Hallo zusammen,
ich bearbeite gerade eine Stellenbeschreibung für eine Sachgebietsleitung. Sie soll außerdem noch die Stellvertretung der Amtsleitung übernehmen.
Grundsätzlich sind Leitungsfunktionen ein Arbeitsvorgang, soweit so klar!
Jedoch sagt das BAG das Vertretungstätigkeiten ebenfalls einen Arbeitsvorgang bilden (BAG 1975, 1989)
M.E. bleibt es bei einem 100% Arbeitsvorgang, weil die beiden Aufgaben sich weder räumlich noch zeitlich voneinander trennen lassen.
Stimmt ihr mir da zu?