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Dienstwagen mit nach Hause nehmen
Martin1705:
Hallo zusammen,
ich bin hauptamtlicher Gerätewart in einer Kommune in Sachsen Anhalt, zu meinen Aufgaben gehören die Reparatur und Wartung der Feuerwehrfahrzeuge und Geräte sowie der Reparatur und Wartung sämtlicher Fahrzeuge und Geräte der Bauhöfe. Für diese Arbeit steht mir ein Dienstwagen zur Verfügung (Opel Combo, 2 Sitzer, im Aufbau befindet sich ein großer Schrank welcher voll mit Werkzeug und Ersatzteilen ist. Zu meinen Aufgaben gehört es auch Fahrzeuge zu Werkstatt Terminen zu begleiten oder Ersatzteile zu beschaffen. Mein Wohnort liegt ca. 25 km vom Verwaltungssitz und dem Parkplatz meines Dienstwagens entfernt. Um Zeit zu sparen habe ich bei meinem Vorgesezten Angefragt ob ich den Wagen mit nach Hause nehmen kann, so kann ich immer gleich von Zuhause zu den Händlern, Werkstätten, defekten Fahrzeugen starten, weiterhin kann ich dann im Bedarfsfall Feuerwehreinsätze zur Nachbereitung direkt anfahren.
Nun wurde das Vorhaben erstmal auf Eis gelegt, die Begründung hierfür ist das ich dann steuerliche Vorteile habe, allerdings will und kann ich das Fahrzeug garnicht privat nutzen da es wie gesagt voll mit Schränken ist.
Ich habe gelesen das sich bei solchen Werkstattwagen eigentlich keie steuerlichen Vorteile ergeben, da das Fahrzeug ja ein reiner Werkstattwagen ist.
Hat zu diesem Thema jemand schon Erfahrungen gemacht oder kann mir dafür rechtliche Grundlagen nennen?
Vielen Dank im Vorraus
Martin
Organisator:
Die wesentliche Grundlage ist das Arbeitsrecht, wonach dein Arbeitgeber dir vorschreiben darf, ob du die Dienstwagen wie gewünscht mit nach Hause nehmen darfst oder in der Dienststelle abstellen musst.
Ob das sinnvoll ist oder nicht, sei mal dahingestellt.
troubleshooting:
Steuerlich ist es für die Werbungskosten der Fahrt Wohnung-1. Dienstort relevant.
Hier fand ich es gut erklärt:
Quelle: https://www.steuern.de/dienstwagen
"Werbungskostenabzug
Wenn Sie Ihren Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen (und hierfür ein geldwerter Vorteil angesetzt wird), können Sie wie bei Fahrten mit dem eigenen Pkw auch die Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Haben Sie sich bei der Versteuerung der Fahrten statt für die pauschale 0,03 %-Regelung für die Einzelbewertung (0,002 % des Bruttolistenpreises) entschieden, können Sie auch nur diese Fahrten (max. für 180 Tage im Jahr) bei den Werbungskosten geltend machen.
Hat Ihr Arbeitgeber den geldwerten Vorteil pauschal versteuert und die darauf entfallende Lohnsteuer übernommen (dies ist durch einen entsprechenden Eintrag auf der Lohnsteuerkarte ersichtlich), ist kein zusätzlicher Abzug der Entfernungspauschale als Werbungskosten möglich."
Die andere Sache ist aber auch eine Versicherungsfrage, insbesondere zum Inhalt des Werkstattwagens.
Da gibt es keine pauschale Antwort, denn:
- wie ist der Inhalt versichert?
- steht der Wagen auf einem abgeschlossenen Werkhof?
- wo steht der Wagen bei dir zu Hause etc.
Uncou:
Für schlichte Dienstwagen haben wir eine Dienstvereinbarung. (mittelgroße Kommune) Ich muss es begründen können wieso ich die Möhre mit nach Hause nehme und darlegen, dass keine andere Alternative möglich ist. Dabei sei aber gesagt, dass dies sogar wochenweise täglich möglich ist, sofern ich nicht direkt die Dienststelle anfahre.
Das Thema Versicherung kam da nie auf, da wir ein Fahrtenbuch führen müssen. Privatfahrten wie kleine Umwege zum Einkaufen sind zwar ausdrücklich untersagt, aber der Transport von Lebensmitteln nicht. Hier kannst du deiner Fantasie freien Lauf lassen.
Darunter fällt aber leider auch, dass ich in dieser Zeit Inspektion, Reifenwechsel oder sonstiges erledigen muss. Wir haben nur 30 Fahrzeuge und keinen Fuhrparkmeister.
FragenderUSU:
Aus Erfahrung mit Dienstfahrzeug kann ich dir folgendes berichten: Bei allen Firmen, Ämtern/Behörden bei denen ich bisher angestellt war und in denen es Firmenfahrzeuge gab war es nicht erlaubt diese mit nach Hause zu nehmen (z.B. weil man Tags drauf einen Termin hatte der näher am Wohnort als am Arbeitsort lag).
Die Strecke von zuhause zur Arbeit musste stets privat organisiert werden, erst nach erfolgtem Einstempeln an der Firma / Behörde / Amt durfte man mit dem Dienstwagen seinen Dienst ausüben.
Mit den Dienstwagen durften generell keine Privatfahrten gemacht werden.
Auch die Computer im Büro durften weder im Dienst noch außerhalb des Dienstes privat benutzt werden (gab da mal einen Vorfall)
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