .69
Bei dreistelligen Beträgen bei gleicher Leistung, stellt sich für mich die Frage tatsächlich nicht mehr. Wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich das Wechselangebot wahrnehmen.

Der Basis Tarif ist sogar noch teuerer als mein jetztiger , Bisex Tarif, obwohl er nur Leistungen , vergleichbar der gesetzlichen KV hat.
Hat jemand eine Idee weshalb das so ist ?
Weil im Prinzip nur Kranke und sozial Schwache Menschen eine Aufnahme in den Basis oder Standardtarif wahrnehmen. Das Versichertenkollektiv ist klein und die Zahlungen hoch. Dazu noch die Möglichkeit der hälftigen Beitragsreduzierung im Basistarif bei sozialer Bedürftigkeit. Bei Beamten liegt der Preis des Basistarifes in BSB50 bei der Hälfte des Maximalen GKV Beitrages, also ca. 560 Euro im Monat. Bei angenommenen 50% Beihilfe

Von daher glaube ich nicht das Standard Tarif  und Basis Tarif eine wirkliche Alterative sind ?
Wie ist da Eurer Meinung ?
Sie sind keine wirkliche Alternative. Ein normaler Tarif ist immer vorzuziehen. Mit den Wechsel in einen der Sozialtarife gehen die Diskussionen beim Arzt los. Du bekommst einen Behandlungsausweis, auf dem die Maximalen GOÄ und GOZ Sätze gelistet sind, nach denen der Arzt abzurechen hat. Der Arzt ist aber nicht zu einer Behandlung verpflichtet oder darf auch - nach Hinweis - zu höheren Sätzen abrechnen. Der Arzt hat bei den Sozialtarifen das Inkassorisiko und wird auch deutlich schlechter Bezahlt als in den Normaltarifen.
Insbesondere im Zahnbereich wirst du starke Schwierigkeiten haben einen Zahnarzt zu finden, der nach den Sozialtarifen abrechnet. Hierzu empfehle ich eine kurze Google Recherche, in welcher sich massenweise Fälle verzweifelter Versicherter finden, die bei der KZV anfragen müssen um einen Zahnarzt genannt zu bekommen, welcher im Umkreis verpflichtet wird nach dem Tarif abzurechnen.

Ozymandias

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Antw:Bayerische Beamtenversicherung Krankenversicherung
« Antwort #9 am: 31.08.2025 16:56 »
Wenn es tatsächlich 100 Euro im Monat sind, würde ich auch wechseln.
Standardtarif will man wirklich nicht rein, ist etwas für gescheiterte Existenzen.

Saxum

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Antw:Bayerische Beamtenversicherung Krankenversicherung
« Antwort #10 am: 04.09.2025 10:05 »
1: Die Kolleg*innen hier haben schon alles relevante dazu gesagt.

Es empfiehlt sich aber trotzdem sich mal die Zeit zu nehmen, alle Versicherungsbedingungen (Bi- und Unisex) auszudrucken und jeden Punkt miteinander zu vergleichen. Da kann es auffallen dass gewisse Leistungen entweder in einem der beiden Tarifen nicht drin ist oder dass Leistungen erweitert sind. Beliebtestes Beispiel sind Vorsorge-Kuren, Anschlussheilbehandlung, Vorsorgeuntersuchungen Heil- und Hilfsmittel, Krankenpflege, Hospiz etc.

Normalerweise kann der Unisex-Tarif besser sein als der Bisex-Tarif, aber auch nicht immer und auch in diesen Fällen ist immer noch ein Wechsel in einen Unisex-Tarif nach § 204 VVG quasi jederzeit möglich.

2 : Der Gesetzgeber hat den Basistarif als verpflichtenden Sozialtarif festgelegt, der vergleichbare Leistungen wie nach SGB V anzubieten hat und frei von Risikozuschlägen / Leistungsausschlüssen ist. In dieser Hinsicht bietet dieser also ggf. mehr Leistungen als der Standardtarif. Leider grätscht eine kleine Klausel in diese Norm hinein, nämlich dass man "abweichende Sätze" vereinbaren kann und tatsächlich in *dieser* Hinsicht den Basistarif schlechter stellt als den Standardtarif. Man kann *immer* in den Basistarif wechseln, auch falls man zuerst den Standardtarif genommen hat aber umgekehrt (derzeit) nicht.

Der Höchstbeitrag im Basistarif fällt in der Regel an, wenn man direkt in den Basistarif einsteigt oder zumindest noch nicht lange genug Altersrückstellungen aufgebaut hat, die dann verrechnet werden würden. Davon abgesehen ist dieser für Beihilfeberechtigte auch nur in der "Restkosten-Versicherung-Variante" abzuschließen, also z.B. 50% oder 30%.

Der Standardtarif ist relativ gesehen "günstiger" im Vergleich zum Basistarif aus mehreren Gründen, viele der Versicherten sind noch eher im Standardtarif als im Basistarif, ein Wechsel ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft (mind. 10 Jahre PKV Versichert, mindestens 65 Jahre alt, oder 55 Jahre wenn gesamte Einkommen nicht die Beitragsmessungsgrenze überschreitet oder jünger aber bereits eine Rente beziehen und das gesamte Einkommen die Beitragsmessungsgrenzen nicht übersteigen). Der Basistarif ist im Gegensatz dazu ab dem Tag 1 möglich, somit ist es auch logisch, dass der andere Tarif eher mehr Altersrückstellungen hat.

Der Standard oder der Basistarif ist eigentlich immer die "letzte Reißleine". Normalerweise sind die Normaltarife erheblich viel besser, auch vom Leistungsumfang und der Bearbeitungsdauer her. Vielleicht sind die Standard- oder Basistarife insbesondere für Tarifgenerationen gut, die mal anno dazumal als "Lockangebote" eingestellt wurden und die nie gedacht/kalkuliert waren "auf ewig" zu laufen. Man hatte bei denen die Idee einen "günstigen Start" in der PKV zu ermöglichen und später sollten diese dann in die Normaltarife wechseln. Diese sind auch von den Leistungen und Beiträgen auch zwangsläufig schlechter und werden auch heutzutage so nicht mehr angeboten.

3: Eigentlich gut.

Falls man mit der Frage einen Versicherungswechsel ins Auge fasst, bitte vergesst die Idee wieder. Die kommt nur vielleicht bestenfalls in Frage wenn man noch innerhalb der 3-5 Jahren Versicherungsdauer befindet und wenn der neue Zieltarif bessere Leistungen, besseren Beitrag bietet und die eigenen Vorerkrankungen lückenlos dokumentiert sind bzw. angegeben werden können.

Ein externer Tarifwechsel bringt einen Verlust des Teils der Altersrückstellungen die über den Basistarif hinausgehen und es fangen alle Fristen für die vorvertragliche Anzeigepflicht wieder von 0 an zu laufen.

4: Grundsätzlich kann man die nicht vermeiden und massiv ist eigentlich bei den PKV relativ auf längere Zeiträume runtergebrochen. Man muss es  Vermindern kann man diese beispielsweise durch einen internen Tarifwechsel (auch von Bisex nach Bisex, allerdings nicht von Unisex nach Bisex) nach § 204 VVG allerdings ist die Auswahl an "internen Tarifen" bei Beamten in der Regel eingeschränkter als bei den Vollversicherten.

Ansonsten kann man beispielsweise Wahlleistungen oder den Beihilfeergänzungstarif abwählen. Auch gibt es die Möglichkeit Leistungen auszuschließen - ich persönlich würde als Laie aber davon abraten, da man irgendwas davon immer gebrauchen kann. Das einzige womit ich mitgehen könnte wäre "Heilpraktiker und Homöopathie", das wird aber jetzt den Beitrag auch nicht gewaltig runter setzten.
« Last Edit: 04.09.2025 10:16 von Saxum »