Autor Thema: Frühere Stufenerhöhung möglich?  (Read 2711 times)

EmmaPeel

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Frühere Stufenerhöhung möglich?
« am: 25.08.2025 17:39 »
Hallo zusammen,

seit Mai d.J. bin ich als Tarifbeschäftigte in 9a eingestellt worden. Nach Vertragsunterschrift erhielt ich dann die Info "Stufe 1". 35 Jahre, währenddessen einschlägige" Berufserfahrung wurden nicht anerkannt.
Nun mache ich mit einer Kollegin Urlaubs- und Krankheitsvertretung und höre von allen Seiten, wie gut ich arbeite, und dass mir meine Erfahrungen und meine schnelle Auffassungsgabe nur zugute kommen.
Perso will davon nicht hören. Und auch förderliche Zeiten wurden abgewiegelt.
Kann ich irgendetwas tun?

Viele Grüße,
Emma
Nun höre ich a

aronzo

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Antw:Frühere Stufenerhöhung möglich?
« Antwort #1 am: 25.08.2025 18:55 »
Also mal kein Gender Pay Gap, sondern selbst schuld. Beim nächsten Mal auf höhere Einstufung bestehen vor Unterschrift Arbeitsvertrag könnte helfen.

EmmaPeel

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Antw:Frühere Stufenerhöhung möglich?
« Antwort #2 am: 25.08.2025 19:16 »
Komme aus der Wirtschaft, daher kenne ich solche Gepflogenheiten nicht! Dachte, wenn in den Behörden so viel Personal die nächsten Jahre in Den Ruhestand geht, geb ich da mein Bestes. Nun gut, dann muss ich wohl wieder zurückrudern. Schade auch.

MoinMoin

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Antw:Frühere Stufenerhöhung möglich?
« Antwort #3 am: 25.08.2025 20:01 »
Zunächst ist es dich gerade in Wirtschaft die Standardgepflogenheit, dass man sein Gehalt verhandelt.

Dir bleibt aber noch eine Möglichkeit.
Die Zulage nach §16.5, d.h. du kannst das Entgelt von plus 2 Stufen bekommen.
Dazu musst du aber mit Abwanderung drohen und uU auch Einladungen zu VG vorweisen oder ein Angebot eines Mitbewerbers.

EmmaPeel

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Antw:Frühere Stufenerhöhung möglich?
« Antwort #4 am: 25.08.2025 21:29 »
Ok, danke!
Verhandeln ging nicht. Im VG wurde mir die Gruppierung genannt, so wie sie auch in der Stellenausschreibung stand.  4 Wochen später kam die Zuordnung der Stufe. Danach hatte ich gleich eine Stufenprüfung beantragt. Wurde abgeschmettert. Auch die förderl Zeiten wurden nicht anerkannt, es gab ja 2 Mitbewerber... Werde mich mal in den genannten Paragrafen einlesen. Danke!

FearOfTheDuck

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Antw:Frühere Stufenerhöhung möglich?
« Antwort #5 am: 25.08.2025 22:54 »
Lag denn tatsächlich einschlägige BE vor?

clarion

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Antw:Frühere Stufenerhöhung möglich?
« Antwort #6 am: 26.08.2025 06:57 »
Man muss vor Vertragsunterschrift pokern, "Ich unterschreibe nur bei Stufe 3." Wenn die Not groß ist,
wird man drauf eingehen. Bei zwei anderen geeigneten Bewerbern war die Not möglicherweise nicht besonders groß.

So bist Du auf Wohlwollen deines Arbeitgebers angewiesen.

MoinMoin

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Antw:Frühere Stufenerhöhung möglich?
« Antwort #7 am: 26.08.2025 08:12 »
Ok, danke!
Verhandeln ging nicht.
Doch verhandeln geht immer, aber wenn der AG halt nicht verhandeln will, dann ist die Verhandlung schnell zu Ende.  8)
Wenn du klar sagst, für Stufe 1 komme ich nicht (was du offensichtlich nicht getan hast), dann wäre es der Einstieg in die Verhandlung.
Wenn der AG dann sagt, wir haben andere, die genauso gut sind wie Sie und die für Stufe 1 kommen, dann musst du halt schauen, ob du hart verhandelst und die Anerkennung von förderlichen Zeiten durchboxt oder einknickst oder weiter suchst.
Du hast halt in deiner Gehaltsverhandlung dich fürs passive nichts sagen und einknicken entschieden.

Zitat
Danach hatte ich gleich eine Stufenprüfung beantragt.
Das macht nur Sinn, wenn einschlägige Berufserfahrung vorliegt, die liegt aber offensichtlich nicht vor, sondern nur Berufserfahrung.

Viel Glück beim durchboxen der Stufenzulage.
« Last Edit: 26.08.2025 08:19 von MoinMoin »

EmmaPeel

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Antw:Frühere Stufenerhöhung möglich?
« Antwort #8 am: 26.08.2025 20:48 »
Danke erstmal an Alle. Habe heute die Betriebsrätin eingeschaltet. Schauen wir mal...

SozPädBW

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Antw:Frühere Stufenerhöhung möglich?
« Antwort #9 am: 27.08.2025 16:42 »
Danke erstmal an Alle. Habe heute die Betriebsrätin eingeschaltet. Schauen wir mal...

Was soll die nun ändern? Die Stufe wurde bereits festgesetzt. Du hättest vor Vertragsunterzeichnung verhandeln müssen. Und wenn du aus der Privatwirtschaft kommst, liegt es m.E. nahe, dass du keine einschlägige Berufserfahrung hast. Außer natürlich, du hast die selbe oder eine inhaltlich fast identische Tätigkeit bereits in der PW ausgeführt.

Ich bin mir sehr sicher, dass sich an der Erfahrungsstufe nun nichts mehr ändern wird.  Vielleicht wurdest du auch ausgewählt, weil du mit Erfahrungsstufe 1 eingestellt werden konntest, während ein Bewerber der im Auswahlverfahren ebenfalls gleichplatziert  war, nur für Stufe 3 gekommen wäre.

troubleshooting

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Antw:Frühere Stufenerhöhung möglich?
« Antwort #10 am: 28.08.2025 12:47 »
Und wenn du aus der Privatwirtschaft kommst, liegt es m.E. nahe, dass du keine einschlägige Berufserfahrung hast. Außer natürlich, du hast die selbe oder eine inhaltlich fast identische Tätigkeit bereits in der PW ausgeführt.


Das halte ich mal für eine steile These. Schließlich ist mit einschlägiger Berufserfahrung ist nicht gemeint, dass man eine inhaltlich fast identische Tätigkeit ausgeführt haben muss. Vielmehr definiert einschlägig, dass man aus zurückliegenden Tätigkeiten heraus über das notwendige Wissen und Erfahrungen zur Ausübung der neuen Tätigkeit verfügt.

Aber klar, so kann man natürlich jeden Neueinsteiger auf die Stufe 1 abbügeln. Ist sicher super geeignet die Motivation neuer MA hoch zu halten bzw. überhaupt solche zu finden.

SozPädBW

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Antw:Frühere Stufenerhöhung möglich?
« Antwort #11 am: 28.08.2025 19:34 »
Und wenn du aus der Privatwirtschaft kommst, liegt es m.E. nahe, dass du keine einschlägige Berufserfahrung hast. Außer natürlich, du hast die selbe oder eine inhaltlich fast identische Tätigkeit bereits in der PW ausgeführt.


Das halte ich mal für eine steile These. Schließlich ist mit einschlägiger Berufserfahrung ist nicht gemeint, dass man eine inhaltlich fast identische Tätigkeit ausgeführt haben muss. Vielmehr definiert einschlägig, dass man aus zurückliegenden Tätigkeiten heraus über das notwendige Wissen und Erfahrungen zur Ausübung der neuen Tätigkeit verfügt.

Aber klar, so kann man natürlich jeden Neueinsteiger auf die Stufe 1 abbügeln. Ist sicher super geeignet die Motivation neuer MA hoch zu halten bzw. überhaupt solche zu finden.

Ja, und wenn man mehrere geeignete Bewerber hat, dann kann man das (wie der Arbeitgeber es hier getan hat) so machen. Wenn wir Bewerbermangel haben oder einen Bewerber unbedingt haben wollen, dann geht immer was. Das scheint hier aber anders zu sein, der AG hatte mehrere geeignete Bewerber und konnte wahrscheinlich den günstigsten nehmen.

Ekko

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Antw:Frühere Stufenerhöhung möglich?
« Antwort #12 am: 01.09.2025 07:37 »
Danke erstmal an Alle. Habe heute die Betriebsrätin eingeschaltet. Schauen wir mal...

Was soll die nun ändern? Die Stufe wurde bereits festgesetzt. Du hättest vor Vertragsunterzeichnung verhandeln müssen. Und wenn du aus der Privatwirtschaft kommst, liegt es m.E. nahe, dass du keine einschlägige Berufserfahrung hast. Außer natürlich, du hast die selbe oder eine inhaltlich fast identische Tätigkeit bereits in der PW ausgeführt.

Ich bin mir sehr sicher, dass sich an der Erfahrungsstufe nun nichts mehr ändern wird.  Vielleicht wurdest du auch ausgewählt, weil du mit Erfahrungsstufe 1 eingestellt werden konntest, während ein Bewerber der im Auswahlverfahren ebenfalls gleichplatziert  war, nur für Stufe 3 gekommen wäre.

Wenn mit Hilfe des Betriebsrates identifiziert und klar dargestellt werden kann, dass mindestens 3 der 35 Jahre Berufserfahrung als "einschlägig" zu bewerten sind, während die Personalabteilung dies aus Spar- oder Inkompetenzgründen nicht auf die Kette gekriegt hat, dann wäre die Stufe 3 gem. TVL auch jetzt noch umsetzbar, weil schlichtweg ein tarifrechtlicher Fehler auf Seite des AG vorliegt.

Versuchen kann man es. Sind 150€ netto im Monat.

Alien1973

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Antw:Frühere Stufenerhöhung möglich?
« Antwort #13 am: 01.09.2025 09:28 »
Im VG habe ich damals deutlich gemacht, unter Stufe 4 komme ich nicht. Das wurde notiert, habe ich gesehen.

Wir waren dann beim Personalausschuss noch zu dritt, zwei jüngere Bewerber und ich (Damals 42 Jahre alt). Es wurde sich für mich entschieden und mir wurde sogar die Stufe 5 zum Einstieg geboten, was mich natürlich gefreut hat. Abstimmergebnis war damals 10 :1 für mich, habe ich bei der Amtsleitung nachgefragt.

Also es geht sehr wohl was bei bestimmten Ämtern wenn die einen haben wollen. Aber es kann genau so nix gehen, wenn es wurscht ist wer die Stelle antritt. Da wird dann der genommen, der für das günstigste Geld (sprich Stufe 1 oder 2) die Arbeit antritt....

SozPädBW

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Antw:Frühere Stufenerhöhung möglich?
« Antwort #14 am: 01.09.2025 15:34 »
Im VG habe ich damals deutlich gemacht, unter Stufe 4 komme ich nicht. Das wurde notiert, habe ich gesehen.

Wir waren dann beim Personalausschuss noch zu dritt, zwei jüngere Bewerber und ich (Damals 42 Jahre alt). Es wurde sich für mich entschieden und mir wurde sogar die Stufe 5 zum Einstieg geboten, was mich natürlich gefreut hat. Abstimmergebnis war damals 10 :1 für mich, habe ich bei der Amtsleitung nachgefragt.

Also es geht sehr wohl was bei bestimmten Ämtern wenn die einen haben wollen. Aber es kann genau so nix gehen, wenn es wurscht ist wer die Stelle antritt. Da wird dann der genommen, der für das günstigste Geld (sprich Stufe 1 oder 2) die Arbeit antritt....

Und du hast es VOR Vertragsunterzeichnung so vereinbart. Sie wollten dich unbedingt und deshalb ging da auch was. Wenn die Personalabteilung die TE dringend hätte haben bzw. nun halten wollen, würden die sich nicht so quer stellen.