Guten Abend liebe Community,
bisher habe ich hier immer nur mitgelesen ohne mich anzumelden und bin total begeistert, was ich hier so alles erfahren kann.
Nun hab ich selbst eine Frage, da ich hier gelesen habe, wenn man beim Arbeitgeber Land Berlin wechselt, keine Kündigung erfolgen muss. Ist das richtig? Und wenn ich das richtig gelesen habe, kann ich von EG 9b/ Stufe 3 bei einem Wechsel auf EG 10 die Stufe 3 behalten? Und wie schaut es mit der Jahressonderzahlung bei einem Wechsel aus, bleibt der Anspruch bestehen, da es ja der selbe AG ist. Diese Fragen sind beim Lesen entstanden. Denn unter Kollegen wurde immer erzählt, man müsse kündigen und hier im Forum habe ich nun komplett andere Sachen dazu gelesen. Auch dachte ich, man fängt bei einem Wechsel generell in Stufe 1 an. So wurde mir das von anderen Kollegen mitgeteilt. Und das man logischer Weise auch wieder eine Probezeit hätte usw. was ja, so wie ich das hier im Forum gelesen habe, auch nicht stimmt. Ich bin um jede aufklärende Antwort dankbar.