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Einige Fragen zur Verbeamtung

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DudeHH:
Noch mal ein paar Anfängerfragen:

In meinem Fall sind da schon diverse Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgelaufen.
Angenommen jemand hat vor seiner Verbeamtung schon diverse Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
Irgendwann geht er in Pension.

Dann hätte er ja Renten & Pensionsansprüche. Wie werden die in der Praxis miteinander kombiniert?


Und:
Angenommen jemand wird verbeamtet, entscheidet sich dann aber doch, dem ÖD den Rücken zu kehren und arbeitet wieder bei einer "normalen Firma"
In dem Moment fehlte ihm ja dann eine gewisse Zeitspanne in der Rentenversicherung.

Wie funktioniert sowas dann in der Praxis? Könnte er sich dann die Pensionsansprüche für diese Zeit dann irgendwie in die Rente integrieren?

NWB:
Rentenansprüche und Pensionsansprüche werden addiert, sind aber in Summe auf die Höchstversorgung bei der Pension begrenzt, soweit ich weiß.

Solltest du nach der Zeit als Beamter vor Eintritt des Pensionsalters in die freie Wirtschaft wechseln, wirst du für die Zeit der Verbeamtung in der ges. RV nachversichert und verlierst deine Pensionsansprüche

Neuling2016:

--- Zitat von: NWB am 31.08.2025 19:29 ---Rentenansprüche und Pensionsansprüche werden addiert, sind aber in Summe auf die Höchstversorgung bei der Pension begrenzt, soweit ich weiß.

Solltest du nach der Zeit als Beamter vor Eintritt des Pensionsalters in die freie Wirtschaft wechseln, wirst du für die Zeit der Verbeamtung in der ges. RV nachversichert und verlierst deine Pensionsansprüche

--- End quote ---

...oder hast einen Anspruch auf Altersgeld und entscheidest dich hierfür

Umlauf:
Man kann als Pensioner die gesetzliche Rente nicht ablehnen. In dem Fall würde sie fiktiv auf die Pension angerechnet. Also genau, wie es mit Rentenbezug und Pension wäre.

clarion:
Die Nachversicherung passiert quf Basis auf dem niedrigeren Brutto, was Beamte im Vergleich zu einem Angestellten mit gleichen Netto erhalten. Man erzielt also geringere Rentenansprüche.

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