Es gab sowohl bei Beginn als auch bei einer Höhergruppierung nochmal eine ganz genaue Tätigkeitsbeschreibung wo grob gesagt ohne zu sehr ins Detail zu gehen drin steht das Vorgänge zu bearbeiten. Wenn jetzt als immer mehr Zusatzaufgaben dazukommen wie Einarbeitungen, Mitwirkung in Projektgruppen, KI usw. wo kann neben den Vorgängen dran intensiv und regelmäßig teilnehmen soll ist dies doch etwas ganz anderes als man sich drauf beworben hatte. Man bewirbt sich auf eine Stelle und bekommt bei der Bewerbung genau gesagt was einen erwartet und dann kommt immer mehr zusätzlich dazu. Das meine ich. Nochmal die rechtliche Frage, kann der Vorgesetzte TvÖD Bund dies ohne weiteres verlangen (im Rahmen der Wochenarbeitszeit, wodurch dann auch Vorgänge weniger bearbeitet werden) oder kann er dies nur mit Zustimmung da dies von der Tätigkeitsbeschreibung abweicht? Danke vorab
Also die Antwort ist:
Ja, er darf deine Tätigkeiten abändern ohne das du was dagegen unternehmen kannst.Gewerbeordnung § 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Tariflich ist da nichts gegenteiliges geregelt.
Allerdings darf er nicht Inhalte deines Arbeitsvertrages eigenmächtig ändern.
Da wir den Inhalt deines AVs nicht kennen, musst du das selber prüfen.
Wenn die Tätigkeitsbeschreibung Teil deines Arbeitsvertages ist den ihr beide unterschrieben habt, dann kannst du dich darauf berufen.
Wenn nicht, dann nicht. Und so wie ich es rauslese, ist deine Tätigkeitsbeschreibung nicht Teil deines AVs.
Wenn also in deinem AV drin steht: arbeitet in der Buchhaltung, dann darf er dich nicht in die Sachbearbeitung Pflegekasse stecken.
Wenn drin stet wird als Schreiner eingestellt, dann kann er dich nicht als Klempner einsetzen.
Wenn in deinem AV steht bekommt Aufgaben der Entgeltgruppe X übertragen, dann kann er dich auch nur dort einsetzen und dich nicht plötzlich mit EG Y Tätigkeiten belästigen.
Wenn drin steht bekommt Aufgaben übertragen die zur EG X führen, dann hängt es von den Zeitanteilen ab und er könnte dich auch als Bote, Pförtner für 10% deiner Zeit einsetzen.