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Höhergruppierung über mehrere Endstufen

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Kira18:
Hallo, unsere Abteilung wird von E5 bzw E6 Altverträge  aufgrund höherwertige Tätigkeiten nun in 9a eingestuft.
Ich persönlich habe die E6, 6+individuelle Entgeltgruppe
Das sind bei mir 3900 € Brutto. Nach dem Rechner sollte ich in 9a Stufe 5 mit 4366 Brutto hochgestuft werden. Dadie Behörde jedoch auch bei der Umstellung des BAT zum Tvl mir nur ein individuellen Zuschlag gezahlt hat ist nun die Frage ob sie mich dann in 9a Stufe 4 =3938 +180€ Garantiebetrag  einstufen werden oder vielleicht doch Stufe 5?
Vielen Dank
Mfg Kira

cyrix42:
Moin,

der §17 Absatz (4) TV-L, der regelt, was bei Höhergruppierungen passiert, hebt jeweils nur auf das aktuelle Tabellen-Entgelt, nicht aber auf individuelle Zuschläge ab. Entsprechend erfolgt die Höhergruppierung aus der EG 6/6 (via der 7/5 und 8/4) in die EG 9a/3. Nun geht es darum, ob tatsächlich das Entgelt der EG 9a/3 gezahlt wird, oder zusätzlich zum bisherigen Entgelt der Garantiebetrag. Und nur an dieser Stelle findet eine bisherige Zulage aus dem TVÜ-Länder (Überleitung aus dem BAT in den TV-L) Berücksichtigung:


--- Zitat ---Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 beziehungsweise weniger als 180 Euro in den Entgeltgruppen 9a bis 15, so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgeltgruppen 2 bis 8) beziehungsweise 180 Euro (Entgeltgruppen 9a bis 15); steht der/dem Beschäftigten neben dem bisherigen und/oder neuen Tabellenentgelt eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, wird für die Anwendung des Halbsatzes 1 die Entgeltgruppenzulage bzw. Besitzstandszulage dem jeweiligen Tabellenentgelt hinzugerechnet und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt.

--- End quote ---

Da nicht klar ist, wie hoch deine individuelle Zulage ist, kann man damit auch den Höhergruppierungsgewinn nicht beziffern. Jedenfalls würde also wohl 180€ mehr gezahlt als derzeit (Tabellenentgelt der EG 6/6 + Besitzstandszuage), maximal jedoch das Entgelt der EG 9a/6 (also derzeit 4.490,04€). Dafür dürfte aber auch die Zulage dann wegfallen.

MoinMoin:
Wann fand oder findet diese Tätigkeitsänderung statt, die zur Höhergruppierung führt(e)

Kira18:
Das wäre natürlich ganz schlecht da hätte ich ja gerade mal 38€ Brutto mehr im Monat als jetzt? Die Neubewertung der Stellen ist jetzt vom SenFin genehmigt worden und da wird vermutlich bis Ende des Jahres erfolgen.
Vielleicht habe ich mich aber falsch ausgedrückt ich bin jetzt in der E6 6± die es ja eigentlich nicht gibt  Mein Grundbrutto beträgt 3900€ ohne Zuschläge vergleichbar mit E7/6 oder E8/5

cyrix42:
Ich habe gerade noch mal meinen Beitrag angepasst, weil ich den zweiten Halbsatz zum Garantiebetrag überlesen habe. Schau noch mal oben nach.

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