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Kündigungsfrist nach direkter Übernahme nach der Ausbildung

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FearOfTheDuck:
§ 34 Abs 3 TVÖD:

1Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zu
rückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist.

Hihi:
Alles klar, dann läuft es wohl auf den Aufhebungsvertrag hinaus, sollte es dann doch schneller mit meinen Bewerbungen nebenbei funktionieren. Berufserfahrung liegt auch schon vor. Danke

Maggus:
Deine Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsende, da Deine Beschäftigungszeit als Angestellter noch kein Jahr beträgt (die Ausbildungszeit zählt nicht).
Somit ist z.B. die Kündigung Ende August auf Ende September möglich.

andi1504:

--- Zitat von: Maggus am 13.08.2025 10:49 ---Deine Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsende, da Deine Beschäftigungszeit als Angestellter noch kein Jahr beträgt (die Ausbildungszeit zählt nicht).
Somit ist z.B. die Kündigung Ende August auf Ende September möglich.

--- End quote ---

Das ist nicht korrekt. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen (nicht ein Monat) zum Monatsschluss, da Du noch keine sechs Monate beschäftigt bist.

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