Hallo,
ich bin diese Jahr neu in der Verbandsgemeinde eingestellt worden.
Vom Tag der Einstellung 15.3. bis 25.5. hatte ich eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,5 Stunden, aufgeteilt auf 7,48 Stunden an 5 Tagen Montag bis Freitag. Also ganz normal.
Während der Freibadsaison 26.5. - 7.9. arbeite meine Kollegen und ich an 4 Tagen in der Woche von 9.15-19.45, also 10 Stunden.
Natürlich kann da jeder Tag dabei sein, auch Feiertag, Samstag und Sonntag, was mit den üblichen Zuschlägen vergütet wird.
So weit so gut.
Nun war ich drei Tage krank mit Krankmeldung.
Die Frage ist: werden nun 7,48 Stunden Arbeitszeit eingetragen oder 10,0?
Wenn 7,48 Stunden eingetragen werden, habe ich ja unverschuldet ein Minus von 2,12 Stunden pro Arbeitstag.
Ich finde dazu keine Regel, deshalb interessiert mich eure Meinung. Oder vielleicht kennt jemand das Problem, wie wurde es gelöst?
