Autor Thema: Höhergruppierung über mehrere Endstufen  (Read 659 times)

Kira18

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Höhergruppierung über mehrere Endstufen
« am: 22.08.2025 09:32 »
Hallo, unsere Abteilung wird von E5 bzw E6 Altverträge  aufgrund höherwertige Tätigkeiten nun in 9a eingestuft.
Ich persönlich habe die E6, 6+individuelle Entgeltgruppe
Das sind bei mir 3900 € Brutto. Nach dem Rechner sollte ich in 9a Stufe 5 mit 4366 Brutto hochgestuft werden. Dadie Behörde jedoch auch bei der Umstellung des BAT zum Tvl mir nur ein individuellen Zuschlag gezahlt hat ist nun die Frage ob sie mich dann in 9a Stufe 4 =3938 +180€ Garantiebetrag  einstufen werden oder vielleicht doch Stufe 5?
Vielen Dank
Mfg Kira

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,950
Antw:Höhergruppierung über mehrere Endstufen
« Antwort #1 am: 22.08.2025 10:10 »
Moin,

der §17 Absatz (4) TV-L, der regelt, was bei Höhergruppierungen passiert, hebt jeweils nur auf das aktuelle Tabellen-Entgelt, nicht aber auf individuelle Zuschläge ab. Entsprechend erfolgt die Höhergruppierung aus der EG 6/6 (via der 7/5 und 8/4) in die EG 9a/3. Nun geht es darum, ob tatsächlich das Entgelt der EG 9a/3 gezahlt wird, oder zusätzlich zum bisherigen Entgelt der Garantiebetrag. Und nur an dieser Stelle findet eine bisherige Zulage aus dem TVÜ-Länder (Überleitung aus dem BAT in den TV-L) Berücksichtigung:

Zitat
Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 beziehungsweise weniger als 180 Euro in den Entgeltgruppen 9a bis 15, so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgeltgruppen 2 bis 8) beziehungsweise 180 Euro (Entgeltgruppen 9a bis 15); steht der/dem Beschäftigten neben dem bisherigen und/oder neuen Tabellenentgelt eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, wird für die Anwendung des Halbsatzes 1 die Entgeltgruppenzulage bzw. Besitzstandszulage dem jeweiligen Tabellenentgelt hinzugerechnet und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt.

Da nicht klar ist, wie hoch deine individuelle Zulage ist, kann man damit auch den Höhergruppierungsgewinn nicht beziffern. Jedenfalls würde also wohl 180€ mehr gezahlt als derzeit (Tabellenentgelt der EG 6/6 + Besitzstandszuage), maximal jedoch das Entgelt der EG 9a/6 (also derzeit 4.490,04€). Dafür dürfte aber auch die Zulage dann wegfallen.
« Last Edit: 22.08.2025 10:27 von cyrix42 »

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,819
Antw:Höhergruppierung über mehrere Endstufen
« Antwort #2 am: 22.08.2025 10:14 »
Wann fand oder findet diese Tätigkeitsänderung statt, die zur Höhergruppierung führt(e)

Kira18

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Höhergruppierung über mehrere Endstufen
« Antwort #3 am: 22.08.2025 10:29 »
Das wäre natürlich ganz schlecht da hätte ich ja gerade mal 38€ Brutto mehr im Monat als jetzt? Die Neubewertung der Stellen ist jetzt vom SenFin genehmigt worden und da wird vermutlich bis Ende des Jahres erfolgen.
Vielleicht habe ich mich aber falsch ausgedrückt ich bin jetzt in der E6 6± die es ja eigentlich nicht gibt  Mein Grundbrutto beträgt 3900€ ohne Zuschläge vergleichbar mit E7/6 oder E8/5

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,950
Antw:Höhergruppierung über mehrere Endstufen
« Antwort #4 am: 22.08.2025 10:29 »
Ich habe gerade noch mal meinen Beitrag angepasst, weil ich den zweiten Halbsatz zum Garantiebetrag überlesen habe. Schau noch mal oben nach.

Kira18

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Höhergruppierung über mehrere Endstufen
« Antwort #5 am: 22.08.2025 10:48 »
Hallo, ja danke für die Info.
Allerdings wäre  E9/3 =3818€ Brutto plus Garantie Beitrag ungefähr €4000 Brutto so richtig?
Da, ich aber schon als Grundbrutto bei 3900 liege wäre doch mindestens die E9 /4 plus Garantiebetrag zutreffend oder habe ich h da einen Denkfehler?
Da ich in den nächsten 4 Jahren auf Rente gehe habe ich ja au h keine Chance Uf einen weiteren Stufenaufstieg.
Mfg Kira

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,950
Antw:Höhergruppierung über mehrere Endstufen
« Antwort #6 am: 22.08.2025 10:54 »
Hallo, ja danke für die Info.
Allerdings wäre  E9/3 =3818€ Brutto plus Garantie Beitrag ungefähr €4000 Brutto so richtig?

Du wirst aber nicht aus der "E9/3" (die es nicht gibt) höhergruppiert, sondern aus der EG 6/6. Und der Garantiebetrag wird auf das derzeitige Entgelt hinzuaddiert, siehe obiges Zitat aus dem TV-L.

Zitat
Da, ich aber schon als Grundbrutto bei 3900 liege wäre doch mindestens die E9 /4 plus Garantiebetrag zutreffend oder habe ich h da einen Denkfehler?

Wie schon oben geschrieben: Du wirst aus der EG 6/6, in der du dich befindest, in die EG 9a/3 höhergruppiert. Hier spielt deine Zulage keine Rolle. Fürs auszuzahlende Gehalt wird aber jetzt dein bisheriges Tabellenentgelt zuzüglich der Besitzstandszulage aus dem TVÜ-Länder hergenommen und geschaut, welchen Höhergruppierungsgewinn du dabei hättest. Ist dieser kleiner als 180€, wird das bisherige Entgelt zuzüglich des Garantiebetrags gezahlt.

Zitat
Da ich in den nächsten 4 Jahren auf Rente gehe habe ich ja au h keine Chance Uf einen weiteren Stufenaufstieg.

Dann kannst du eben 180€ brutto mehr jeden Monat erhalten als bisher. Aber Achtung: Der Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung sinkt (zumindest derzeit) von der EG6 zur EG 9a (von 88,14% auf 74,35%).

Kira18

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Höhergruppierung über mehrere Endstufen
« Antwort #7 am: 22.08.2025 11:04 »
Ja, danke für die Info, wäre ja auch zu schön gewesen 😪...
Wenn die Höhergruppierung abgeschlossen ist melde ich mich nochmal um über die Ergebnisse zu informieren..
Also im Prinzip das gleiche Spiel wie damals vom BAT zum TVL 😢
Mfg Kira

Wabi Sabi

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 205
Antw:Höhergruppierung über mehrere Endstufen
« Antwort #8 am: 22.08.2025 11:18 »
Um den (vermutlichen) Gedanken von MoinMoin aufzugreifen:

Geht es hier wirklich um eine Höhergruppierung nach §17 Abs. 4 TV-L wegen einer neuen höherwertigen Tätigkeit oder vielleicht um eine sog. korrigierende Eingruppierung wegen bisheriger unzutreffender Bewertung der tarifgerechten Eingruppierung? Hat sich also die Tätigkeit als solche geändert?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Kira18

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Höhergruppierung über mehrere Endstufen
« Antwort #9 am: 22.08.2025 11:27 »
Ja, hoffe ich komme jetzt nicht durcheinander das Aufgabengebiet wurde aufgrund einer neuen Arbeitsplatzbeschreibung die mehr Fachkenntnisse voraussetzt und höherwertige Tätigkeiten vorsieht neu Bewertung und das Ergebnis war die neue Entgeldstufe 9a.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,510
Antw:Höhergruppierung über mehrere Endstufen
« Antwort #10 am: 22.08.2025 11:40 »
Und wann war das, wann wurde die Änderung der Aufgaben umgesetzt? Anfangs schriebst du: "es wird" eingruppiert und im letzten Post "es wurde" neu bewertet.

Wabi Sabi

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 205
Antw:Höhergruppierung über mehrere Endstufen
« Antwort #11 am: 22.08.2025 11:44 »
So richtig klar ist der Sachverhalt aber damit leider nicht. ???

Es geht (hoffentlich) nicht darum?

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120537.msg294339.html#msg294339


Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Kira18

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Höhergruppierung über mehrere Endstufen
« Antwort #12 am: 22.08.2025 12:37 »
Die neue Arbeitsplatzbeschreibung mit den höherwertigen Tätigkeiten ist bereits im letzten Jahr in Kraft getreten aber ohne eine Höhergruppierung der Mitarbeiter. Deswegen haben wir schriftlich bei der Personalabteilung eine Höhergruppierung beantragt. Diese wurde zur Kenntnis genommen und geprüft. Nach knapp eineinhalb Jahren wurde die Höhergruppierung nachdem
Sie bereits alle Gremien durchlaufen hat vom SenFin entgültig abgesegnet. Die neue Eingruppierung soll vermutlich bis Ende des Jahres in Kraft treten mit Nachzahlung vom Zeitpunkt der Inkrafttretung der neuen Arbeitsplatzbeschreibung.
Mfg Kira

Kira18

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Höhergruppierung über mehrere Endstufen
« Antwort #13 am: 22.08.2025 12:44 »
Bei den meisten Mitarbeitern ist die Einstufung ja klar, sie erfolgt entweder in die 9a /2 oder 3.
Allerdings haben wir ja auch einige ältere Mitarbeiter so wie ich die halt noch eine höhere Erfahrungsstufe  haben durch die Besitzstandswahrungaus aus dem BAT zum TVL.
Wahrscheinlich muss ich einfach warten was die Personalabteilung berechnen wird.

Wabi Sabi

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 205
Antw:Höhergruppierung über mehrere Endstufen
« Antwort #14 am: 22.08.2025 13:04 »
Wahrscheinlich muss ich einfach warten was die Personalabteilung berechnen wird.

Das ist in Anbetracht des wohl weiterhin unklaren Sachverhaltes wohl ein gutes Schlusswort.  ;)
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!