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Familienzuschlag bei zwei Beamten

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MaJaAmFi:
Ich bin ganz neu hier. Hallo in die Runde.
Es geht um den Familienzuschlag Kind in Verbindung mit dem Kindergeld.

Mein Mann arbeitet als Beamter in Brandenburg und ich beim Bund.

Der Familienzuschlag für Kinder wurde 2023 in Brandenburg erhöht, sodass wir den Wechsel von mir zu meinem Mann vorgenommen haben.

Die Personalstelle informierte dann, dass das Kindergeld dann auch an meinen Mann überwiesen werden muss. Also haben wir auch das Kindergeld umgemeldet. Kein Problem. Dachte ich!

Anfang diesen Jahres bekam ich ein Schreiben der Personalstelle, dass ich aufgrund des Wechsels "Kindergeld" meine 40 Stunden/Woche (aufgrund meiner Kinder) wieder auf 41 Stunden hätte ummelden müssen, da ja nun Kindergeld und Familienzuschlag bei meinem Mann lägen.

Ich arbeite Teilzeit mit 35 Stunden, nun hätte die Teilzeit - laut Personalstelle - auf die 41 und nicht auf die 40 angerechnet werden müssen. Dies hätte ich umgehend melden müssen! D.h., ich sollte nun die Differenz (Überzahlung) zurückzuzahlen. Die Personalabteilung hat widerwillig eine Mitschuld eingeräumt (30 %), sodass mir ein wenig erspart blieb.

Aber wenn es richtig ist, was Ihr hier schreibt, dass nur der KindergeldANSPRUCH und NICHT die KindergeldZAHLUNG ausschlaggebend ist, dann wäre die Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 41 Stunden doch nicht notwendig geworden oder wie seht Ihr das? Ich wäre sehr dankbar für eine Rückmeldung. Viele Grüße Yvonne

Edit: Zitate aus dem anderen Thread entfernt
Unknown

AndreasS:
Hallo MaJaAmFi,

Deine Personalstelle liegt hier richtig.

AZV Bund...

§ 3 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit

(1) 1Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden. 2Schwerbehinderte Beamtinnen und schwerbehinderte Beamte können eine Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden beantragen. 3Gleiches gilt für Beamtinnen und Beamte,

1.  die für ein Kind unter zwölf Jahren Kindergeld erhalten,

Das ist tatsächlich beim Kindergeldanspruch nicht so.

Der Personalstelle würde ich anbieten, ganz unbürokratisch (falls möglich), durch Mehrarbeit das Stundenminus wieder auszugleichen.

Grüße
Andreas

Warzenharry:
Hallöchen,

wo bist du denn als Beamte eingesetzt? Das ist die Frage:

Ich denke du wirst im Landesforum BBR bessere Infos erhalten.

Wäre dein Mann beim Bund, könnten wir sagen, "Nein...der theoretische Kindergeldbezug genügt um den FamZ zu erhalten." Wie es rechtlich im Bundesland Brandenburg ausieht.... :-\

MaJaAmFi:

--- Zitat von: Warzenharry am 15.08.2025 12:19 ---Hallöchen,

wo bist du denn als Beamte eingesetzt? Das ist die Frage:

Ich denke du wirst im Landesforum BBR bessere Infos erhalten.

Wäre dein Mann beim Bund, könnten wir sagen, "Nein...der theoretische Kindergeldbezug genügt um den FamZ zu erhalten." Wie es rechtlich im Bundesland Brandenburg ausieht.... :-\

--- End quote ---


Ich bin Bundesbeamte und mein Mann Landesbeamter in Brandenburg.

MaJaAmFi:

--- Zitat von: Warzenharry am 15.08.2025 12:37 ---Lese ich anders. Die Frage war, ob sie, wenn die Regelung im Bundesland BRB so ist, dass der Anspruch an sich genügt, sie dann hätte die Auszhalung des Kindes von Sich auf Ihren Mann hätte unterlassen können.

--- End quote ---

Ja genauso meine ich es. Danke.

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