Hallo Leute,
hier ein interessanter Fall aus meiner Verwandtschaft.
Die Person arbeitet schon sehr lange beim Land Berlin. Der Arbeitsvertrag stammt noch aus BAT-Zeiten und enthält die Klausel, dass der Arbeitsvertrag mit dem Monat endet, in dem die Person das 65 Lebensjahr erreicht. Einschränkungen (z.B. "solange ein Tarivvertrag oder das Gesetz nichts anderes regelt") gibt es nicht.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war das noch das Renteneintrittsalter. Mittlerweile muss die Person aber bis 67 arbeiten (zumindest, solange nicht frühere Rente mit Abschlägen als langjähriger Versicherter genutzt wird).
Weiß jemand, ob diese Klausel noch wirksam ist oder es Rechtsprechung gibt, die den neueren TV-L hier als maßgeblich ansehen?
Es sind zwar noch ein paar Jahre, aber frühzeitig die verschiendenen Option (normale Arbeit bis 67, arbeitslos für 2 Jahre, früher in Rente) zu kennen, ist sicher hilfreich.
Danke für das Schwarmwissen!