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DBV/Axa lehnt Rechnungsbeträge ab wg. medizinischer Notwendigkeit

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Massltoff:
Stimmt wir schwimmen ja alle im Geld und wissen neuerdings was medizinisch notwendig ist und was nicht.
Die Besoldung ist auch super und sollte nicht angefochten werden. Der Staat und die Versicherer wissen schon was sie tun. Da sollten wir uns auf keinen Fall wehren.

AltStrG:
Fakt ist: es gibt Tabellen und Richtwerte, was medizinisch notwendig (Therapieerfolg) ist und was nicht (Nächtliche Schlangenbeschwörung).

Das die Beihilfe gezahlt hat, ist ein erster Indikator.

Und ja, es gibt private Krankenversicherungen, die bezahlen immer, ohne Probleme und stehen auf finanziell festen Beinen und dann gibt es auch noch die anderen.

Sepp0rl:

--- Zitat von: Massltoff am 27.08.2025 12:00 ---Hallo zusammen,

ich hatte in letzter Zeit etwas Ärger mit meiner privaten.
Während die Beihilfe alles ohne zu meckern gezahlt hat, hat die DBV bei meinen eingereichten Rechnungen Beträge nicht anerkannt wegen angeblicher mangelnder medizinischer Notwendigkeit. In der Summe musste ich so 400 € vorerst selbst zahlen (orthopädische Behandlung).

Der Arzt und der Rechnungssteller (dgpar - vermutlich hier auch bekannt) haben mir super weitergeholfen und einen mehrseitigen Bericht geschrieben als Antwort auf den Bescheid der Versicherung in dem sie die haltlosen Bemerkungen der Versicherung widerlegen und die medizinische Notwendigkeit auch aufgrund von Urteilen super darlegen.

Laut dem Arzt wurden diese Behandlungen bei den anderen Patienten von anderen Versicherungen problemlos gezahlt (Zur Sicherheit: Ablehnung bei mir nur wegen "medizinsch nicht notwendig"! Nicht weil angeblich nicht im Vertrag enthalten).

Dennoch beharrt die Versicherung auf Ihrer Auffassung und erstattet die Kosten nicht. Die medizinische Notwendigkeit sollte der Arzt beurteilen, nicht die Versicherung...

Wie geht ihr in solchen Fällen vor?
Bin kurz davor mir dafür ne Rechtsschutz zu holen und auch bei jedem Kleinbetrag, der nicht anerkannt wird mit dem Anwalt zu kommen.

--- End quote ---

Ist mir auch passiert mit einer Rechnung von meinem Augenarzt. DBV/AXA arbeitet hier mit KI. Ist der Dame am Telefon rausgerutscht, da sie immer von fehlerhaltem Auslesen der Dokumente sprach. Als manuell geschaut wurde, wurde alle sofort übernommen. Die Begründung des Arztes stand direkt bei den einzelnen Posten dabei. Daher anrufen und meckern.

Muenchner82:

--- Zitat von: Massltoff am 27.08.2025 12:00 ---Bin kurz davor mir dafür ne Rechtsschutz zu holen und auch bei jedem Kleinbetrag, der nicht anerkannt wird mit dem Anwalt zu kommen.

--- End quote ---

Dir ist bewusst, dass RSVen genau wegen sowas eine Wartefrist haben?

SpeedyG:

--- Zitat von: Sepp0rl am 16.09.2025 09:39 ---
--- Zitat von: Massltoff am 27.08.2025 12:00 ---Hallo zusammen,

ich hatte in letzter Zeit etwas Ärger mit meiner privaten.
Während die Beihilfe alles ohne zu meckern gezahlt hat, hat die DBV bei meinen eingereichten Rechnungen Beträge nicht anerkannt wegen angeblicher mangelnder medizinischer Notwendigkeit. In der Summe musste ich so 400 € vorerst selbst zahlen (orthopädische Behandlung).

Der Arzt und der Rechnungssteller (dgpar - vermutlich hier auch bekannt) haben mir super weitergeholfen und einen mehrseitigen Bericht geschrieben als Antwort auf den Bescheid der Versicherung in dem sie die haltlosen Bemerkungen der Versicherung widerlegen und die medizinische Notwendigkeit auch aufgrund von Urteilen super darlegen.

Laut dem Arzt wurden diese Behandlungen bei den anderen Patienten von anderen Versicherungen problemlos gezahlt (Zur Sicherheit: Ablehnung bei mir nur wegen "medizinsch nicht notwendig"! Nicht weil angeblich nicht im Vertrag enthalten).

Dennoch beharrt die Versicherung auf Ihrer Auffassung und erstattet die Kosten nicht. Die medizinische Notwendigkeit sollte der Arzt beurteilen, nicht die Versicherung...

Wie geht ihr in solchen Fällen vor?
Bin kurz davor mir dafür ne Rechtsschutz zu holen und auch bei jedem Kleinbetrag, der nicht anerkannt wird mit dem Anwalt zu kommen.

--- End quote ---

Ist mir auch passiert mit einer Rechnung von meinem Augenarzt. DBV/AXA arbeitet hier mit KI. Ist der Dame am Telefon rausgerutscht, da sie immer von fehlerhaltem Auslesen der Dokumente sprach. Als manuell geschaut wurde, wurde alle sofort übernommen. Die Begründung des Arztes stand direkt bei den einzelnen Posten dabei. Daher anrufen und meckern.

--- End quote ---

Ich würde mal behaupten, jede Krankenkasse arbeitet bei der Abrechnung mit KI.

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