Beamte und Soldaten > Beamte Nordrhein-Westfalen
Mindestpension?
Rentenonkel:
Nur der kinderbezogene Familienzuschlag kommt (so wie NoRhWe es auch schon beschrieben hat) on Top zur Mindestversorgung dazu, solange die Anspruchsvoraussetzungen dafür dem Grunde nach erfüllt sind.
Bei der Frage, ob die Mindestversorgung greift, wird zunächst die Versorgung mit dem Famz der Stufe 1 entsprechend der Versorgungsquote berechnet und dann mit der Mindestversorgung verglichen. Der höhere Betrag ist dann die Grundlage für die weitere Berechnung.
Sagsmir:
Also der Vrsorgungsrechner beim LBV sagt folgendes:
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
Einzutragen ist die Summe aus Grundgehalt, Familienzuschlag (nur Stufe 1) und ruhegehaltfähigen Stellen-, Struktur-, Ausgleichs-, Überleitungs- oder Amtszulagen
Mindestversorgung (Stand 02/2025)
Das Mindestruhegehalt beträgt 2.120,67 € (ohne Familienzuschlag der Stufe 1), 2.171,38 € (mit Familienzuschlag der Stufe 1 zur Hälfte) oder 2.222,09 € (mit Familienzuschlag der Stufe 1 voll).
Das Ruhegehalt erhöht sich - sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind - z.B. um den Familienzuschlag von der Stufe 2 an aufwärts, das Kindergeld, einen Kindererziehungs- und / oder Kindererziehungsergänzungszuschlag und einen Unfallausgleich.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version