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Kündigungsfrist nach direkter Übernahme nach der Ausbildung

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Hihi:
Hihi :),

ich habe eine kurze Frage. Was gilt für eine Kündigungsfrist, wenn ich nach drei Jahren Ausbildung im direkten Anschluss übernommen werde, aber am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses meine Kündigung einreiche?

Werden die drei Jahre mit angerechnet auf die Kündigungsfrist also sind es sechs Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres? Hierfür spricht, dass auch die Probezeit entfällt bei direkter Übernahme von Auszubildenden, gem. §2 (4) S.2 TVöD.

Oder aber sind es zwei Wochen zum Monatsende? Hierfür spricht, dass das Arbeitsverhältnis mit einem neuen Vertrag begründet wird (neues Arbeitsverhältnis).

Ich bedanke mich schon mal vorab  ;)

Autodoc:
Wenn Du direkt am nächsten eh kündigen will, lass einfach keinen neuen Vertrag aufsetzen. Oder soll die zeit zur Überbrückung gedacht sein? Dann könnte man über einen befristeten Vertrag nachdenken.

Hihi:
Zum einen ist mein derzeitiger Arbeitgeber sehr schwierig und ich bin froh, endlich mal ein Angebot erhalten zu haben (da ich zum Ende des Monats ausgelernt bin). Zum anderen gibt es noch keinen neuen Arbeitgeber. Es gibt also nur diese Stelle für mich und ich muss sie erstmal antreten. Aber sollte sich relativ schnell doch etwas anderes ergeben, möchte ich sicher sein mit der Kündigungsfrist, sonst gibt es da gleich wieder das nächste Problem.

Autodoc:
Achso. Naja, die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages gibt es ja auch noch. Da muss der Arbeitgeber aber mitspielen.
Dann ist es nachvollziehbar.

KaiBro:
In meinen Augen sollte man erstmal Berufserfahrung sammeln, egal wie schwierig der Arbeitgeber ist, denn ansonsten wird man es schwer haben, eine andere Stelle zu finden. Will heißen, Stelle annehmen und sich nebenher bewerben.

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