Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Frühere Stufenerhöhung möglich?

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MoinMoin:

--- Zitat von: troubleshooting am 28.08.2025 12:47 ---
--- Zitat von: SozPädBW am 27.08.2025 16:42 --- Und wenn du aus der Privatwirtschaft kommst, liegt es m.E. nahe, dass du keine einschlägige Berufserfahrung hast. Außer natürlich, du hast die selbe oder eine inhaltlich fast identische Tätigkeit bereits in der PW ausgeführt.


--- End quote ---

Das halte ich mal für eine steile These. Schließlich ist mit einschlägiger Berufserfahrung ist nicht gemeint, dass man eine inhaltlich fast identische Tätigkeit ausgeführt haben muss. Vielmehr definiert einschlägig, dass man aus zurückliegenden Tätigkeiten heraus über das notwendige Wissen und Erfahrungen zur Ausübung der neuen Tätigkeit verfügt.

--- End quote ---
und aus dem Stand, quasie ohne Einarbeitung, den Job erledigen kann.
Und genau das lässt sich recht gut im Nachgang feststellen und einklagen.
Wenn man jedoch mehr als nur eine kurze Einweisung erhalten hat, dann liegt der Verdacht naha, das keine eB vorlag.

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