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Teilnahme an Gremiensitzungen verpflichtend?

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Pippiflora:
Hallo zusammen,

ich bin ein bisschen doof und mache grundsätzlich etwas mehr als ich muss.
Bislang war das nie ein Problem, aber jetzt fällt mir das ein wenig auf die Füße.

Folgendes:
Ich bin Fachbereichsleiterin in einer kleinen Kommune und nehme regelmäßg an Sitzungen des Gemeinderates teil.
Ich habe derzeit keine Stellenbeschreibung.  ::) Bei der Einstellung war in der Stellenausschreibung die Teilnahme an Sitzungen vorausgesetzt und es ist auch gelebte Praxis.
Wenn ich Glück habe, bekomme ich sogar eine Einladung nebst TO, wenn Sitzungen anstehen. Ansonsten muss ich eben zusehen, dass ich mir das selber zusammen suche.
Ich habe aus verschiedenen Gründen ein mehr als übervolles Überstundenkonto und muss mich dafür regelmäßig rechtfertigen. Die Teilnahme an Sitzungen außerhalb der regülären Arbeitszeit spielt da natürlich auch eine Rolle.

Ich habe als Fachbereichsleiterin in den Sitzungen des Gemeinderates kein Rederecht (sofern es nicht explizit erteilt wird) und laut Kommunlaverfassung auch kein Teilnahmerecht.

Wie seht ihr das? Kommt es einer Arbeitsverweigerung gleich, wenn ich zukünftig den Sitzungen fern bleibe?

Danke für Einschätzung und Antwort.

TVOEDAnwender:
Die Frage kann man leicht beantworten: Frag Deinen Vorgesetzten vor jeder Sitzung, ob du teilnehmen sollst. Wenn er Dir sagt, du sollst teilnehmen, ist es eine Anweisung im Rahmen des Direktionsrecht - du nimmst teil und die Arbeitszeit muss dir gutgeschrieben werden. Nimmst Du - trotz Anweisung deines Vorgesetzten nicht teil - wäre es Arbeitsverweigerung.
Wenn er sagt "Nein, nimm nicht teil" musst Du nicht teilnehmen - kannst dann aber, wenn Du dann trotzdem freiwillig (als Zuschauer) teilnimmst, auch keine Arbeitszeit geltend machen.

Pippiflora:
So in der Art mache ich es derzeit. Aber das kann doch keine dauerhafte Lösung sein.
Es ist so unorganisiert. Und tatsächlich bin ich da ein bisschen Spielball.

Organisator:

--- Zitat von: Pippiflora am 21.08.2025 09:50 ---So in der Art mache ich es derzeit. Aber das kann doch keine dauerhafte Lösung sein.
Es ist so unorganisiert. Und tatsächlich bin ich da ein bisschen Spielball.

--- End quote ---

Wenn dir nicht gefällt, wie dein Arbeitgeber deine Arbeit organisiert bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als dies mit deinem Arbeitgeber zu klären.

Rein rechtlich hat es Anwender zutreffend formuliert.

Feivel:

--- Zitat von: Pippiflora am 21.08.2025 09:50 ---So in der Art mache ich es derzeit. Aber das kann doch keine dauerhafte Lösung sein.
Es ist so unorganisiert. Und tatsächlich bin ich da ein bisschen Spielball.

--- End quote ---

Bei uns ist es gängig, dass neben dem Hauptverwaltungsbeamten bzw. die zuständige Dezernatsleitung auch die zuständigen Fachbereichsleitungen an den Sitzungen teilnehmen.
Je nach Gremium, Leitung (verwaltungsseitig und Vorsitz) und "politischem Willen", kann es aber auch sein, dass "nur" die Dezernatsleitung teilnimmt. Das ist aber eher die Ausnahme und außerordentlich selten.

Die Problematik mit den Überstunden gibt es hier sicherlich auch.
Allerdings wird wohl ab einer gewissen Gehaltsstufe die Teilnahme erwartet.

Wie bereits gesagt, mit dem/der Vorgesetzten darüber sprechen.

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