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Familienzuschlag bei zwei Beamten

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bebolus:

--- Zitat von: Haushaltshilfe am 15.08.2025 10:40 ---Ich stelle jetzt einfach mal die wilde Behauptung auf, dass die Anrechnung des Partnereinkommens maximal zu Lasten des 171,28€  FZ verheirateten Bestandteils gehen kann.
Also das 4K Vergleichsmodell maximal mit 2055,36 € pro Jahr angerechnet werden kann.

Meinungen?

--- End quote ---

Meinung:
Eine Anrechnung eines fiktiven Partenereinkommens muss in letzter Konsequenz dazu führen, dass bei Ausbleiben des Partnereinkommens, eben dieses durch z.B. den Dienstherrn oder das Jobcenter in der vorgesehenen Höhe an den Beamten ausgezahlt wird. Passiert das nicht, so hätte nämlich der Beamte faktisch kein Partnereinkommen, kann auf dieses somit auch nicht zugreifen (z.B. für Miete, Naturalunterhalt etc.) und wäre wieder unter den 115%..

Nautiker1970:

--- Zitat von: MaJaAmFi am 15.08.2025 13:19 ---
Ich bin Bundesbeamte und mein Mann Landesbeamter in Brandenburg.

--- End quote ---

Die Sache ist demgemäß leider eindeutig. Wie oben bereits zitiert, kommt es gemäß § 3 AZV auf den tatsächlichen Kindergeldbezug an.

MaJaAmFi:
Okay, vielen Dank für Eure Hilfe.

hondafahrer26:

--- Zitat von: MaJaAmFi am 15.08.2025 11:49 ---[...]
Der Familienzuschlag für Kinder wurde 2023 in Brandenburg erhöht, sodass wir den Wechsel von mir zu meinem Mann vorgenommen haben.

Die Personalstelle informierte dann, dass das Kindergeld dann auch an meinen Mann überwiesen werden muss. Also haben wir auch das Kindergeld umgemeldet. Kein Problem. Dachte ich!

--- End quote ---

Ohne Experte auf dem Gebiet zu sein, würde ich diese Aussage der Personalstelle zumindest (telefonisch) hinterfragen:

§ 40 Abs. 1 Satz 3 BbgBesG:

--- Zitat ---Zu berücksichtigen sind Kinder, für die nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz Kindergeld zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder des § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder des § 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde.
--- End quote ---

GoodBye:
Natürlich hat nur derjenige den Betreuungsaufwand für das Kind unter 12 Jahren, der auch das Kindergeld bezieht.
Ich ziehe mich da komplett zurück, da meine Frau ja schließlich 1 Stunde Reduktion die Woche erhält.

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