Schon an der Fragestellung erkennt man, dass diese Option anscheinend überhaupt nicht in Betracht gezogen wird: vielleicht war die jüngere Kollegin insgesamt auch einfach besser.
Alter und Berufserfahrung können wichtig sein, sind jedoch selten einziges Entscheidungskriterium. Meistens zählt der Gesamteindruck. Frei nach Tucholsky: "Erfahrung heißt gar nichts. Man kann eine Sache auch 35 Jahre schlecht machen."
Wenn der unterlegenen Kollegin mitgeteilt wurde, sie hätte nicht deutlich genug auf ihre Erfahrungen hingewiesen, kann man daraus auch ableiten, sie hat sich einfach nicht gut verkauft. Wenn die jüngere Kollegin dann in anderen Kriterien punkten konnte, ist es durchaus möglich, dass sie am Ende, vielleicht tatsächlich knapp, vorne lag.
Aus der Schilderung geht jedenfalls nichts hervor, das offensichtlich auf eine fehlerhafte Auswahlentscheidung hindeuten würde. Nur weil der auf dem Papier - wohlgemerkt in einem Punkt (Berufserfahrung) - aussichtsreichere Kandidat nicht genommen wird, muss sich dahinter kein Skandal verbergen.