Autor Thema: Arbeitszeit Krankmeldung  (Read 954 times)

Selenz

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Arbeitszeit Krankmeldung
« am: 29.08.2025 15:56 »
Hallo,
ich bin diese Jahr neu in der Verbandsgemeinde eingestellt worden.
Vom Tag der Einstellung 15.3. bis 25.5. hatte ich eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,5 Stunden, aufgeteilt auf 7,48 Stunden an 5 Tagen Montag bis Freitag. Also ganz normal.
Während der Freibadsaison 26.5. - 7.9. arbeite meine Kollegen und ich an 4 Tagen in der Woche von 9.15-19.45, also 10 Stunden.
Natürlich kann da jeder Tag dabei sein, auch Feiertag, Samstag und Sonntag, was mit den üblichen Zuschlägen vergütet wird.
So weit so gut.
Nun war ich drei Tage krank mit Krankmeldung.
Die Frage ist: werden nun 7,48 Stunden Arbeitszeit eingetragen oder 10,0?
Wenn 7,48 Stunden eingetragen werden, habe ich ja unverschuldet ein Minus von 2,12 Stunden pro Arbeitstag.
Ich finde dazu keine Regel, deshalb interessiert mich eure Meinung. Oder vielleicht kennt jemand das Problem, wie wurde es gelöst?
 :o

Roderick85

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Antw:Arbeitszeit Krankmeldung
« Antwort #1 am: 29.08.2025 17:02 »
Normalerweise wird dir der Tag von der Zeiterfassung/ Personalabteilung / Wer auch immer zuständig ist... so eingetragen, dass du an dem Tag kein Minus machtst bzw. so dass er + - 0 ergibt.
Eine Regelung dazu müsste in eurer Hausordnung zu finden sein, oder aber in Vereinbarung über die Arbeitszeitverordnung.

MoinMoin

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Antw:Arbeitszeit Krankmeldung
« Antwort #2 am: 29.08.2025 20:17 »
Ich bin verwundert, dass ihr 10 und nicht 9:45 an Arbeitszeit gutgeschrieben bekommt.
Eigentlich müsstet ihr 45min Pause machen.

Arajan

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Antw:Arbeitszeit Krankmeldung
« Antwort #3 am: 03.09.2025 15:13 »
Bei Krankheitstagen wird in der Regel nicht die tagesaktuelle Schichtlänge zugrunde gelegt, sondern die vertraglich vereinbarte durchschnittliche Arbeitszeit. Das bedeutet: auch wenn in der Saison längere Dienste von zehn Stunden anfallen, wird ein Krankheitstag meist mit der regulären Sollarbeitszeit (z. B. 7,48 Stunden) verbucht. Dadurch entstehen keine Minusstunden und niemand wird durch die Krankmeldung benachteiligt.

Entscheidend ist, welche Vereinbarungen zur Arbeitszeit in der Dienststelle oder im Betrieb gelten. Oft ist es so geregelt, dass Krankheitstage neutral gestellt werden, also weder Plus noch Minusstunden entstehen. So bleibt die Arbeitszeitkontenführung fair und nachvollziehbar.

MoinMoin

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Antw:Arbeitszeit Krankmeldung
« Antwort #4 am: 03.09.2025 18:44 »
Interessant und wenn ausserhalb der Saison man nur 5h Tage hat, dann werden bei euch ebenfalls die 7,48 bei Krankheit gebucht?
Sprich, wenn man da mal im Winter krank ist, dann geht man mit Plusstunden aus dem Jahr?
Und wenn man im Sommer Krank war, dann hat man im Winter weniger 5h Tage, damit die Stunden rein kommen?

Ich kenne es so, dass die dienstplanmässigen Stunden gutgeschrieben werden bei kurzfristigen Erkrankungen.

Rheini

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Antw:Arbeitszeit Krankmeldung
« Antwort #5 am: 03.09.2025 18:49 »
Interessant und wenn ausserhalb der Saison man nur 5h Tage hat, dann werden bei euch ebenfalls die 7,48 bei Krankheit gebucht?
Sprich, wenn man da mal im Winter krank ist, dann geht man mit Plusstunden aus dem Jahr?
Und wenn man im Sommer Krank war, dann hat man im Winter weniger 5h Tage, damit die Stunden rein kommen?

Ich kenne es so, dass die dienstplanmässigen Stunden gutgeschrieben werden bei kurzfristigen Erkrankungen.

 Dazu müsste dann ja in der Gleitzeit der Tag mit 5 Std. als Sollarbeitszeit eingetragen sein. Ist das so? Was steht in den o. g. Regelungen?