Hallo zusammen,
ich bin hauptamtlicher Gerätewart in einer Kommune in Sachsen Anhalt, zu meinen Aufgaben gehören die Reparatur und Wartung der Feuerwehrfahrzeuge und Geräte sowie der Reparatur und Wartung sämtlicher Fahrzeuge und Geräte der Bauhöfe. Für diese Arbeit steht mir ein Dienstwagen zur Verfügung (Opel Combo, 2 Sitzer, im Aufbau befindet sich ein großer Schrank welcher voll mit Werkzeug und Ersatzteilen ist. Zu meinen Aufgaben gehört es auch Fahrzeuge zu Werkstatt Terminen zu begleiten oder Ersatzteile zu beschaffen. Mein Wohnort liegt ca. 25 km vom Verwaltungssitz und dem Parkplatz meines Dienstwagens entfernt. Um Zeit zu sparen habe ich bei meinem Vorgesezten Angefragt ob ich den Wagen mit nach Hause nehmen kann, so kann ich immer gleich von Zuhause zu den Händlern, Werkstätten, defekten Fahrzeugen starten, weiterhin kann ich dann im Bedarfsfall Feuerwehreinsätze zur Nachbereitung direkt anfahren.
Nun wurde das Vorhaben erstmal auf Eis gelegt, die Begründung hierfür ist das ich dann steuerliche Vorteile habe, allerdings will und kann ich das Fahrzeug garnicht privat nutzen da es wie gesagt voll mit Schränken ist.
Ich habe gelesen das sich bei solchen Werkstattwagen eigentlich keie steuerlichen Vorteile ergeben, da das Fahrzeug ja ein reiner Werkstattwagen ist.
Hat zu diesem Thema jemand schon Erfahrungen gemacht oder kann mir dafür rechtliche Grundlagen nennen?
Vielen Dank im Vorraus
Martin