Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Altes Gehalt während Studium behalten?
PeterMuellerchen:
Ich würde zur Sicherheit das gesagte nochmal zusammenfassen, deine Bedingungen klarstellen und das an den Personaler und dem Leiter in CC schicken.
Die Bezahlung als "Dualer Student" als Azubi ist bei uns auch üblich, allerdings haben die sich dann auch dafür beworben. Nicht als "Qualifizierungsmaßnahme". Dass machen wir über den "IT Operative Professional", dort werden die Leute aber weiter mit ihrem normalen Gehalt bezahlt. Die sind aber auch nicht Wochenlang an der Uni sondern nur 1-2Tage pro Woche im Lehrgangszentrum.
Würde an deiner Stelle also sowas schreiben wie "Vielen Dank für das Angebot zur Weiterqualifizierung. Leider kann ich das Angebot mit den am 19.08.25 besprochenen Bedingungen wie z.B. das Azubigehalt, nicht annehmen."
Ob dein Personaler dann noch einlenkt, der Leiter ausm Urlaub was dazu schreibt oder du die Frist für dieses Jahr schlicht verpasst und du erst nächstes Jahr da mitmachen kannst, wird man dann sehen. Wenn der Personaler dich anmelden will und dich im Zweifel wieder abmelden will, kann er das ja gerne tun.
Fettschwanzmaki:
Ich würde einen anderen Ansatz favorisieren: ein berufsbegleitendes Studium.
Vorteil:
Du behältst deine Eingruppierung E9a und wenn Du gut verhandelst, kann sogar ein Anteil Deiner wöchentlichen Arbeitszeit für das Studium verwendet werden. Evtl. Reduzierung deiner wöchentlichen Arbeitszeit auf z. B. 30 Std., kommt auf den "workload" des Studiums an. Bei Vollzeit noch 15 oder 17 Std. "oben rauf" wäre wohl auch aus Gründen der Fürsorgepflicht des AG hinterfragungswürdig bzw. schlicht nicht erlaubt.
Nachteil:
Mehrarbeit ggfls. über 39 Std./Woche über einen längeren Zeitraum ("wo kein Kläger, da kein Richter"), ggfls. längere Studiendauer, eher mittel- bis langfristige Personalplanung als "Nachwuchskraft". Muss man wollen und auch leisten können.
Konkretes Bsp.:
Ein MA wollte noch berufsbegleitend den Master ranhängen (ohne geplante, besondere Verwendung bei der derzeitigen Beschäftigung, kein direkter "Gewinn" für den AG, eher über "Umwege", drei Semester). MA war TZ bei 30 Std., 10 Std. hätten bei gleichbleibender Bezahlung für das Studium verwendet werden dürfen, die anderen Std., die das Studium wöchentlich benötigt hätte, müssten dann aus der "Eigenmotivation" erbracht werden.
Dein Job wäre es, mögliche Studiengänge zu recherchieren (Präsenz-Zeiten/online, Vorlesungen am WE usw.). Kläre auch gleich die Kostenübernahme... ^^
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