Das wäre in diesem Fall also der 6.4.2025, das Datum, das der Änderungsvertrag zum TVÖD im Namen trägt? Dann schuldete mir mein Arbeitgeber seit vier Monaten den entsprechenden Gehaltsanteil nebst Verzugszinsen. Oder woran lässt sich der Trocknungsgrad der Tinte ablesen?
Nein.
Am 6. April wurde lediglich ein Einigungspapier darüber gefasst, in welchen Punkten man die Tarifverträge in welchen Grundzügen ändern möchte.
Was man aber machen wird: Die Änderungstarifverträge auf den 6. April rückdatieren. So stand es bereits in den fertigen Entwürfen vom Juli.
Und wann also ist dann der Änderungsvertrag gültig bzw. "die Tinte trocken"? Welche Form der Willenserklärung ist dazu erforderlich und wann und wie wird diese erfolgen?
Die Willensbekundung geschieht durch Unterschrift unter den Änderungstarifverträgen.
Das wann ist dieses Mal das ganz große Rätsel.
Weder die AG noch die Gewerkschaften haben die Änderungsverträge bzw. durchgeschrieben Fassungen des TV veröffentlicht. Nur der Bund hat im Rundschreiben zur vorläufigen Zahlbarmachung die Änderungstarifvertragsentwürfe mit den für den Bund relevanten Teilen veröffentlicht.
Dem Vernehmen nach ist die VKA der Bremsklotz. Die 16 Landesverbände der VKA, die 16 KAV, bekaken sich gegenseitig. Innerhalb einzelner KAV gibt es sehr gegensätzliche Ansichten.
Wie viele KAV ihre Rundschreiben veröffentlicht haben, kann ich nicht sagen.
Ich weiß nur, dass für mich in gut 4 Wochen der große Geldregen kommen soll.