Autor Thema: [BW] Einkommensgrenzen für Beihilfefähigkeit bei Ehegatten/Partnern?  (Read 3668 times)

Tomcat7

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Vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis!

Sind damit also bei Rentnern neben Beiträgen auch konkret SPENDEN an eine Gewerkschaft / einen Berufsverband gemeint oder "nur" GewerkschaftsBEITRÄGE? Kann man konkret z. B. 3000 € an GEW oder VBE spenden, um den GdE zu reduzieren und damit unter die Grenze für die Beihilfefähigkeit zu kommen?

Edit: Ich beantworte mir meine Frage selbst, denn auf Seite 6 der von Dir dankenswerter Weise erwähnten Drucksache steht: "Beiträge und Spenden an Berufsverbände können allerdings in vollem Umfang als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden." Die Antwort scheint nun erst einmal recht klar zu sein.

Bekommt man für solche Spenden an Berufsverbände und Gewerkschaften nach Erstellung einer Steuererklärung auch ungefähr die Hälfte an Steuererstattung zurück? So kenne ich das bei anderen Spenden.

Grüße
« Last Edit: 31.08.2025 16:01 von Tomcat7 »

NWB

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Das gilt nur für Spenden an politische Parteien.
Bei Werbungskosten oder anderen Spenden an gemeinnützige Organisationen beläuft sich die Steuersparnis auf den individuellen Steuersatz.

Tomcat7

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... und den findet man nochmal wie raus?  :)

NWB

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Steuererklärung per ELSTER erstellen und mit den Beträgen testen
oder
zu versteuerndes Einkommen des letzten Steuerbescheides suchen,
Werte hier eingeben:
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
Und dann die Kontrollrechnung mit 3.000 € weniger z.v.E.
Dann gibt es einen ungefähren Näherungswert.

Wichtig: Für welches Jahr planst du das?
für 2024 kannst du dein z.v.E. nicht mehr unter die Grenze drücken, weil diese Aufwendungen auch in 2024 hätten bezahlt werden müssen.

Ozymandias

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Für 2024 könnte man noch einen IAB bilden. Daher sollte man sich echt überlegen, ob man nicht doch ein kleines Gewerbe startet. Hat man einfach mehr Gestaltungsmöglichkeiten und muss nichts an Gewerkschaften verschenken.

NWB

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Muss halt steuerlich auch sauber sein.

Tomcat7

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Danke für die Antworten!

Es gilt wohl Folgendes: "Sofern die Einkünfte des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners in den beiden Vorjahren den Höchstbetrag von 20.000 Euro überschritten haben, im laufenden Kalenderjahr (hier: 2022) die Einkünfte jedoch weggefallen oder deutlich reduziert sind und die beihilfeberechtigte Person erklärt, dass im laufenden Kalenderjahr 2022 der Höchstbetrag von 20.000 Euro – einschließlich etwaiger im Ausland diesbezüglich  erzielter Einkünfte – nicht überschritten wird und sie mit der Antragstellung nicht bis in das Folgejahr warten will, gilt ausnahmsweise, dass unter dem Vorbehalt des Widerrufs eine Beihilfe bereits im laufenden Kalenderjahr (hier:  2022) gewährt wird. Dem Beihilfeberechtigten wird seitens der Beihilfestelle jedoch aufgegeben, im Laufe des folgenden Kalenderjahres zu erklären, ob die Einkünfte des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners im abgelaufenen Kalenderjahr (hier: 2022) den genannten Höchstbetrag überschritten haben oder nicht. Im Falle einer Überschreitung wäre die unter dem Vorbehalt des Widerrufs gewährte Beihilfe durch die Beihilfestelle zurückzufordern." (Quelle: https://www.vbe-bw.de/wp-content/uploads/2022/05/20.000-Euro-Grenze-fuer-Beihilfeberuecksichtigung-Ansicht.pdf)

Man könnte aber auch durch eine Spende an einen Berufsverband in 2025 wohl den GdE unter 20.000 € "drücken" und wäre dann als Angehöriger in 2026 beihilfefähig. Man muss ja "nur" in einem der Vorjahre (in dem Fall: 2025) unter 20.000 € GdE gewesen sein. Wenn das 2024 nicht der Fall war, dann klingt das für mich unproblematisch, sofern das dann zumindest in 2025 der Fall ist.

@ NWB: Es geht hier wie gesagt immer um den GdE und nicht um das zvE, worauf Ozymandias dankenswerterweise hingewiesen hat.

Grüße

NWB

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Das ist mir durchaus bewusst.
Meine Antwort bezog sich auf deine Frage nach der steuerlichen Auswirkung von 3000 € zusätzlicher Spende.
Und dafür brauchst du das z.v.E.
Sorry, Steuerrecht ist komplex und einfache Antworten gibt es da eh nicht.

Tomcat7

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Vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte nicht gleich kapiert, dass es dir um die steuerliche Ersparnis und um den Steuersatz ging. Bei dem Rechner steht tatsächlich nur was zum zvE und nicht zum GdE.

Kannst du denn sagen, ob man z. B. bei 22.000 € GdE mit 3000 € Spende an eine Gewerkschaft den GdE wirklich auf 19.000 € drücken kann?

Grüße

NWB

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G.d.E
- Sonderausgaben (z.B. Versicherungen, Spenden, die nicht Werbungskosten sind, Kirchensteuer)
= z.v.E.

3.000 Spende an Gewerkschaften sind Werbungskosten und mindern daher den Gesamtbetrag der Einkünfte.
Bei Renteneinkünften gibt es allerdings einen Werbungskostenpauschbetrag, der in Höhe von 102,- € automatisch steuermindernd berücksichtigt wird.

Um auf eine GdE-Senkung von zusätzlichen 3000 € zu kommen, müssten somit 3102 € gespendet werden, da ja 102 € bereits berücksichtigt wurden und nur darüber hinaus gehende Werbungskosten sich steuermindernd auswirken.

Tomcat7

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Super, danke, NWB!  :)