1. den Arbeitgeber unverzüglich unter Beifügung des Rentenbescheides informieren.
2. das Arbeitsverhältnis ruh während des Rentenbezugs. Das Arbeitsverhältnis bleibt als solches aber bestehen. Rechtzeitig vor dem Ende den Arbeitgeber informieren, damit du wieder anfangen kannst.
Vielen Dank für die Antwort!
Darf ich dich noch was anderes fragen?
Es gibt ja die Möglichkeit neben der Rente einen Zuverdienst zu haben. Das würde ich gern irgendwann mal machen, gar nicht wegen dem Geld, sondern um wieder ins Arbeiten zurückzufinden.
Dafür kommt aber meine aktuelle Arbeitsstelle aufgrund verschiedener Umstände nicht in Frage (u.a. weiter Pendelweg). Bevor ich krank wurde, hatte ich nebenberuflich eine kleine Selbstständigkeit, was mein Arbeitgeber mir genehmigt hatte. Darf ich die wohl in der Rente (in Absprache mit der DRV) wieder aufnehmen? Oder mir einen anderen Minijob suchen?
Oder muss mir das mein Arbeitgeber vorher genehmigen?
Ich habe irgendwie total Angst, dass ich was falsch mache, dann gekündigt werde und dann ein schlechtes Arbeitszeugnis habe und keinen Job mehr finde, wenn ich wieder gesund bin.