Servus,
bei uns gab es nie o. g. bzgl. Pachten, Nutzungen, Gestattungen ... von gemeindlichen Flächen. Es wurden Verträge geschlossen und iRd Vertragsfreiheit gab, gibt es Angebot, Nachfrage, Einigung bzgl. Gebühren etc.
Nun soll es o. g. für solche Kosten, Gebühren, Zinsen ... geben.
Man fragt sich, wofür.
Wo liegen die Vor- und Nachteile von o. g.?
Danke.
LG