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Arbeitsplatz an neuer Örtlichkeit

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Alpenverwaltung:

--- Zitat von: MoinMoin am 27.08.2025 10:57 ---
Vielleicht sollte man für die neue Situation mal eine Gefährdungsbeurteilung (zu der der AG verpflichtet ist) einfordern.

Und in der Tat könnte ein Blick in die Dienstvereinbarung einen Ansatzpunkt liefern.

Aber das du dort dann erst 19:12 weg kommst, ist in der Tat leider persönliches Pech.

--- End quote ---
Der Arbeitgeber hat es - trotz vehementer Aufforderung des Betriebsarztes und der Sicherheitsfachkraft bis heute schon nicht geschafft die psychische Gefährdungsbeurteilung zu erledigen. Jene ist seit langem an sich Pflicht,.aber.wo.keine.Aufsicht,.da keine Not.
Ich denke, ich werde das einfordern, passieren wird das aber kurz vor.meinem.Ruhestand. selbst auf ärztliche verordnete höhenverstellbare Schreibtische wartet man 9 Monate und laenger

Alpenverwaltung:

--- Zitat von: Sjuda am 27.08.2025 08:51 ---Folgende Kurzeinschätzung:

Personalvertretungsrechtliche Fragen einmal ausgeklammert, dürfte der durch den AG einseitig bestimmte Wechsel des Einsatzortes für sich genommen zulässig sein. Selbst wenn im AV ein Arbeitsort vereinbart worden sein sollte, wird dies höchstwahrscheinlich kein konkretes Gebäude, sondern höchstens die politische Gemeinde sein. Diese bleibt unverändert.

Alle damit einhergehenden Probleme wie Arbeitsweg, Fahrtzeiten der öffentlichen Verkehrmittel und damit verubundene Wartezeiten sind deine Privatangelegenheit.

Die Absicherung der Sprechzeiten ist vielerorts ein leidiges Thema. Soweit ihm das nicht vertraglich zugesichert worden ist, gelten für den Kollegen und Vorgesetzen dieselben Anwesenheitspflichten wie für alle Mitarbeiter. Die Teilzeit entbindet ihn jedenfalls nicht davon, auch mal abends bis zum Ende der Sprechzeit zu arbeiten. Sicherlich gibt es eine Dienstvereinbarung, die dazu nähere Regelungen trifft. Üblicherweise ist das etwas schwammig formuliert, manchmal gibt es Anwesenheitsquoten, oft sind aber auch nur ganz allgemeine Regelungen wie "Absicherung der Sprechzeit/des Publikumsverkehrs" enthalten, deren Einhaltung dann dem jeweiligen Vorgesetzten obliegt.

Welche Optionen gibt es? Wenn der Personalrat nicht unterstützt, hilft nur das nochmalige Gespräch mit der Sachgebietsleitung. Hilft das nicht, solltest du dich nach einer neuen Beschäftigung umsehen. Abhängig davon, wie deine Situation auf dem Arbeitsmarkt aussieht, kannst du das als Druckmittel natürlich ansprechen.

--- End quote ---

Mit 56 und als Quereinsteiger, der E6 bezahlt wird und E8 Aufgaben erledigen muss,.haste kein Druckmittel.
Ich bin bereits mitten in Bewerbungsverfahren, heißt aber ja.nicht, dass das auch klappt

troubleshooting:

--- Zitat von: Alpenverwaltung am 27.08.2025 14:49 ---
Interessanterweise ist es schon immer so, dass ich, Freitag kein Arbeitstag, den Kollegen ersetzen muss, wenn er im Urlaub ist, also Überstunden habe,.die man nicht will.

--- End quote ---

Moment, ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt, dass deine Arbeitstage Mo-Do sind? Wenn es dann keine schriftliche Zusatzvereinbarung gibt, würde ich ganz schnell mal aufhören, Freitags zu arbeiten.

Des Weiteren: meinst du realistisch, man kann dich zügig ersetzen? Wenn du viel Arbeit für wenig Geld machst, wie hoch ist die Chance das die jemand finden, der/die ähnlich tickt bzw. das mit sich machen lässt? Falls es nicht grad eine strukturschwache Region ist, hast du schon ein Druckmittel in der Hand.

Alpenverwaltung:

--- Zitat von: troubleshooting am 27.08.2025 15:17 ---
--- Zitat von: Alpenverwaltung am 27.08.2025 14:49 ---
Interessanterweise ist es schon immer so, dass ich, Freitag kein Arbeitstag, den Kollegen ersetzen muss, wenn er im Urlaub ist, also Überstunden habe,.die man nicht will.

--- End quote ---

Moment, ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt, dass deine Arbeitstage Mo-Do sind? Wenn es dann keine schriftliche Zusatzvereinbarung gibt, würde ich ganz schnell mal aufhören, Freitags zu arbeiten.

Des Weiteren: meinst du realistisch, man kann dich zügig ersetzen? Wenn du viel Arbeit für wenig Geld machst, wie hoch ist die Chance das die jemand finden, der/die ähnlich tickt bzw. das mit sich machen lässt? Falls es nicht grad eine strukturschwache Region ist, hast du schon ein Druckmittel in der Hand.

--- End quote ---

Ich habe eine Zusatzvereinbarung für Montag bis Donnerstag. Man sagte mir, man werde meinen Teilzeitantrag nur genehmigen, wenn ich mich bereit erklären würde, neben der Vereinbarung Freitags einzuspringen. Diese Aufforderung war mündlich. Es steht auch in meiner Zusatzvereinbarung, dass der AG die Stundenreduzierung jederzeit widerrufen kann, wenn dienstliche Belange es erfordern. Das ist deeeehnbar.
Als ich bei dieser Regelung meinte, dann könne ich mich ja sicher Freitag auch kuenftig krank melden an den freien Tagen, so ich das bin und bekomme Überstunden dafür. Hat man mich angegrinst und meinte entweder so oder gar nicht.
Ich weiß, ist ein bescheidener Arbeitgeber


Zum Druckmittel: diese Stelle würde niemand machen wollen, es gab vor vier Jahren auch nur meine. Bewerbung. Jetzt weiß ich es warum. Das interessiert den Arbeitgeber aber nicht, egal in welchem Bereich. Irgendwer bekommt die Arbeit aufs Auge gedrückt bei Vakanzen, wenn der die Grätsche macht,.der Nächste usw. Usw. Und das geht auch mit 2 und 3 zu vertretenden Kollegen über einen längeren Zeitraum.
Viel Burnout,.viele Kündigungen,.Personalrat bereits vor einem Jahr zurückgetreten, neuer Personalrat nur für Orga Weihnachtsfeier und Betriebsausflug.
Es gibt noch mehr so Schoten und ich bin einfach froh, wenn ich das beenden kann
.

MoinMoin:
Dann friss doch die Kröte mit den Donnerstag, gehe aber um 17:30 um deinen 18:12 Zug zu bekommen, mit der Begründung Gleitzeitabbau.
Dann sollen sie die dich halt abmahnen und parallel kannst du ja was anderes suchen.
Und wenn du der Meinung bist, dass du 8er aufgaben übertragen bekommen hast, dann fordere halt die 8 ein oder lass es sein diese Dinge zu machen, wenn du sie nicht offiziell übertragen bekommst.

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