Autor Thema: Arbeitsplatz an neuer Örtlichkeit  (Read 1905 times)

Alpenverwaltung

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Arbeitsplatz an neuer Örtlichkeit
« am: 27.08.2025 08:17 »
Hallo alle, ich brauche Rat

Ich bin bei einer größeren Kommune beschäftigt und mein Arbeitsplatz liegt außerhalb in einem fremden Bürogebäude ca 5 Minuten fußläufig vom Rathaus entfernt. Dies soll geaendert werden.
Künftig werde ich mit meinem Vorgesetzten als Zweierteam in einem fremden Buerogebaeude (Stadtwerke) untergebracht. Dies liegt 30 Minuten vom Rathaus entfernt. Damit kann ich mich noch weniger in das Sachgebiet einbringen als bisher, mein Arbeitsweg wird länger, es fahren keine Öffis. Erfahren habe ich dies durch eine Anfrage des neuen Raumnutzers bei mir, ob man die Räume einmal ansehen könnte, wir würden ja zum 31.12. ausziehen. Mein Vorgesetzter wusste wohl seit langem Bescheid und hat nichts gesagt.

Am neuen Ort ergibt sich für mich folgendes Problem

Das Gebaeude  liegt am Stadtrand in Alleinlage. Die restlichen Raumnutzer (Stadtwerke) haben Donnerstags nur Dienst bis 16 Uhr, ich bis 18 Uhr.
Bisher hatte ich die Vereinbarung mit meinem Kollegen, dass ich -weil  Arbeitsstätten naher Wohnort bei mir - den langen Donnerstag übernehme. Ich selbst bin nun privat umgezogen und habe (wie er) eine Arbeitsweg von 35 Minuten netto mit der DB.
Bereits vor einiger Zeit habe ich den Kollegen, er ist auch Chef, gebeten, sich am Parteiverkehr langen Donnerstag zu beteiligen wegen meiner veränderten Situation und jeden zweiten Abenddienst zu uebernehmen. Das hat er abgelehnt, ich habe es geschluckt, weil er der Chef ist. Mit der neuen Situation habe ich erklärt, dass er sich beteiligen muss und jeden zweiten Donnerstag übernimmt. Macht er nicht. Info:
Wir haben Gleitzeit mit Rahmenzeit.
Die Sachgebietsleitung ist der Meinung , wir müssen uns selbst einigen.

Meine Argumente waren insbesondere auch, dass ich im Rahmen des Parteiverkehr dann jeden Donnerstag alleine im Aussenbereich ohne Nachbarn sitze und nur noch ich im Gebäude bin. Das macht mir Angst. Der Personalrat sagt, das ist ein Einzelschicksal und man kann mich nicht unterstützen.

 Ich arbeite in einer Verkehrsbehörde mit teilweise sehr renitenten Menschen vom Bau. Aktuell habe ich zum Glück einen Tresen und Nachbarn.Kuenftig??? Da ist niemand!
Mein Zug fährt Donnerstag um 18.12,.das ist nicht mal mit einem Auto zu schaffen. Also fahre ich um 19.12 nach Hause. Die Rahmendienstzeit geht bis 18 Uhr. Also wäre eine letzte Arbeitsstunde mein Problem. Von "oben" wird sicherlich keine Ausnahme genehmigt, ich bekomme auch keine, wenn der Kollege nicht da ist (im letzten Jahr 4 Wochen Reha) und ich einen dringenden privaten Termin habe.

Frage: muss ich das schlucken? Muss ich das wirklich selbst klären. Kann mein Kollege und Chef (Teilzeit, 30 Stunden) darauf pochen, dass er (selbstbestimmt und nicht verschriftet) täglich von 7-13 Uhr arbeitet und das unverrückbar ist? Muss ich einen Anwalt bemühen oder am besten kündigen?

Danke für Meinungen und Rat



Sjuda

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Antw:Arbeitsplatz an neuer Örtlichkeit
« Antwort #1 am: 27.08.2025 08:51 »
Folgende Kurzeinschätzung:

Personalvertretungsrechtliche Fragen einmal ausgeklammert, dürfte der durch den AG einseitig bestimmte Wechsel des Einsatzortes für sich genommen zulässig sein. Selbst wenn im AV ein Arbeitsort vereinbart worden sein sollte, wird dies höchstwahrscheinlich kein konkretes Gebäude, sondern höchstens die politische Gemeinde sein. Diese bleibt unverändert.

Alle damit einhergehenden Probleme wie Arbeitsweg, Fahrtzeiten der öffentlichen Verkehrmittel und damit verubundene Wartezeiten sind deine Privatangelegenheit.

Die Absicherung der Sprechzeiten ist vielerorts ein leidiges Thema. Soweit ihm das nicht vertraglich zugesichert worden ist, gelten für den Kollegen und Vorgesetzen dieselben Anwesenheitspflichten wie für alle Mitarbeiter. Die Teilzeit entbindet ihn jedenfalls nicht davon, auch mal abends bis zum Ende der Sprechzeit zu arbeiten. Sicherlich gibt es eine Dienstvereinbarung, die dazu nähere Regelungen trifft. Üblicherweise ist das etwas schwammig formuliert, manchmal gibt es Anwesenheitsquoten, oft sind aber auch nur ganz allgemeine Regelungen wie "Absicherung der Sprechzeit/des Publikumsverkehrs" enthalten, deren Einhaltung dann dem jeweiligen Vorgesetzten obliegt.

Welche Optionen gibt es? Wenn der Personalrat nicht unterstützt, hilft nur das nochmalige Gespräch mit der Sachgebietsleitung. Hilft das nicht, solltest du dich nach einer neuen Beschäftigung umsehen. Abhängig davon, wie deine Situation auf dem Arbeitsmarkt aussieht, kannst du das als Druckmittel natürlich ansprechen.

MoinMoin

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Antw:Arbeitsplatz an neuer Örtlichkeit
« Antwort #2 am: 27.08.2025 10:57 »

Vielleicht sollte man für die neue Situation mal eine Gefährdungsbeurteilung (zu der der AG verpflichtet ist) einfordern.

Und in der Tat könnte ein Blick in die Dienstvereinbarung einen Ansatzpunkt liefern.

Aber das du dort dann erst 19:12 weg kommst, ist in der Tat leider persönliches Pech.

UNameIT

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Antw:Arbeitsplatz an neuer Örtlichkeit
« Antwort #3 am: 27.08.2025 12:15 »
Könntest du an dem Donnerstag Homeoffice machen? Oder ist persönlicher Kundenkontakt notwendig?

Alpenverwaltung

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Antw:Arbeitsplatz an neuer Örtlichkeit
« Antwort #4 am: 27.08.2025 14:49 »
Könntest du an dem Donnerstag Homeoffice machen? Oder ist persönlicher Kundenkontakt notwendig?

Ich könnte sicher Homeoffice machen, was mich selbst angeht. Man will aber den Parteiverkehr gewährleisten, der nie passiert - es geht alles nur noch digital. Will man aber nicht hören.
Interessanterweise ist es schon immer so, dass ich, Freitag kein Arbeitstag, den Kollegen ersetzen muss, wenn er im Urlaub ist, also Überstunden habe,.die man nicht will.
Wenn ich im Urlaub bin, also jeder Nachmittag unbesetzt ist, darf er nach Hause gehe. Da ist der Parteiverkehr egal.
« Last Edit: 27.08.2025 14:57 von Alpenverwaltung »

Alpenverwaltung

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Antw:Arbeitsplatz an neuer Örtlichkeit
« Antwort #5 am: 27.08.2025 14:52 »

Vielleicht sollte man für die neue Situation mal eine Gefährdungsbeurteilung (zu der der AG verpflichtet ist) einfordern.

Und in der Tat könnte ein Blick in die Dienstvereinbarung einen Ansatzpunkt liefern.

Aber das du dort dann erst 19:12 weg kommst, ist in der Tat leider persönliches Pech.
Der Arbeitgeber hat es - trotz vehementer Aufforderung des Betriebsarztes und der Sicherheitsfachkraft bis heute schon nicht geschafft die psychische Gefährdungsbeurteilung zu erledigen. Jene ist seit langem an sich Pflicht,.aber.wo.keine.Aufsicht,.da keine Not.
Ich denke, ich werde das einfordern, passieren wird das aber kurz vor.meinem.Ruhestand. selbst auf ärztliche verordnete höhenverstellbare Schreibtische wartet man 9 Monate und laenger

Alpenverwaltung

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Antw:Arbeitsplatz an neuer Örtlichkeit
« Antwort #6 am: 27.08.2025 14:54 »
Folgende Kurzeinschätzung:

Personalvertretungsrechtliche Fragen einmal ausgeklammert, dürfte der durch den AG einseitig bestimmte Wechsel des Einsatzortes für sich genommen zulässig sein. Selbst wenn im AV ein Arbeitsort vereinbart worden sein sollte, wird dies höchstwahrscheinlich kein konkretes Gebäude, sondern höchstens die politische Gemeinde sein. Diese bleibt unverändert.

Alle damit einhergehenden Probleme wie Arbeitsweg, Fahrtzeiten der öffentlichen Verkehrmittel und damit verubundene Wartezeiten sind deine Privatangelegenheit.

Die Absicherung der Sprechzeiten ist vielerorts ein leidiges Thema. Soweit ihm das nicht vertraglich zugesichert worden ist, gelten für den Kollegen und Vorgesetzen dieselben Anwesenheitspflichten wie für alle Mitarbeiter. Die Teilzeit entbindet ihn jedenfalls nicht davon, auch mal abends bis zum Ende der Sprechzeit zu arbeiten. Sicherlich gibt es eine Dienstvereinbarung, die dazu nähere Regelungen trifft. Üblicherweise ist das etwas schwammig formuliert, manchmal gibt es Anwesenheitsquoten, oft sind aber auch nur ganz allgemeine Regelungen wie "Absicherung der Sprechzeit/des Publikumsverkehrs" enthalten, deren Einhaltung dann dem jeweiligen Vorgesetzten obliegt.

Welche Optionen gibt es? Wenn der Personalrat nicht unterstützt, hilft nur das nochmalige Gespräch mit der Sachgebietsleitung. Hilft das nicht, solltest du dich nach einer neuen Beschäftigung umsehen. Abhängig davon, wie deine Situation auf dem Arbeitsmarkt aussieht, kannst du das als Druckmittel natürlich ansprechen.

Mit 56 und als Quereinsteiger, der E6 bezahlt wird und E8 Aufgaben erledigen muss,.haste kein Druckmittel.
Ich bin bereits mitten in Bewerbungsverfahren, heißt aber ja.nicht, dass das auch klappt

troubleshooting

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Antw:Arbeitsplatz an neuer Örtlichkeit
« Antwort #7 am: 27.08.2025 15:17 »

Interessanterweise ist es schon immer so, dass ich, Freitag kein Arbeitstag, den Kollegen ersetzen muss, wenn er im Urlaub ist, also Überstunden habe,.die man nicht will.

Moment, ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt, dass deine Arbeitstage Mo-Do sind? Wenn es dann keine schriftliche Zusatzvereinbarung gibt, würde ich ganz schnell mal aufhören, Freitags zu arbeiten.

Des Weiteren: meinst du realistisch, man kann dich zügig ersetzen? Wenn du viel Arbeit für wenig Geld machst, wie hoch ist die Chance das die jemand finden, der/die ähnlich tickt bzw. das mit sich machen lässt? Falls es nicht grad eine strukturschwache Region ist, hast du schon ein Druckmittel in der Hand.

Alpenverwaltung

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Antw:Arbeitsplatz an neuer Örtlichkeit
« Antwort #8 am: 27.08.2025 16:13 »

Interessanterweise ist es schon immer so, dass ich, Freitag kein Arbeitstag, den Kollegen ersetzen muss, wenn er im Urlaub ist, also Überstunden habe,.die man nicht will.

Moment, ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt, dass deine Arbeitstage Mo-Do sind? Wenn es dann keine schriftliche Zusatzvereinbarung gibt, würde ich ganz schnell mal aufhören, Freitags zu arbeiten.

Des Weiteren: meinst du realistisch, man kann dich zügig ersetzen? Wenn du viel Arbeit für wenig Geld machst, wie hoch ist die Chance das die jemand finden, der/die ähnlich tickt bzw. das mit sich machen lässt? Falls es nicht grad eine strukturschwache Region ist, hast du schon ein Druckmittel in der Hand.

Ich habe eine Zusatzvereinbarung für Montag bis Donnerstag. Man sagte mir, man werde meinen Teilzeitantrag nur genehmigen, wenn ich mich bereit erklären würde, neben der Vereinbarung Freitags einzuspringen. Diese Aufforderung war mündlich. Es steht auch in meiner Zusatzvereinbarung, dass der AG die Stundenreduzierung jederzeit widerrufen kann, wenn dienstliche Belange es erfordern. Das ist deeeehnbar.
Als ich bei dieser Regelung meinte, dann könne ich mich ja sicher Freitag auch kuenftig krank melden an den freien Tagen, so ich das bin und bekomme Überstunden dafür. Hat man mich angegrinst und meinte entweder so oder gar nicht.
Ich weiß, ist ein bescheidener Arbeitgeber


Zum Druckmittel: diese Stelle würde niemand machen wollen, es gab vor vier Jahren auch nur meine. Bewerbung. Jetzt weiß ich es warum. Das interessiert den Arbeitgeber aber nicht, egal in welchem Bereich. Irgendwer bekommt die Arbeit aufs Auge gedrückt bei Vakanzen, wenn der die Grätsche macht,.der Nächste usw. Usw. Und das geht auch mit 2 und 3 zu vertretenden Kollegen über einen längeren Zeitraum.
Viel Burnout,.viele Kündigungen,.Personalrat bereits vor einem Jahr zurückgetreten, neuer Personalrat nur für Orga Weihnachtsfeier und Betriebsausflug.
Es gibt noch mehr so Schoten und ich bin einfach froh, wenn ich das beenden kann
.

MoinMoin

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Antw:Arbeitsplatz an neuer Örtlichkeit
« Antwort #9 am: 27.08.2025 16:34 »
Dann friss doch die Kröte mit den Donnerstag, gehe aber um 17:30 um deinen 18:12 Zug zu bekommen, mit der Begründung Gleitzeitabbau.
Dann sollen sie die dich halt abmahnen und parallel kannst du ja was anderes suchen.
Und wenn du der Meinung bist, dass du 8er aufgaben übertragen bekommen hast, dann fordere halt die 8 ein oder lass es sein diese Dinge zu machen, wenn du sie nicht offiziell übertragen bekommst.

Tagelöhner

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Antw:Arbeitsplatz an neuer Örtlichkeit
« Antwort #10 am: 27.08.2025 16:54 »
Klingt für mich insgesamt auch nach dem klassischen "Dienst nach Vorschrift" Arbeitgeber. Das darf man dann gerne damit verbinden, dem Arbeitgeber auch mal aufzuzeigen, wie ein sehr unbequemer Mitarbeiter aussieht. Parallel natürlich nach einem neuen Job suchen oder sogar versuchen die Kündigung provozieren. Man hat ja nicht so viel zu verlieren.

ohjeee

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Antw:Arbeitsplatz an neuer Örtlichkeit
« Antwort #11 am: 27.08.2025 17:36 »

Es gibt noch mehr so Schoten und ich bin einfach froh, wenn ich das beenden kann
.

Dann hast du doch die Antwort auf deine Eingangsfrage: Kündigen. Oder auf eine Kündigung ankommen lassen.

Im Übrigen müsste bei angeordneter Vertretung am Freitag und dann entsprechender Krankheit, selbstverständlich die theroetisch zu leistende Zeit angerechnet werden.

FearOfTheDuck

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Antw:Arbeitsplatz an neuer Örtlichkeit
« Antwort #12 am: 27.08.2025 21:07 »
Folgende Kurzeinschätzung:

Personalvertretungsrechtliche Fragen einmal ausgeklammert, dürfte der durch den AG einseitig bestimmte Wechsel des Einsatzortes für sich genommen zulässig sein. Selbst wenn im AV ein Arbeitsort vereinbart worden sein sollte, wird dies höchstwahrscheinlich kein konkretes Gebäude, sondern höchstens die politische Gemeinde sein. Diese bleibt unverändert.

Alle damit einhergehenden Probleme wie Arbeitsweg, Fahrtzeiten der öffentlichen Verkehrmittel und damit verubundene Wartezeiten sind deine Privatangelegenheit.

Die Absicherung der Sprechzeiten ist vielerorts ein leidiges Thema. Soweit ihm das nicht vertraglich zugesichert worden ist, gelten für den Kollegen und Vorgesetzen dieselben Anwesenheitspflichten wie für alle Mitarbeiter. Die Teilzeit entbindet ihn jedenfalls nicht davon, auch mal abends bis zum Ende der Sprechzeit zu arbeiten. Sicherlich gibt es eine Dienstvereinbarung, die dazu nähere Regelungen trifft. Üblicherweise ist das etwas schwammig formuliert, manchmal gibt es Anwesenheitsquoten, oft sind aber auch nur ganz allgemeine Regelungen wie "Absicherung der Sprechzeit/des Publikumsverkehrs" enthalten, deren Einhaltung dann dem jeweiligen Vorgesetzten obliegt.

Welche Optionen gibt es? Wenn der Personalrat nicht unterstützt, hilft nur das nochmalige Gespräch mit der Sachgebietsleitung. Hilft das nicht, solltest du dich nach einer neuen Beschäftigung umsehen. Abhängig davon, wie deine Situation auf dem Arbeitsmarkt aussieht, kannst du das als Druckmittel natürlich ansprechen.

Mit 56 und als Quereinsteiger, der E6 bezahlt wird und E8 Aufgaben erledigen muss,.haste kein Druckmittel.
Ich bin bereits mitten in Bewerbungsverfahren, heißt aber ja.nicht, dass das auch klappt

Entschuldige, aber das ist Käse. Hier hättest du dank Tarifautomatik prima einen Ansatzpunkt zumindest die finanzielle Kontroverse klären zu lassen in Richtung mehr Schmerzensgeld.

Trotzdem drücke ich dir die Daumen, was das Finden eines besseren AG angeht.

UNameIT

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Antw:Arbeitsplatz an neuer Örtlichkeit
« Antwort #13 am: 28.08.2025 09:50 »
Folgende Kurzeinschätzung:

Personalvertretungsrechtliche Fragen einmal ausgeklammert, dürfte der durch den AG einseitig bestimmte Wechsel des Einsatzortes für sich genommen zulässig sein. Selbst wenn im AV ein Arbeitsort vereinbart worden sein sollte, wird dies höchstwahrscheinlich kein konkretes Gebäude, sondern höchstens die politische Gemeinde sein. Diese bleibt unverändert.

Alle damit einhergehenden Probleme wie Arbeitsweg, Fahrtzeiten der öffentlichen Verkehrmittel und damit verubundene Wartezeiten sind deine Privatangelegenheit.

Die Absicherung der Sprechzeiten ist vielerorts ein leidiges Thema. Soweit ihm das nicht vertraglich zugesichert worden ist, gelten für den Kollegen und Vorgesetzen dieselben Anwesenheitspflichten wie für alle Mitarbeiter. Die Teilzeit entbindet ihn jedenfalls nicht davon, auch mal abends bis zum Ende der Sprechzeit zu arbeiten. Sicherlich gibt es eine Dienstvereinbarung, die dazu nähere Regelungen trifft. Üblicherweise ist das etwas schwammig formuliert, manchmal gibt es Anwesenheitsquoten, oft sind aber auch nur ganz allgemeine Regelungen wie "Absicherung der Sprechzeit/des Publikumsverkehrs" enthalten, deren Einhaltung dann dem jeweiligen Vorgesetzten obliegt.

Welche Optionen gibt es? Wenn der Personalrat nicht unterstützt, hilft nur das nochmalige Gespräch mit der Sachgebietsleitung. Hilft das nicht, solltest du dich nach einer neuen Beschäftigung umsehen. Abhängig davon, wie deine Situation auf dem Arbeitsmarkt aussieht, kannst du das als Druckmittel natürlich ansprechen.

Mit 56 und als Quereinsteiger, der E6 bezahlt wird und E8 Aufgaben erledigen muss,.haste kein Druckmittel.
Ich bin bereits mitten in Bewerbungsverfahren, heißt aber ja.nicht, dass das auch klappt


Klar hast du n Druckmittel, Dienst nach Vorschrift. Wovor hast du Angst? Das Arbeistumfeld ist eh schon kacke.

Wegen Freitags arbeiten, frag mal bei der Personalstelle nach, wie du sicherstellen kannst, das du die Freitage versichert bist.

Zitat
Man sagte mir, man werde meinen Teilzeitantrag nur genehmigen, wenn ich mich bereit erklären würde, neben der Vereinbarung Freitags einzuspringen. Diese Aufforderung war mündlich. Es steht auch in meiner Zusatzvereinbarung, dass der AG die Stundenreduzierung jederzeit widerrufen kann, wenn dienstliche Belange es erfordern. Das ist deeeehnbar.

Wer sagte dir das dein direkter Vorgesetzter? Wer weißt dich an Freitags zu arbeiten, obwohl das außerhalb deiner Arbeitszeit ist? Angeordnete Überstunden (die ausbezahlt werden) oder Gleitzeitaufbau? Dein direkter Vorgesetzter darf dir (in den meisten Fällen) sowas gar nicht anordnen. Schön immer wieder bei der Personalstelle auflaufen. Dir von Ihnen schriftlich die Überstunden anordnen lassen.

Das (falls du wirklich E8 Tätigkeiten machst) das Gehalt rückwirkend einfordern.

Sei unbequem. Mit sich wegducken änderst du nichts.

MaLa

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Antw:Arbeitsplatz an neuer Örtlichkeit
« Antwort #14 am: 29.08.2025 08:36 »
Wegen Freitags arbeiten, frag mal bei der Personalstelle nach, wie du sicherstellen kannst, das du die Freitage versichert bist.

Hier geht es meiner meinung ja auch nicht nur um die Versicherungsfrage, wie steht es denn um den Urlaubsanspruch, Überstundenzuschlag usw.