Autor Thema: At-BAT-Arveitsvertrag kündbar  (Read 676 times)

innes

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At-BAT-Arveitsvertrag kündbar
« am: 24.10.2025 10:47 »
Servus,

besteht die Möglichkeit, einen Alt-BAT-Arbeitsvertrag, nachdem man quasi unkündbar ist, aufgrund einer negativen Gesundheitsprognose doch zu kündigen?

Danke.

Grüße

Rowhin

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Antw:At-BAT-Arveitsvertrag kündbar
« Antwort #1 am: 24.10.2025 10:50 »
Sind alle anderen Mittel vollends ausgeschöpft worden? Betriebliche Wiedereingliederung, etc.? Ist die negative Prognose ärztlich bestätigt?

MoinMoin

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Antw:At-BAT-Arveitsvertrag kündbar
« Antwort #2 am: 24.10.2025 15:12 »
besteht die Möglichkeit, einen Alt-BAT-Arbeitsvertrag, nachdem man quasi unkündbar ist, aufgrund einer negativen Gesundheitsprognose doch zu kündigen?
Ja, es gibt keine absolute Unkündbarkeit, auch nicht im öD.
Der Rahmen wg Gesundheit gekündigt zu werden ist eng aber vorhanden.

Faunus

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Antw:At-BAT-Arveitsvertrag kündbar
« Antwort #3 am: 24.10.2025 16:16 »
Das heißt, dass die betreffende Person (TV-L ca. 2006 und -15 Jahre "BAT") 1991 oder früher eingestellt wurde und damit fast 35 Jahre bei Euch nach BAT gut genug war zu arbeitet.
Viel Spass beim Klagen, da ich im Gegensatz zu den Vorrednern denke, dass "Kankheitsprognose" definitiv keine Kündigung in dieser Konstellation rechtfertigt. Fehlverhalten kann bedingt zu einer Kündigung führen, aber Krankheit ist kein Fehlverhalten und lediglich eine Prognose zu möglichen Ausfällen... da lacht euch ja jeder halbwegs brauchbare Jurist aus.

O.K. Was möglich wäre ist eine dauerhafte massive Störung im betrieblichen Ablauf durch nicht mehr vertretbare Ausfallzeiten in den letzten 3 Jahre, kein anderer AP möglich ist, eine bEM gescheitert ist und eigentlich eine Erwerbsminderungsrente als Elefant im Raum steht, da auch Ärzte keine pos. Gesundheitsprognose abgeben können. In so einem engen Rahmen ist es auch im ÖD möglich den AN zu kündigen.





« Last Edit: 24.10.2025 16:33 von Faunus »

Rowhin

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Antw:At-BAT-Arveitsvertrag kündbar
« Antwort #4 am: 24.10.2025 17:07 »
Viel Spass beim Klagen, da ich im Gegensatz zu den Vorrednern denke, dass "Kankheitsprognose" definitiv keine Kündigung in dieser Konstellation rechtfertigt. Fehlverhalten kann bedingt zu einer Kündigung führen, aber Krankheit ist kein Fehlverhalten und lediglich eine Prognose zu möglichen Ausfällen... da lacht euch ja jeder halbwegs brauchbare Jurist aus.

Da bin ich tatsächlich eher auf deiner Seite. Ich wollte nur gerne mehr über die Situation wissen, und ob die vorgeschaltenen Schritte überhaupt schon erfolgt sind. Die werden von AG-Seite nämlich auch schnell mal "vergessen"... wenn man irgendwie damit durchkommt.

MoinMoin

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Antw:At-BAT-Arveitsvertrag kündbar
« Antwort #5 am: 24.10.2025 19:50 »
Das heißt, dass die betreffende Person (TV-L ca. 2006 und -15 Jahre "BAT") 1991 oder früher eingestellt wurde und damit fast 35 Jahre bei Euch nach BAT gut genug war zu arbeitet.
Viel Spass beim Klagen, da ich im Gegensatz zu den Vorrednern denke, dass "Kankheitsprognose" definitiv keine Kündigung in dieser Konstellation rechtfertigt. Fehlverhalten kann bedingt zu einer Kündigung führen, aber Krankheit ist kein Fehlverhalten und lediglich eine Prognose zu möglichen Ausfällen... da lacht euch ja jeder halbwegs brauchbare Jurist aus.

O.K. Was möglich wäre ist eine dauerhafte massive Störung im betrieblichen Ablauf durch nicht mehr vertretbare Ausfallzeiten in den letzten 3 Jahre, kein anderer AP möglich ist, eine bEM gescheitert ist und eigentlich eine Erwerbsminderungsrente als Elefant im Raum steht, da auch Ärzte keine pos. Gesundheitsprognose abgeben können. In so einem engen Rahmen ist es auch im ÖD möglich den AN zu kündigen.
Eben und dann ist es auch wurscht, ob man seit 35 Jahren beim Verein ist.
Da ist die sogenannte Unkündbarkeit eben nichts wert.

clarion

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Antw:At-BAT-Arveitsvertrag kündbar
« Antwort #6 am: 25.10.2025 08:41 »
Mein Arbeitgeber hat schon mal einen Schwerbehinderten mit 60 Jahren plus wegen extrem häufigen Kurz- und Langzeiterkrankungen gekündigt.  Der gute Mann war zuvor in 5 Jahren nur ca. die Hälfte der Arbeitstage anwesend. Und wenn er da war, hat er eine schlechte Arbeitsleistung gezeigt. Vorausgegangen war eine sorgfältige Dokumentation, was man alles versucht hat,  um die Zahl der Krankheitstage zu senken. Das BEM, was verweigert wurde, mehrere Versuche ihm andere Aufgaben zu geben, die ihm auch wieder wegen Nichterledigung weggenommen werden mussten. PR, SBV und Integrationsamt haben seinerzeit zugestimmt und beim Arbeitsgericht hat der Kläger nach ein paar eindeutigen richterlichen Hinweisen die Klage zurück gezogen.

Es geht also! Man muss sich als Arbeitgeber nicht alles gefallen lassen. Das kann aber nur Erfolg haben, wenn man zuvor gut mit Datum und weiteren konkreten Angaben dokumentiert hat, was man versucht hat, um die Krankheitzeiten runter zu bekommen.

BAT

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Antw:At-BAT-Arveitsvertrag kündbar
« Antwort #7 am: 25.10.2025 10:30 »
Gerade bei Personen mit langen Krankheitszeichen - aber doch nennenswerter Anwesenheit - ist das vor Allem ein Instrument der Fürsorge gegenüber den Mitarbeitern, die diese Person vertreten müssen.

Selbstredend mussten wir das auch schon machen bei Mitarbeitern mit schweren Erkrankungen und um die 60. Wobei, gibt es da nicht auch die Möglichkeit als Arbeitgeber einen Rentenantrag für diese Person zu stellen?

Faunus

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Antw:At-BAT-Arveitsvertrag kündbar
« Antwort #8 am: 25.10.2025 10:53 »
Viel Spass beim Klagen, da ich im Gegensatz zu den Vorrednern denke, dass "Kankheitsprognose" definitiv keine Kündigung in dieser Konstellation rechtfertigt. Fehlverhalten kann bedingt zu einer Kündigung führen, aber Krankheit ist kein Fehlverhalten und lediglich eine Prognose zu möglichen Ausfällen... da lacht euch ja jeder halbwegs brauchbare Jurist aus.

Da bin ich tatsächlich eher auf deiner Seite. Ich wollte nur gerne mehr über die Situation wissen, und ob die vorgeschaltenen Schritte überhaupt schon erfolgt sind. Die werden von AG-Seite nämlich auch schnell mal "vergessen"... wenn man irgendwie damit durchkommt.

Ja, die Situation ist entscheidend. Vom seltenen Extremfall auszugehen, dass jdn nicht erkennen will, dass eine EMR wahrscheinlich der sinnvollere Weg ist bzw. jdn. böswillig den Arbeitsvertrag verletzt...
Ich kann mir vorstellen, dass das "Loswerden" unliebsamer AN über diese Schiene häufiger ist.

Aber warten wir mal ab, ob TE noch zur Erhellung beiträgt.