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Neues Beurteilungsrecht in Baden-Württemberg - Auswirkungen auf Beförderungen
OhnePerspektive:
Hallo zusammen,
nach der Reform des Beurteilungsrechts im letzten Jahr stellt sich mir die Frage, ob Beförderungsrunden jetzt nur noch alle drei Jahre auf Grundlage der aktuellen Regelbeurteilung möglich sind. Anlassbeurteilungen sind nach der Reform nur noch eingeschränkt zulässig, siehe § 1 Abs. 2 BeurtVO.
Versteht jemand die neuen Regelungen und die Auswirkungen auf Beförderungen?
Hintergrund ist folgender: Ich habe kürzlich meine Regelbeurteilung ausgehändigt bekommen und habe 9 Punkte. Nun habe ich ein freundliches Schreiben erhalten, in dem mitgeteilt wird, dass die nächste Beförderungsrunde ansteht, bei der alle Personen mit 11 Punkten befördert werden können. Wenn es nun tatsächlich so ist, dass nur noch alle drei Jahre auf Grundlage der Regelbeurteilung befördert werden kann, weil man ansonsten ja keine Grundlage für die Auswahlentscheidung hat (?), bedeutet das, dass ich sechs bis neun Jahre warten kann, bis ich befördert werde. Bei dem Umgang mit den Beurteilungen hier im Haus halte ich einen kometenhaften Anstieg der Beurteilungsnote von 9 auf 11 Punkte schon bei der nächsten Regelbeurteilung für sehr unwahrscheinlich. Selbst wenn ich es schaffe, mich bei den nächsten Regelbeurteilungen jeweils um einen ganzen Punkt zu verbessern, dauert es mindestens sechs Jahre, bis ich für eine Beförderung in Frage komme. Das ist jetzt für sich betrachtet nicht ungewöhnlich, ich weiß. Allerdings bin ich in meiner aktuellen Besoldungsgruppe seit fünf Jahren und sehe, dass andere Kolleginnen und Kollegen im Haus oder auch Bekannte, die in anderen Häusern sind, in der gleichen Zeit längst befördert wurden.
Ich bin gerade extrem frustriert und demotiviert. Die Diskussionen um und der Umgang des Landes mit den Themen 41-Stunden-Woche, Lebensarbeitszeitkonten, Kostendämpfungspauschale, 4-Säulen-Modell und die neueste Idee, dass Beamte wegen höherer Lebenserwartung später in den Ruhestand gehen sollten (https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/debatte-um-rente-und-lebensarbeitszeit-%C3%B6konomen-wollen-beamte-mehr-als-f%C3%BCnf-jahre-sp%C3%A4ter-in-pension-schicken/ar-AA1Ka9Df), heben meine Laune auch nicht.
NWB:
Von welchem Ressort, welcher Laufbahngruppe und welcher Beförderung in welches Besoldungsgruppe sprechen wir hier denn?
1000Baht:
--- Zitat von: OhnePerspektive am 13.08.2025 10:22 ---bedeutet das, dass ich sechs bis neun Jahre warten kann, bis ich befördert werde.
--- End quote ---
Wie kannst du das wissen?
Wenn du nicht genügend Punkte bekommst, die für eine Beförderung erforderlich sind, wirst du nicht dabei sein!
MrPlatin96:
Soweit ich weis (Finanzverwaltung) sind die Konkurrentenmitteilung maßgebend. Wenn ihr nur eine Beförderungsrunde alle drei Jahre habt, dann wird es so - wie du geschildert hast - sein.
Bei uns gibt es 2 Beförderungsrunden im Jahr für jeden Dienst (mD und gD jeweils 2)
Da sind dann die Punkte der Regelbeurteilung maßgeblich.
Bsp: Jahr 01 - Konkurrentenmitteilung 11 Punkte - dann bist Du nicht dabei
Jahr 02 Konkurrentenmitteilung 8 Punkte dann wärst Du dabei
Massltoff:
Kann dich voll verstehen!
Was ich hier im Forum schon alles gelesen habe, wie lange die Leute auf ihre Beförderungen warten müssen...
Ich muss mich glücklich schätzen. Bei uns im Haus gibt es zwischenzeitlich stichtagsgenaue Beförderungen jeden Monat (vorher auch 2x im Jahr) und alle die rechtlich befördert werden können werden auch befördert (so sollte es meiner Meinung nach überall sein...).
Da ich für meinen Teil ausschließlich nach dem Prinzip "Arbeiten um zu Leben" vorgehe, stimmt für mich so das Gesamtpaket, da ich jedes Mal pünktlich befördert wurde und so mein Ziel bereits in jungen Jahren erreicht hab.
Bei solchen Perspektiven wie deinen würde ich mich tatsächlich überall umschauen. Es gibt genug Alternativen und wenn man nicht für genau die Position, auf der man gerade sitzt, maximal brennt, gibt es für mich nur die Option wechseln.
Aber das kannst letztlich nur du entscheiden.
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