Autor Thema: Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9  (Read 168 times)

CitizenX

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Hallo zusammen,

ich beabsichtige, meinen AG zu wechseln. Momentan werde ich nach EG8 Stufe 5 TVöD Bund bezahlt und bewerbe mich extern auf 9a-Stellen, von denen es bei meinem jetzigen AG leider so gut wie keine gibt. In der Stellenanzeige, auf die ich mich beworben hatte, wird das Gehalt mit EG8 Stufe 1 bis EG9 Stufe 3 (ebenfalls TVöD Bund) angegeben. Die Tätigkeit würde ich rein nach der Beschreibung in der Anzeige als fast gleichwertig bezeichnen.

Ich frage mich Folgendes: habe ich überhaupt eine Chance, bei einem Wechsel von der EG8 zu EG9 aufzusteigen und dann auch noch meine Stufe zu behalten? Ein Wechsel würde sich für mich finanziell nur dann lohnen, wenn ich mind. in EG9 Stufe 4 kommen würde, dann hätte ich ein paar Euro mehr, als jetzt. Lieber wäre mir natürlich Stufe 5, da dies mehrere Hundert Euro mehr im Monat ausmachen würde.

Wie ist eure Erfahrung: lässt sich trotz Vorgaben in der Stellenanzeige über das Gehalt verhandeln, oder hat man da keine Chance? Da dies mein erster AG im öD ist, habe ich leider noch keine Erfahrungen diesbezüglich gesammelt. Dass man nicht automatisch seine aktuelle Stufe mitnimmt, wenn man extern wechselt, ist mir bekannt. Auch habe ich mich vorab beim neuen AG nach der Eingruppierung und Einstufung erkundigt und keine Auskunft erhalten.

Danke im Voraus für eure Rückmeldungen!

Gruß

CX

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
« Antwort #1 am: 22.08.2025 10:19 »
bei vorliegen von einschlägiger Berufserfahrung (was hier eher unwahrscheinlich ist) hast du Anspruch auf Stufe 3.
Alternativ kann der AG aber auch förderliche Zeiten anerkennen, dann steht dir alles offen (der AG muss nur wollen, du es zur Bedingung machen und es darf kein billigerer gleichguter Mitbewerber da sein)
Denkbar ist auch ein Konstrukt via 16.2a

meine Erfahrung ist in unserem Haus:
Bewerber die wir wollen und wo wir eine schlechte Bewerberlage habe, die bekommen ihre Stufe 4,5,6 bei Einstellung.
Allerdings musste ich unsere Personaler und Hausspitze dahin erziehen, dass sie da an einem Strang ziehen.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
« Antwort #2 am: 22.08.2025 11:52 »
Über die EG lässt sich nicht verhandeln, diese ergibt sich aus der auszuübenden Tätigkeit. Ob sich über die Ausgestaltung derselben verhandeln lässt, ist eher ungewiss (dann müsste der AG dich a) unbedingt wollen und b) entsprechende Aufgaben "übrig" haben.

 Die Stufe verhandeln solltest du zwingend vor Vertragsschluss und da gilt, was MoinMoin schrieb. Ein Wechsel des AG ist ein "Neubeginn", du steigst dabei nicht auf, kannst also problemlos in höheren EG einsteigen, sofern der AG das möchte.

CitizenX

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Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
« Antwort #3 am: 22.08.2025 12:51 »
@MoinMoin:

Habe ich auch Anspruch auf Stufe 3 in EG9 oder nur in EG8?

Danke fürs Teilen Deiner Erfahrung, das gibt mir Hoffnung.

@FearOfTheDuck:

Ok, wenn sich über die EG nicht verhandeln lässt, dann müsste daraus folgen, dass ich mit meiner bisherigen Tätigkeit in EG8 auch beim neuen AG "nur" eine EG8 bekommen würde. Wenn ich mich jedoch nach Deinem letzten Satz richte, dann darf ich mir durchaus Hoffnungen auf eine EG9 machen. Ich muss es dann nur im Bewerbungsgespräch klar äußern und darauf hoffen, dass der AG mitzieht und keinen "billigeren" Kandidaten vorzieht.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
« Antwort #4 am: 22.08.2025 13:05 »
Das lässt sich nicht daraus folgen, außer du übst 1:1 dieselbe Tätigkeit aus. Tarifbeschäftigte sind entsprecht ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, Tarifautomatik also. Der AG kann sich darüber lediglich eine Rechtsmeinung bilden, die kann von AG zu AG abweichen. Allerdings bist du ja nicht an deine bisherige Tätigkeit und ihre EG gebunden. Sicherlich wirst du dich auf Tätigkeiten mit höheren EG bewerben?

Anspruch auf mehr als Stufe eins hast du nur mit einschlägiger Berufserfahrung und das unabhängig der EG.

Genau wie du es beschreibst, so wäre der Weg. Du weißt, was du dir Wert bist.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9
« Antwort #5 am: 22.08.2025 13:55 »
@MoinMoin:

Habe ich auch Anspruch auf Stufe 3 in EG9 oder nur in EG8?
Wenn deine 8er Tätigkeiten einschlägige Berufserfahrung für deine 9a Tätigkeiten produzierten, dann auch in der 9a