Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Frühere Stufenerhöhung möglich?
troubleshooting:
--- Zitat von: SozPädBW am 27.08.2025 16:42 --- Und wenn du aus der Privatwirtschaft kommst, liegt es m.E. nahe, dass du keine einschlägige Berufserfahrung hast. Außer natürlich, du hast die selbe oder eine inhaltlich fast identische Tätigkeit bereits in der PW ausgeführt.
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Das halte ich mal für eine steile These. Schließlich ist mit einschlägiger Berufserfahrung ist nicht gemeint, dass man eine inhaltlich fast identische Tätigkeit ausgeführt haben muss. Vielmehr definiert einschlägig, dass man aus zurückliegenden Tätigkeiten heraus über das notwendige Wissen und Erfahrungen zur Ausübung der neuen Tätigkeit verfügt.
Aber klar, so kann man natürlich jeden Neueinsteiger auf die Stufe 1 abbügeln. Ist sicher super geeignet die Motivation neuer MA hoch zu halten bzw. überhaupt solche zu finden.
SozPädBW:
--- Zitat von: troubleshooting am 28.08.2025 12:47 ---
--- Zitat von: SozPädBW am 27.08.2025 16:42 --- Und wenn du aus der Privatwirtschaft kommst, liegt es m.E. nahe, dass du keine einschlägige Berufserfahrung hast. Außer natürlich, du hast die selbe oder eine inhaltlich fast identische Tätigkeit bereits in der PW ausgeführt.
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Das halte ich mal für eine steile These. Schließlich ist mit einschlägiger Berufserfahrung ist nicht gemeint, dass man eine inhaltlich fast identische Tätigkeit ausgeführt haben muss. Vielmehr definiert einschlägig, dass man aus zurückliegenden Tätigkeiten heraus über das notwendige Wissen und Erfahrungen zur Ausübung der neuen Tätigkeit verfügt.
Aber klar, so kann man natürlich jeden Neueinsteiger auf die Stufe 1 abbügeln. Ist sicher super geeignet die Motivation neuer MA hoch zu halten bzw. überhaupt solche zu finden.
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Ja, und wenn man mehrere geeignete Bewerber hat, dann kann man das (wie der Arbeitgeber es hier getan hat) so machen. Wenn wir Bewerbermangel haben oder einen Bewerber unbedingt haben wollen, dann geht immer was. Das scheint hier aber anders zu sein, der AG hatte mehrere geeignete Bewerber und konnte wahrscheinlich den günstigsten nehmen.
Ekko:
--- Zitat von: SozPädBW am 27.08.2025 16:42 ---
--- Zitat von: EmmaPeel am 26.08.2025 20:48 ---Danke erstmal an Alle. Habe heute die Betriebsrätin eingeschaltet. Schauen wir mal...
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Was soll die nun ändern? Die Stufe wurde bereits festgesetzt. Du hättest vor Vertragsunterzeichnung verhandeln müssen. Und wenn du aus der Privatwirtschaft kommst, liegt es m.E. nahe, dass du keine einschlägige Berufserfahrung hast. Außer natürlich, du hast die selbe oder eine inhaltlich fast identische Tätigkeit bereits in der PW ausgeführt.
Ich bin mir sehr sicher, dass sich an der Erfahrungsstufe nun nichts mehr ändern wird. Vielleicht wurdest du auch ausgewählt, weil du mit Erfahrungsstufe 1 eingestellt werden konntest, während ein Bewerber der im Auswahlverfahren ebenfalls gleichplatziert war, nur für Stufe 3 gekommen wäre.
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Wenn mit Hilfe des Betriebsrates identifiziert und klar dargestellt werden kann, dass mindestens 3 der 35 Jahre Berufserfahrung als "einschlägig" zu bewerten sind, während die Personalabteilung dies aus Spar- oder Inkompetenzgründen nicht auf die Kette gekriegt hat, dann wäre die Stufe 3 gem. TVL auch jetzt noch umsetzbar, weil schlichtweg ein tarifrechtlicher Fehler auf Seite des AG vorliegt.
Versuchen kann man es. Sind 150€ netto im Monat.
Alien1973:
Im VG habe ich damals deutlich gemacht, unter Stufe 4 komme ich nicht. Das wurde notiert, habe ich gesehen.
Wir waren dann beim Personalausschuss noch zu dritt, zwei jüngere Bewerber und ich (Damals 42 Jahre alt). Es wurde sich für mich entschieden und mir wurde sogar die Stufe 5 zum Einstieg geboten, was mich natürlich gefreut hat. Abstimmergebnis war damals 10 :1 für mich, habe ich bei der Amtsleitung nachgefragt.
Also es geht sehr wohl was bei bestimmten Ämtern wenn die einen haben wollen. Aber es kann genau so nix gehen, wenn es wurscht ist wer die Stelle antritt. Da wird dann der genommen, der für das günstigste Geld (sprich Stufe 1 oder 2) die Arbeit antritt....
SozPädBW:
--- Zitat von: Alien1973 am 01.09.2025 09:28 ---Im VG habe ich damals deutlich gemacht, unter Stufe 4 komme ich nicht. Das wurde notiert, habe ich gesehen.
Wir waren dann beim Personalausschuss noch zu dritt, zwei jüngere Bewerber und ich (Damals 42 Jahre alt). Es wurde sich für mich entschieden und mir wurde sogar die Stufe 5 zum Einstieg geboten, was mich natürlich gefreut hat. Abstimmergebnis war damals 10 :1 für mich, habe ich bei der Amtsleitung nachgefragt.
Also es geht sehr wohl was bei bestimmten Ämtern wenn die einen haben wollen. Aber es kann genau so nix gehen, wenn es wurscht ist wer die Stelle antritt. Da wird dann der genommen, der für das günstigste Geld (sprich Stufe 1 oder 2) die Arbeit antritt....
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Und du hast es VOR Vertragsunterzeichnung so vereinbart. Sie wollten dich unbedingt und deshalb ging da auch was. Wenn die Personalabteilung die TE dringend hätte haben bzw. nun halten wollen, würden die sich nicht so quer stellen.
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