Autor Thema: Auswahlgespräch: Fadenscheinige Begründungen für Ablehnung  (Read 2441 times)

Alien1973

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Es ist doch im ÖD nicht anders wie in der restlichen Arbeitswelt. Manche steigen intern auf, sind aber die wenigsten, und andere bleiben ewig hocken. Wenn man große Sprünge machen will muss man den AG wechseln, das ist nahezu überall so.

Bei meiner alten Arbeit gabs mal einen neuen Kollegen, der ab Einstellung mehr verdient hat wie wir drei bereits vorhandenen Ingenieure. Der hat nichts anderes getan, im Gegenteil er hatte den leichteren Part. Der war nicht mal ein Jahr da und ist dann in seine alte Firma zurück mit einem Upgrade von Firmenwagen, Handy (alles zur privaten Nutzung) und 1000 EUR mehr.

Wer mehr haben will muss ich bewegen und nicht auf Goodwill seines AG hoffen. So sehe ich das....

MoinMoin

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Wer mehr haben will muss ich bewegen und nicht auf Goodwill seines AG hoffen. So sehe ich das....
Korrekt:
Wer mehr haben will muss sich bewegen und sei es zum Chef und mehr Geld fordern. Auch im öD gibt es Möglichkeiten außerplanmäßige Lohnerhöhungen (z.B. durch (ausser)tarifliche Zulagen)zu bekommen.

In der pW gibt es in der Tat AGs, die freiwillig und von sich aus, also ohne Streik oder anderen Druck Bonus oder Gehaltserhöhung zahlen, das ist jedoch dem öD verboten.

MoinMoin

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Natürlich gibt es eine Möglichkeit. Die Konkurrentenklage

Es sollte jedoch im Vorfeld sich überlegt werden, ob dies der Weg sein soll, den man beschreiten möchte.
Mit der Klage wird man nur überprüfen können, ob die Entscheidung gut dokumentiert ist.
Und eine Änderung der Situation wird man nur erreichen können, wenn die schönen blauen Augen der Konkurrentin den Ausschlag gegeben haben und nicht (uU fadenscheinige) fachlich/sachliche Argumente.

NWB

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Und das muss auch erstmal nachgewiesen werden...

Organisator

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Klingt komisch? Ist aber so abgelaufen. Kann man da etwas machen?

Einfach mal als unterlegener Bewerber um Begründung bitten bzw. die Auswahlentscheidung einsehen.
Dann sieht man auch, ob die Ablehnung tatsächlich fadenscheinig ist oder das nur gefühlt ist.

MoinMoin

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Klingt komisch? Ist aber so abgelaufen. Kann man da etwas machen?

Einfach mal als unterlegener Bewerber um Begründung bitten bzw. die Auswahlentscheidung einsehen.
Dann sieht man auch, ob die Ablehnung tatsächlich fadenscheinig ist oder das nur gefühlt ist.
Oder (so läuft es bei uns) mit den PR reden und sich die Sachgründe der Entscheidung erklären lassen.

willibald

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Nur mal so aus der Mail über das Interessenbekundungsverfahren:

Zitat
Diese Stelle soll im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens aus dem Kreis der Kolleg:innen von  in Vollzeit mit einschlägiger Erfahrung im Bereich XY
Zitat
Grund für diese Vorgehensweise ist, dass für die Ausübung der Tätigkeit auf fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Bearbeitung von Vorgängen im Bereich des XY zurückgegriffen werden muss und eine zeitnahe Besetzung zum 01.10.2025 erfolgen soll.


Wenn da nicht "Erfahrung" im Vordergrund steht, weiß ich es auch nicht. Die Kollegin ist in der Abteilung die Produktivste, was sich anhand der Bearbeitungsstatistik belegen lässt....

UNameIT

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Hallo,
folgende Situation:
Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens für eine Position des gehobenen Dienstes (Tarif) werden 2 Personen zur Auswahl bestellt. Eine Kraft, Ende 20 (die vorher schon angedroht hat zu gehen, wenn Sie die Stelle nicht bekommt) mit ca. 3 Jahren Erfahrung in dem Bereich, und eine Person, 60 mit 13 Jahren Erfahrung in dem Bereich, und 32 Jahren Verwaltungserfahrung, dazu zuverlässig und kaum krank etc.
Nach dem Auswahlgespräch wird der jüngeren Kollegin die Stelle gegeben, mit der Begründung, das es nur an Kleinigkeiten lag. U.a. daran, das die erfahrenere Kollegin nicht deutlich auf ihre Erfahrung hingewiesen hätte...

Klingt komisch? Ist aber so abgelaufen. Kann man da etwas machen?

Vermutlich hat die ältere Kollegin sich nicht vernünftig präsentiert. Wir hatten das hier schon häufiger, das eigentlich jemand als gesetzt für eine Stelle galt, der aber so ein schlechtes Vorstellungsgespräch hatte, das man ihn einfach dafür nicht nehmen konnte.

Man kann aber um Akteneinsicht bitten.

Auch war bei der Entscheidung wahrscheinlich maßgeblich wie teamfähig ist eine Person, welchen Drive hat sie, etc. nur die besten Kennzahlen zu haben, sagt nichts über eine Person aus. Menschlichkeit, Empathie, Konfliktfähigkeit usw. zählen grade bei oberen Positionen eine Menge.

Auch zu beachten: will man in 5-6 Jahren die Position neu besetzten?

Feivel

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Zitat
Auch zu beachten: will man in 5-6 Jahren die Position neu besetzten?
Zumindest dort nehmen sich beide nichts. Die eine hat nur noch ein paar Jahre zu arbeiten, die andere sieht das nur als Zwischenschritt, laut Aussage.

TEXEL

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Kann auch mal einwerfen: Bin nach SGB IX mit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, hab mich auf eine Position beworben, für welche ich der einzige Bewerber bin, der bereits in dem Beruf gearbeitet hat und sich für die Position qualifizieren lassen hat (neu geschaffene Stelle nach SGB VIII). Hab mich im Gespräch leider vor Aufregung etwas verhaspelt und trotz guter Qualifikation und Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen, entscheidet man sich somit für einen anderen Bewerber, der laut "Liste" wahrscheinlich die meisten Punkte hat oder ein interner Bewerber ist. Dagegen kann ich leider auch nichts machen, obwohl ich offensichtlich der Bewerber mit der besten Qualifikation bin.  ::)

Miri38

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Bleibt noch die Frage, will man sich wirklich in eine Arbeitsstelle hineinklagen..
Ich würde es so akzeptieren und mich evtl. weiterbewerben..