Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Einfluss von Krankheit/Erwerbsminderungsrente auf Kündigungsfrist

(1/2) > >>

Praktikantenvertrag:
Hallo alle zusammen,

ich bin seit dem 01.09.2017 im ÖD unbefristet angestellt, in meinem Arbeitsvertrag steht, dass sich Arbeitsverhältnis nach dem TVÖD BT-K und VKA bestimmt. Ich bin kein Beamter.
Ich bin Mitte 2023 schwer erkrankt und beziehe seit Dezember 2024 eine vollständige Erwerbsminderungsrente.
Nun möchte ich meinen Arbeitsplatz kündigen. Wenn ich diesen September kündige, ist es dann korrekt, dass ich zum 31.01.2026 kündigen kann? Also 4 Monate zum Quartalsende? Oder ab wann wäre ich bei einer Kündigung im September frühstens raus?
Verändert sich die Frist durch meine Erkrankung und die Erwerbsminderungrente?

Vielen Dank im Voraus.

FearOfTheDuck:
Bei einer Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende müsstest du im August noch zum 31.12. kündingen. Danach zum 31.03. usw.

Ist die Rente denn dauerhaft beschieden? Und hast du sie deinem AG bereits angezeigt?

Praktikantenvertrag:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 27.08.2025 21:12 ---Bei einer Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende müsstest du im August noch zum 31.12. kündingen. Danach zum 31.03. usw.

Ist die Rente denn dauerhaft beschieden? Und hast du sie deinem AG bereits angezeigt?

--- End quote ---

Oh, danke für den Hinweis! Das hatte ich völlig missverstanden.

Die Rente ist erst kürzlich rückwirkend bewilligt worden, deswegen habe ich es noch nicht dem Arbeitgeber gemeldet. Muss ich das zwangsläufig tun? Auch wenn ich ohnehin kündigen möchte? Oder erfährt der Arbeitgeber automatisch von der Rentenversicherung davon?
An meiner Arbeitsstelle gibt es leider nicht so etwas wie Schweigepflicht bzw. Verschwiegenheit und alles kursiert innerhalb kürzester Zeit detailliert durch die Belegschaft, weswegen ich überlege, einfach ohne Meldung der Rente zu kündigen.

Die Rente ist befristet und ich hoffe, dass es mir in absehbarer Zeit besser geht und ich dann wieder arbeiten kann, dann an einem anderen Arbeitsplatz (aus verschiedenen Gründen). Darum der Plan mit der Kündigung.

miloe:
.

MoinMoin:

--- Zitat von: Praktikantenvertrag am 27.08.2025 21:55 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 27.08.2025 21:12 ---Bei einer Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende müsstest du im August noch zum 31.12. kündingen. Danach zum 31.03. usw.

Ist die Rente denn dauerhaft beschieden? Und hast du sie deinem AG bereits angezeigt?

--- End quote ---

Oh, danke für den Hinweis! Das hatte ich völlig missverstanden.

Die Rente ist erst kürzlich rückwirkend bewilligt worden, deswegen habe ich es noch nicht dem Arbeitgeber gemeldet. Muss ich das zwangsläufig tun? Auch wenn ich ohnehin kündigen möchte? Oder erfährt der Arbeitgeber automatisch von der Rentenversicherung davon?
An meiner Arbeitsstelle gibt es leider nicht so etwas wie Schweigepflicht bzw. Verschwiegenheit und alles kursiert innerhalb kürzester Zeit detailliert durch die Belegschaft, weswegen ich überlege, einfach ohne Meldung der Rente zu kündigen.

Die Rente ist befristet und ich hoffe, dass es mir in absehbarer Zeit besser geht und ich dann wieder arbeiten kann, dann an einem anderen Arbeitsplatz (aus verschiedenen Gründen). Darum der Plan mit der Kündigung.

--- End quote ---
Nein, auch auf deiner Arbeitsstelle gelten die Gesetze und Schweigepflichten, nur werden sie offensichtlich gebrochen und keiner bringt es zur Anzeige.
Was hält dich davon ab deinen AG über die Rente zu Informieren und zum 1.9. einen Auflösungsvertrag zu machen?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version