Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einfluss von Krankheit/Erwerbsminderungsrente auf Kündigungsfrist
McOldie:
wenn es sich um eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer handelt, gilt § 33 TVöD:
Das Arbeitsverhältnis endet ferner, sofern der/dem Beschäftigten der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte eine Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält. 2Die/Der Beschäftigte hat den Arbeitgeber von der Zustellung des Rentenbescheids unverzüglich zu unterrichten. 3Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages; frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung des Arbeitgebers über den Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung. 4Liegt im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine nach § 175 SGB IX erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes noch nicht vor, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Tages der Zustellung des Zustimmungsbescheids des Integrationsamtes; jedoch auch hier frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung im Sinne von Satz 3. 5Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers eine Rente auf Zeit gewährt wird. 6In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird; für den Beginn des Ruhens des Arbeitsverhältnisses gilt Satz 3 entsprechend
sovielefragen:
Demnach ist eine Kündigung nicht notwendig. Durch Mitteilung der Gewährung der Erwerbsminderungsrente ruht das Arbeitsverhältnis automatisch.
An deiner Stelle würde ich genau das machen. Melden. Dann gesund werden. Schauen, ob Du was Neues / Besseres findest. Du kannst ja später immer noch kündigen. Wenn sich nix findet hast Du zumindest etwas, wohin Du zurückkehren kannst. Vielleicht bietet man Dir auch einen Auflösungsvertrag an.
Übrigens kannst Du bei Erwerbsminderungsrente noch erstaunlich viel dazu verdienen. Das wäre vielleicht ein Weg um über Teilzeit einen sanften Weg zurück ins Arbeitsleben zu finden.
McOldie:
--- Zitat von: sovielefragen am 28.08.2025 11:10 ---Demnach ist eine Kündigung nicht notwendig. Durch Mitteilung der Gewährung der Erwerbsminderungsrente ruht das Arbeitsverhältnis automatisch.
An deiner Stelle würde ich genau das machen. Melden. Dann gesund werden. Schauen, ob Du was Neues / Besseres findest. Du kannst ja später immer noch kündigen. Wenn sich nix findet hast Du zumindest etwas, wohin Du zurückkehren kannst. Vielleicht bietet man Dir auch einen Auflösungsvertrag an.
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Das ist so nicht ganz richtig. Bei voller Erwerbsminderungsrente auf Dauer endet das Arbeitsverhältnis automatisch wegen auflösender Bedingung. Ist die Erwerbsminderungsrente nur befristet, so ruht das Arbetisverhältnis
Praktikantenvertrag:
--- Zitat von: sovielefragen am 28.08.2025 11:10 ---Demnach ist eine Kündigung nicht notwendig. Durch Mitteilung der Gewährung der Erwerbsminderungsrente ruht das Arbeitsverhältnis automatisch.
An deiner Stelle würde ich genau das machen. Melden. Dann gesund werden. Schauen, ob Du was Neues / Besseres findest. Du kannst ja später immer noch kündigen. Wenn sich nix findet hast Du zumindest etwas, wohin Du zurückkehren kannst. Vielleicht bietet man Dir auch einen Auflösungsvertrag an.
Übrigens kannst Du bei Erwerbsminderungsrente noch erstaunlich viel dazu verdienen. Das wäre vielleicht ein Weg um über Teilzeit einen sanften Weg zurück ins Arbeitsleben zu finden.
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Genau, die Erwerbsminderungsrente ist nur befristet, also würde das Arbeitsverhältnis ruhen. Ich habe auch darüber nachgedacht, einen Minijob anzunehmen, wenn es mir besser geht. Deswegen dachte ich eigentlich daran, dass jetzige Arbeitsverhältnis zu kündigen. Oder kann ich bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis einen Minijob, eine kleine Selbstständigkeit etc. dazu annehmen?
Ich erhoffe mir nämlich davon auch einen sanften Wiedereinstieg und einen Weg zurück ins normale Arbeitsleben, weswegen ich dafür mein aktuelles Angestelltenverhältnis aufgegeben hätte.
Praktikantenvertrag:
--- Zitat von: McOldie am 28.08.2025 14:58 ---
--- Zitat von: sovielefragen am 28.08.2025 11:10 ---Demnach ist eine Kündigung nicht notwendig. Durch Mitteilung der Gewährung der Erwerbsminderungsrente ruht das Arbeitsverhältnis automatisch.
An deiner Stelle würde ich genau das machen. Melden. Dann gesund werden. Schauen, ob Du was Neues / Besseres findest. Du kannst ja später immer noch kündigen. Wenn sich nix findet hast Du zumindest etwas, wohin Du zurückkehren kannst. Vielleicht bietet man Dir auch einen Auflösungsvertrag an.
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Das ist so nicht ganz richtig. Bei voller Erwerbsminderungsrente auf Dauer endet das Arbeitsverhältnis automatisch wegen auflösender Bedingung. Ist die Erwerbsminderungsrente nur befristet, so ruht das Arbetisverhältnis
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Genau so ist es. Die Erwerbsminderungsrente ist nur befristet.
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