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Arbeitsplatz an neuer Örtlichkeit

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Tagelöhner:
Klingt für mich insgesamt auch nach dem klassischen "Dienst nach Vorschrift" Arbeitgeber. Das darf man dann gerne damit verbinden, dem Arbeitgeber auch mal aufzuzeigen, wie ein sehr unbequemer Mitarbeiter aussieht. Parallel natürlich nach einem neuen Job suchen oder sogar versuchen die Kündigung provozieren. Man hat ja nicht so viel zu verlieren.

ohjeee:

--- Zitat von: Alpenverwaltung am 27.08.2025 16:13 ---
Es gibt noch mehr so Schoten und ich bin einfach froh, wenn ich das beenden kann
.

--- End quote ---

Dann hast du doch die Antwort auf deine Eingangsfrage: Kündigen. Oder auf eine Kündigung ankommen lassen.

Im Übrigen müsste bei angeordneter Vertretung am Freitag und dann entsprechender Krankheit, selbstverständlich die theroetisch zu leistende Zeit angerechnet werden.

FearOfTheDuck:

--- Zitat von: Alpenverwaltung am 27.08.2025 14:54 ---
--- Zitat von: Sjuda am 27.08.2025 08:51 ---Folgende Kurzeinschätzung:

Personalvertretungsrechtliche Fragen einmal ausgeklammert, dürfte der durch den AG einseitig bestimmte Wechsel des Einsatzortes für sich genommen zulässig sein. Selbst wenn im AV ein Arbeitsort vereinbart worden sein sollte, wird dies höchstwahrscheinlich kein konkretes Gebäude, sondern höchstens die politische Gemeinde sein. Diese bleibt unverändert.

Alle damit einhergehenden Probleme wie Arbeitsweg, Fahrtzeiten der öffentlichen Verkehrmittel und damit verubundene Wartezeiten sind deine Privatangelegenheit.

Die Absicherung der Sprechzeiten ist vielerorts ein leidiges Thema. Soweit ihm das nicht vertraglich zugesichert worden ist, gelten für den Kollegen und Vorgesetzen dieselben Anwesenheitspflichten wie für alle Mitarbeiter. Die Teilzeit entbindet ihn jedenfalls nicht davon, auch mal abends bis zum Ende der Sprechzeit zu arbeiten. Sicherlich gibt es eine Dienstvereinbarung, die dazu nähere Regelungen trifft. Üblicherweise ist das etwas schwammig formuliert, manchmal gibt es Anwesenheitsquoten, oft sind aber auch nur ganz allgemeine Regelungen wie "Absicherung der Sprechzeit/des Publikumsverkehrs" enthalten, deren Einhaltung dann dem jeweiligen Vorgesetzten obliegt.

Welche Optionen gibt es? Wenn der Personalrat nicht unterstützt, hilft nur das nochmalige Gespräch mit der Sachgebietsleitung. Hilft das nicht, solltest du dich nach einer neuen Beschäftigung umsehen. Abhängig davon, wie deine Situation auf dem Arbeitsmarkt aussieht, kannst du das als Druckmittel natürlich ansprechen.

--- End quote ---

Mit 56 und als Quereinsteiger, der E6 bezahlt wird und E8 Aufgaben erledigen muss,.haste kein Druckmittel.
Ich bin bereits mitten in Bewerbungsverfahren, heißt aber ja.nicht, dass das auch klappt

--- End quote ---

Entschuldige, aber das ist Käse. Hier hättest du dank Tarifautomatik prima einen Ansatzpunkt zumindest die finanzielle Kontroverse klären zu lassen in Richtung mehr Schmerzensgeld.

Trotzdem drücke ich dir die Daumen, was das Finden eines besseren AG angeht.

UNameIT:

--- Zitat von: Alpenverwaltung am 27.08.2025 14:54 ---
--- Zitat von: Sjuda am 27.08.2025 08:51 ---Folgende Kurzeinschätzung:

Personalvertretungsrechtliche Fragen einmal ausgeklammert, dürfte der durch den AG einseitig bestimmte Wechsel des Einsatzortes für sich genommen zulässig sein. Selbst wenn im AV ein Arbeitsort vereinbart worden sein sollte, wird dies höchstwahrscheinlich kein konkretes Gebäude, sondern höchstens die politische Gemeinde sein. Diese bleibt unverändert.

Alle damit einhergehenden Probleme wie Arbeitsweg, Fahrtzeiten der öffentlichen Verkehrmittel und damit verubundene Wartezeiten sind deine Privatangelegenheit.

Die Absicherung der Sprechzeiten ist vielerorts ein leidiges Thema. Soweit ihm das nicht vertraglich zugesichert worden ist, gelten für den Kollegen und Vorgesetzen dieselben Anwesenheitspflichten wie für alle Mitarbeiter. Die Teilzeit entbindet ihn jedenfalls nicht davon, auch mal abends bis zum Ende der Sprechzeit zu arbeiten. Sicherlich gibt es eine Dienstvereinbarung, die dazu nähere Regelungen trifft. Üblicherweise ist das etwas schwammig formuliert, manchmal gibt es Anwesenheitsquoten, oft sind aber auch nur ganz allgemeine Regelungen wie "Absicherung der Sprechzeit/des Publikumsverkehrs" enthalten, deren Einhaltung dann dem jeweiligen Vorgesetzten obliegt.

Welche Optionen gibt es? Wenn der Personalrat nicht unterstützt, hilft nur das nochmalige Gespräch mit der Sachgebietsleitung. Hilft das nicht, solltest du dich nach einer neuen Beschäftigung umsehen. Abhängig davon, wie deine Situation auf dem Arbeitsmarkt aussieht, kannst du das als Druckmittel natürlich ansprechen.

--- End quote ---

Mit 56 und als Quereinsteiger, der E6 bezahlt wird und E8 Aufgaben erledigen muss,.haste kein Druckmittel.
Ich bin bereits mitten in Bewerbungsverfahren, heißt aber ja.nicht, dass das auch klappt

--- End quote ---


Klar hast du n Druckmittel, Dienst nach Vorschrift. Wovor hast du Angst? Das Arbeistumfeld ist eh schon kacke.

Wegen Freitags arbeiten, frag mal bei der Personalstelle nach, wie du sicherstellen kannst, das du die Freitage versichert bist.


--- Zitat ---Man sagte mir, man werde meinen Teilzeitantrag nur genehmigen, wenn ich mich bereit erklären würde, neben der Vereinbarung Freitags einzuspringen. Diese Aufforderung war mündlich. Es steht auch in meiner Zusatzvereinbarung, dass der AG die Stundenreduzierung jederzeit widerrufen kann, wenn dienstliche Belange es erfordern. Das ist deeeehnbar.
--- End quote ---

Wer sagte dir das dein direkter Vorgesetzter? Wer weißt dich an Freitags zu arbeiten, obwohl das außerhalb deiner Arbeitszeit ist? Angeordnete Überstunden (die ausbezahlt werden) oder Gleitzeitaufbau? Dein direkter Vorgesetzter darf dir (in den meisten Fällen) sowas gar nicht anordnen. Schön immer wieder bei der Personalstelle auflaufen. Dir von Ihnen schriftlich die Überstunden anordnen lassen.

Das (falls du wirklich E8 Tätigkeiten machst) das Gehalt rückwirkend einfordern.

Sei unbequem. Mit sich wegducken änderst du nichts.

MaLa:

--- Zitat von: UNameIT am 28.08.2025 09:50 ---Wegen Freitags arbeiten, frag mal bei der Personalstelle nach, wie du sicherstellen kannst, das du die Freitage versichert bist.

--- End quote ---

Hier geht es meiner meinung ja auch nicht nur um die Versicherungsfrage, wie steht es denn um den Urlaubsanspruch, Überstundenzuschlag usw.

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