Danke für die Antwort:
Nachfrage : Was ist damit gemeint, dass der Standarttarif mit 50K ?? keine Bedeutung hat ?
Die PKV hat in Deutschland 8,74 Millionen Versicherte in Volltarifen. Davon sind gerade einmal 50.000 im Standardtarif versichert, er ist daher für die Breite Masse irrelevant und nur in Sozialen Ausnahmesituationen von wirklicher Bedeutung, in diesen Situationen ist aber auch der Basistarif eine Alternative, welcher Beitragsmäßig auf die Hälfte reduziert werden kann, wenn soziale Voraussetzungen vorliegen.
Bei Beamten sind aber im Prinzip beide Tarife irrelevant und die meisten dort Versicherten haben Fristen zum Wechsel in die PKV versäumt oder sind wegen Anzeigepflichtverletzungen nirgendwo mehr normal Versicherbar.
Nein, sind sie nicht. Nur wenn Du die Beihilfeberechtigung verlieren solltest, wäre es eine Option.
Da stimme ich vollkommen zu.
... wobei sich der Monatsbeitrag , bei vergleichbaren Leistungen um ca 100 € / Monat verringert.
Ich hab fast den Eindruck die Versicherung möchte, dass man in den Unisex Tarif wechselt .69
Bei dreistelligen Beträgen bei gleicher Leistung, stellt sich für mich die Frage tatsächlich nicht mehr. Wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich das Wechselangebot wahrnehmen.
Der Basis Tarif ist sogar noch teuerer als mein jetztiger , Bisex Tarif, obwohl er nur Leistungen , vergleichbar der gesetzlichen KV hat.
Hat jemand eine Idee weshalb das so ist ?
Weil im Prinzip nur Kranke und sozial Schwache Menschen eine Aufnahme in den Basis oder Standardtarif wahrnehmen. Das Versichertenkollektiv ist klein und die Zahlungen hoch. Dazu noch die Möglichkeit der hälftigen Beitragsreduzierung im Basistarif bei sozialer Bedürftigkeit. Bei Beamten liegt der Preis des Basistarifes in BSB50 bei der Hälfte des Maximalen GKV Beitrages, also ca. 560 Euro im Monat. Bei angenommenen 50% Beihilfe
Von daher glaube ich nicht das Standard Tarif und Basis Tarif eine wirkliche Alterative sind ?
Wie ist da Eurer Meinung ?
Sie sind keine wirkliche Alternative. Ein normaler Tarif ist
immer vorzuziehen. Mit den Wechsel in einen der Sozialtarife gehen die Diskussionen beim Arzt los. Du bekommst einen Behandlungsausweis, auf dem die Maximalen GOÄ und GOZ Sätze gelistet sind, nach denen der Arzt abzurechen hat. Der Arzt ist aber nicht zu einer Behandlung verpflichtet oder darf auch - nach Hinweis - zu höheren Sätzen abrechnen. Der Arzt hat bei den Sozialtarifen das Inkassorisiko und wird auch deutlich schlechter Bezahlt als in den Normaltarifen.
Insbesondere im Zahnbereich wirst du starke Schwierigkeiten haben einen Zahnarzt zu finden, der nach den Sozialtarifen abrechnet. Hierzu empfehle ich eine kurze Google Recherche, in welcher sich massenweise Fälle verzweifelter Versicherter finden, die bei der KZV anfragen müssen um einen Zahnarzt genannt zu bekommen, welcher im Umkreis verpflichtet wird nach dem Tarif abzurechnen.