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Arbeitsplatz an neuer Örtlichkeit

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Alpenverwaltung:
Hallo alle, ich brauche Rat

Ich bin bei einer größeren Kommune beschäftigt und mein Arbeitsplatz liegt außerhalb in einem fremden Bürogebäude ca 5 Minuten fußläufig vom Rathaus entfernt. Dies soll geaendert werden.
Künftig werde ich mit meinem Vorgesetzten als Zweierteam in einem fremden Buerogebaeude (Stadtwerke) untergebracht. Dies liegt 30 Minuten vom Rathaus entfernt. Damit kann ich mich noch weniger in das Sachgebiet einbringen als bisher, mein Arbeitsweg wird länger, es fahren keine Öffis. Erfahren habe ich dies durch eine Anfrage des neuen Raumnutzers bei mir, ob man die Räume einmal ansehen könnte, wir würden ja zum 31.12. ausziehen. Mein Vorgesetzter wusste wohl seit langem Bescheid und hat nichts gesagt.

Am neuen Ort ergibt sich für mich folgendes Problem

Das Gebaeude  liegt am Stadtrand in Alleinlage. Die restlichen Raumnutzer (Stadtwerke) haben Donnerstags nur Dienst bis 16 Uhr, ich bis 18 Uhr.
Bisher hatte ich die Vereinbarung mit meinem Kollegen, dass ich -weil  Arbeitsstätten naher Wohnort bei mir - den langen Donnerstag übernehme. Ich selbst bin nun privat umgezogen und habe (wie er) eine Arbeitsweg von 35 Minuten netto mit der DB.
Bereits vor einiger Zeit habe ich den Kollegen, er ist auch Chef, gebeten, sich am Parteiverkehr langen Donnerstag zu beteiligen wegen meiner veränderten Situation und jeden zweiten Abenddienst zu uebernehmen. Das hat er abgelehnt, ich habe es geschluckt, weil er der Chef ist. Mit der neuen Situation habe ich erklärt, dass er sich beteiligen muss und jeden zweiten Donnerstag übernimmt. Macht er nicht. Info:
Wir haben Gleitzeit mit Rahmenzeit.
Die Sachgebietsleitung ist der Meinung , wir müssen uns selbst einigen.

Meine Argumente waren insbesondere auch, dass ich im Rahmen des Parteiverkehr dann jeden Donnerstag alleine im Aussenbereich ohne Nachbarn sitze und nur noch ich im Gebäude bin. Das macht mir Angst. Der Personalrat sagt, das ist ein Einzelschicksal und man kann mich nicht unterstützen.

 Ich arbeite in einer Verkehrsbehörde mit teilweise sehr renitenten Menschen vom Bau. Aktuell habe ich zum Glück einen Tresen und Nachbarn.Kuenftig??? Da ist niemand!
Mein Zug fährt Donnerstag um 18.12,.das ist nicht mal mit einem Auto zu schaffen. Also fahre ich um 19.12 nach Hause. Die Rahmendienstzeit geht bis 18 Uhr. Also wäre eine letzte Arbeitsstunde mein Problem. Von "oben" wird sicherlich keine Ausnahme genehmigt, ich bekomme auch keine, wenn der Kollege nicht da ist (im letzten Jahr 4 Wochen Reha) und ich einen dringenden privaten Termin habe.

Frage: muss ich das schlucken? Muss ich das wirklich selbst klären. Kann mein Kollege und Chef (Teilzeit, 30 Stunden) darauf pochen, dass er (selbstbestimmt und nicht verschriftet) täglich von 7-13 Uhr arbeitet und das unverrückbar ist? Muss ich einen Anwalt bemühen oder am besten kündigen?

Danke für Meinungen und Rat


Sjuda:
Folgende Kurzeinschätzung:

Personalvertretungsrechtliche Fragen einmal ausgeklammert, dürfte der durch den AG einseitig bestimmte Wechsel des Einsatzortes für sich genommen zulässig sein. Selbst wenn im AV ein Arbeitsort vereinbart worden sein sollte, wird dies höchstwahrscheinlich kein konkretes Gebäude, sondern höchstens die politische Gemeinde sein. Diese bleibt unverändert.

Alle damit einhergehenden Probleme wie Arbeitsweg, Fahrtzeiten der öffentlichen Verkehrmittel und damit verubundene Wartezeiten sind deine Privatangelegenheit.

Die Absicherung der Sprechzeiten ist vielerorts ein leidiges Thema. Soweit ihm das nicht vertraglich zugesichert worden ist, gelten für den Kollegen und Vorgesetzen dieselben Anwesenheitspflichten wie für alle Mitarbeiter. Die Teilzeit entbindet ihn jedenfalls nicht davon, auch mal abends bis zum Ende der Sprechzeit zu arbeiten. Sicherlich gibt es eine Dienstvereinbarung, die dazu nähere Regelungen trifft. Üblicherweise ist das etwas schwammig formuliert, manchmal gibt es Anwesenheitsquoten, oft sind aber auch nur ganz allgemeine Regelungen wie "Absicherung der Sprechzeit/des Publikumsverkehrs" enthalten, deren Einhaltung dann dem jeweiligen Vorgesetzten obliegt.

Welche Optionen gibt es? Wenn der Personalrat nicht unterstützt, hilft nur das nochmalige Gespräch mit der Sachgebietsleitung. Hilft das nicht, solltest du dich nach einer neuen Beschäftigung umsehen. Abhängig davon, wie deine Situation auf dem Arbeitsmarkt aussieht, kannst du das als Druckmittel natürlich ansprechen.

MoinMoin:

Vielleicht sollte man für die neue Situation mal eine Gefährdungsbeurteilung (zu der der AG verpflichtet ist) einfordern.

Und in der Tat könnte ein Blick in die Dienstvereinbarung einen Ansatzpunkt liefern.

Aber das du dort dann erst 19:12 weg kommst, ist in der Tat leider persönliches Pech.

UNameIT:
Könntest du an dem Donnerstag Homeoffice machen? Oder ist persönlicher Kundenkontakt notwendig?

Alpenverwaltung:

--- Zitat von: UNameIT am 27.08.2025 12:15 ---Könntest du an dem Donnerstag Homeoffice machen? Oder ist persönlicher Kundenkontakt notwendig?

--- End quote ---

Ich könnte sicher Homeoffice machen, was mich selbst angeht. Man will aber den Parteiverkehr gewährleisten, der nie passiert - es geht alles nur noch digital. Will man aber nicht hören.
Interessanterweise ist es schon immer so, dass ich, Freitag kein Arbeitstag, den Kollegen ersetzen muss, wenn er im Urlaub ist, also Überstunden habe,.die man nicht will.
Wenn ich im Urlaub bin, also jeder Nachmittag unbesetzt ist, darf er nach Hause gehe. Da ist der Parteiverkehr egal.

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