Autor Thema: Altes Gehalt während Studium behalten?  (Read 1439 times)

HarzIT

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Altes Gehalt während Studium behalten?
« am: 19.08.2025 09:46 »
Hallo in die Runde,

Folgende Situation: ich bin seit 5 Jahren in der IT einer kleinen Kommune beschäftigt und eingruppiert in EG 9a. Jetzt kam letzte Woche mein Amtsleiter auf mich zu und bot mir ein Bachelor Studium an, um künftig die Sachgebietsleitung in meinem Bereich zu übernehmen. Das dürfte nach dem abgeschlossenen Studium dann auf eine 9c oder 10 hinauslaufen. Die Stelle existiert im aktuellen Stellenplan noch nicht und wird erst im Laufe meines Studiums geschaffen, daher ist das Gehalt noch nicht final absehbar.
Da das Studium relativ kurzfristig beginnen würde (01.10.) und die Anmeldefrist abläuft (31.08.) hat mein Amtsleiter, der erstmal im Urlaub ist bis 01.09., die Klärung der Detailfragen mir und meinem Personaler überlassen. Wir sind uns jetzt allerdings über die Bezahlung uneinig. Mein Personaler meint, er müsse mir die Ausbildungsvergütung (wohl ca. 1300 - 1500€ laut Tarifvertrag) bezahlen und mehr ginge da nicht. Das ist für mich nicht zumutbar.

Meine Vorstellung war eigentlich: mein AG möchte, dass ich dieses Studium antrete. Ich habe mich nicht für eine Ausbildung beworben. Ich behalte also mein altes Gehalt. Ob das über eine Zulage in der Ausbildungsvergütung gedreht wird oder ich einfach die 9a behalte, ist mir eigentlich egal. Bei Kollegen, die den ALII absolvieren, wird regelmäßig das alte Gehalt mittels Zulage auf das Gehalt der neuen Stelle aufgestockt. Ich erwarte eigentlich eine ähnliche Regelung. Jetzt behalte ich mein altes Gehalt, bis die Stelle dann im Stellenplan vorhanden ist und ab dann wird aufgestockt.

Laut Personaler wäre das eine übertarifliche Bezahlung. Das sei tariflich nicht möglich, er würde das nicht unterschreiben. Wenn müsse das unser Amtsleiter nach seinem Urlaub tun, aber er sieht da keine Möglichkeit.
Er will mich jetzt trotzdem anmelden und die Anmeldung im Zweifel zurückziehen, wenn das kostengünstig möglich wäre. Ich habe bislang nichts unterschrieben und erwarte daher nicht, dass irgendwelche Kosten auf mich zu kommen, falls ich mich gegen das Studium entscheide, einen unangenehmen Beigeschmack, hat das ganze dennoch.

Meine Frage: Hat er recht? Ist es wirklich nicht möglich mein altes Gehalt weiter zu zahlen? Oder gibt es im TVÖD für Kommunen vielleicht irgendeine Regelung, die genau das ermöglicht und wir beide kennen diese Regelung einfach nicht?

Vielen Dank im Voraus

TVOEDAnwender

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Antw:Altes Gehalt während Studium behalten?
« Antwort #1 am: 19.08.2025 10:28 »
Soll das Studium denn Voll- oder Teilzeit laufen?

Ansonsten könnte man das einfach über eine Qualifizierungsvereinbarung nach § 5 nachdenken.

HarzIT

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Antw:Altes Gehalt während Studium behalten?
« Antwort #2 am: 19.08.2025 10:38 »
Das Studium soll in Vollzeit als duales Studium laufen. Ich stünde meinem AG dann in den vorlesungsfreien Zeit und zwei Semestern, die einen Praxiseinsatz vorsehen, zur Verfügung stehen.

Das mit der Qualifizierungsvereinbarung wusste ich nicht. Werde ich mal anbringen. Vielen Dank

ProfTii

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Antw:Altes Gehalt während Studium behalten?
« Antwort #3 am: 19.08.2025 10:39 »
Ich fände es äußerst realitätsfern, wenn du hier als "Auszubildender" behandelt würdest. Es ist doch eine Maßnahme die analog zur Teilnahme an einem ALII oder bei den Beamten zum Aufstieg zu sehen wäre. In den beiden genannten Fällen wird ja weiterhin das Gehalt der bisherigen EG bzw. des bisherigen Dienstposten bezahlt.

Da du nicht eigenständig zum Studium gehen willst, sondern die Teilnahme vom AG veranlasst wird, sehe ich hier auch die Anwendung des § 5 TVöD geboten.

NWB

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Antw:Altes Gehalt während Studium behalten?
« Antwort #4 am: 19.08.2025 11:48 »
Ich sehe das ähnlich.
Wenn der AG möchte, dass du das tust, soll er dir das weiterbezahlen, was du jetzt bekommst.

Thomber

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Antw:Altes Gehalt während Studium behalten?
« Antwort #5 am: 19.08.2025 12:24 »
Und dann war da noch der Beamte im mD, die nebenberuflich (!) studiert hatte und den seine Behörde nicht intern fördern wollte.... Er hat sich  sozusagen extern neu als Anwärter gD beworben und wurde von seiner Behörde dann neu ernannt.  (Dass ICH das als Betroffener aus Prinzip heraus schon abgelehnt hätte..egal...)  Will nur sagen, dass es immer und überall Hindernisse und Stolpersteine gibt und jede Personalabteilung tut auch so, als ob sie dein Gehalt aus der eigenen Tasche bezahlen müsste....

Fazit:  Gehalt als Azubi käme einer Neueinstellung gleich und das fände ich nicht wertschätzend - nicht okay. Rechtlich tja - kann man machen, aber in Zeiten, wo jeder IT-Kräfte sucht, ein gewagtes Spiel vin deiner Behörde! ;)

ProfTii

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Antw:Altes Gehalt während Studium behalten?
« Antwort #6 am: 19.08.2025 13:31 »
Und dann war da noch der Beamte im mD, die nebenberuflich (!) studiert hatte und den seine Behörde nicht intern fördern wollte.... Er hat sich  sozusagen extern neu als Anwärter gD beworben und wurde von seiner Behörde dann neu ernannt.  (Dass ICH das als Betroffener aus Prinzip heraus schon abgelehnt hätte..egal...)  Will nur sagen, dass es immer und überall Hindernisse und Stolpersteine gibt und jede Personalabteilung tut auch so, als ob sie dein Gehalt aus der eigenen Tasche bezahlen müsste....
[...]

Tatsächlich hatte ich damals unter meinen Kommilitonen einige dieser Sorte, die im "mD" auf einer A6 oder A7 versauert wären und sich dann haben entlassen lassen, um das duale Studium dann als Neueinsteller bei derselben Kommune zu machen. Waren alleine in meinem Kurs (27 Personen) 4 Stück. (Wir sind nicht gewillt dich intern zu fördern aber wenn du als Externer kommst, dann bist du genau der Bewerber den wir suchen!...)

Keine Ahnung welchen Vorteil das für den AG haben soll die Leute diese Extrarunde drehen zu lassen - klar bezahlt man für die Zeit etwas weniger aber man macht sich doch auch etwas unglaubwürdig gegenüber der eigenen Belegschaft...

Umlauf

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Antw:Altes Gehalt während Studium behalten?
« Antwort #7 am: 19.08.2025 14:11 »
Wenn man bei uns „von amtswegen“ zur Uni geschickt wird, bekommt man sein Gehalten weiterhin ganz normal.

Wie realitätsfern ist es, einen Mitarbeiter zum Studium zu schicken und ihn wie ein Azubi zu behandeln.

TVOEDAnwender

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Antw:Altes Gehalt während Studium behalten?
« Antwort #8 am: 19.08.2025 14:27 »
Und dann war da noch der Beamte im mD, die nebenberuflich (!) studiert hatte und den seine Behörde nicht intern fördern wollte.... Er hat sich  sozusagen extern neu als Anwärter gD beworben und wurde von seiner Behörde dann neu ernannt.  (Dass ICH das als Betroffener aus Prinzip heraus schon abgelehnt hätte..egal...)  Will nur sagen, dass es immer und überall Hindernisse und Stolpersteine gibt und jede Personalabteilung tut auch so, als ob sie dein Gehalt aus der eigenen Tasche bezahlen müsste....

Fazit:  Gehalt als Azubi käme einer Neueinstellung gleich und das fände ich nicht wertschätzend - nicht okay. Rechtlich tja - kann man machen, aber in Zeiten, wo jeder IT-Kräfte sucht, ein gewagtes Spiel vin deiner Behörde! ;)

Je nach Landesbeamtengesetz bzw. Laufbahnverordnung ist es gar nicht so einfach, mit einem nebenberuflichem Studium einen Laufbahnwechsel hinzubekommen.

Feivel

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Antw:Altes Gehalt während Studium behalten?
« Antwort #9 am: 19.08.2025 14:35 »
Und dann war da noch der Beamte im mD, die nebenberuflich (!) studiert hatte und den seine Behörde nicht intern fördern wollte.... Er hat sich  sozusagen extern neu als Anwärter gD beworben und wurde von seiner Behörde dann neu ernannt.  (Dass ICH das als Betroffener aus Prinzip heraus schon abgelehnt hätte..egal...)  Will nur sagen, dass es immer und überall Hindernisse und Stolpersteine gibt und jede Personalabteilung tut auch so, als ob sie dein Gehalt aus der eigenen Tasche bezahlen müsste....

Fazit:  Gehalt als Azubi käme einer Neueinstellung gleich und das fände ich nicht wertschätzend - nicht okay. Rechtlich tja - kann man machen, aber in Zeiten, wo jeder IT-Kräfte sucht, ein gewagtes Spiel vin deiner Behörde! ;)

Und da war da noch ein Angestellter mit VLII, der gerne den Bachelor und ggf. Master machen, sein AG ihn jedoch nicht fördern wollte, mit der Aussage, er könne es aus eigener Tasche bezahlen und in seiner Freizeit machen. Dabei wollte er dem AG erhalten bleiben...

Finde es aber echt gut, dass manche AG zu solchen Mitteln greifen, jedoch zum gleichen Gehalt!


PeterMuellerchen

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Antw:Altes Gehalt während Studium behalten?
« Antwort #10 am: 19.08.2025 16:32 »
Ich würde zur Sicherheit das gesagte nochmal zusammenfassen, deine Bedingungen klarstellen und das an den Personaler und dem Leiter in CC schicken.

Die Bezahlung als "Dualer Student" als Azubi ist bei uns auch üblich, allerdings haben die sich dann auch dafür beworben. Nicht als "Qualifizierungsmaßnahme". Dass machen wir über den "IT Operative Professional", dort werden die Leute aber weiter mit ihrem normalen Gehalt bezahlt. Die sind aber auch nicht Wochenlang an der Uni sondern nur 1-2Tage pro Woche im Lehrgangszentrum.

Würde an deiner Stelle also sowas schreiben wie "Vielen Dank für das Angebot zur Weiterqualifizierung. Leider kann ich das Angebot mit den am 19.08.25 besprochenen Bedingungen wie z.B. das Azubigehalt, nicht annehmen."
Ob dein Personaler dann noch einlenkt, der Leiter ausm Urlaub was dazu schreibt oder du die Frist für dieses Jahr schlicht verpasst und du erst nächstes Jahr da mitmachen kannst, wird man dann sehen. Wenn der Personaler dich anmelden will und dich im Zweifel wieder abmelden will, kann er das ja gerne tun.

Fettschwanzmaki

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Antw:Altes Gehalt während Studium behalten?
« Antwort #11 am: 19.08.2025 17:45 »
Ich würde einen anderen Ansatz favorisieren: ein berufsbegleitendes Studium.

Vorteil:

Du behältst deine Eingruppierung E9a und wenn Du gut verhandelst, kann sogar ein Anteil Deiner wöchentlichen Arbeitszeit für das Studium verwendet werden. Evtl. Reduzierung deiner wöchentlichen Arbeitszeit auf z. B. 30 Std., kommt auf den "workload" des Studiums an. Bei Vollzeit noch 15 oder 17 Std. "oben rauf" wäre wohl auch aus Gründen der Fürsorgepflicht des AG hinterfragungswürdig bzw. schlicht nicht erlaubt.

Nachteil:

Mehrarbeit ggfls. über 39 Std./Woche über einen längeren Zeitraum ("wo kein Kläger, da kein Richter"), ggfls. längere Studiendauer, eher mittel- bis langfristige Personalplanung als "Nachwuchskraft". Muss man wollen und auch leisten können.

Konkretes Bsp.:

Ein MA wollte noch berufsbegleitend den Master ranhängen (ohne geplante, besondere Verwendung bei der derzeitigen Beschäftigung, kein direkter "Gewinn" für den AG, eher über "Umwege", drei Semester). MA war TZ bei 30 Std., 10 Std. hätten bei gleichbleibender Bezahlung für das Studium verwendet werden dürfen, die anderen Std., die das Studium wöchentlich benötigt hätte, müssten dann aus der "Eigenmotivation" erbracht werden.

Dein Job wäre es, mögliche Studiengänge zu recherchieren (Präsenz-Zeiten/online, Vorlesungen am WE usw.). Kläre auch gleich die Kostenübernahme... ^^