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Einige Fragen zur Verbeamtung
Rentenonkel:
Hier sind einige Fallgestaltungen zu unterscheiden.
Um aus der Rentenversicherung später eine Rente zu erhalten, muss man mindestens 60 Monate mit Beiträgen haben.
1.1) Die Beamten, die vor der Ernennung bereits mindestens 60 Monate eingezahlt haben, bekommen daher im Alter sowohl eine gesetzliche Rente als auch eine Pension. Sofern die hier schon benannte Höchstversorgungsgrenze, die sich aus der Berechnung der Pension ergibt, überschritten wird, wird die Pension entsprechend gekürzt. Die gesetzliche Rente wird dagegen immer ungekürzt ausgezahlt; es gibt sogar einen Zuschuss zur privaten KV, der anrechnungsfrei bleibt. Wenn man jedoch die Höchstversorgungsgrenze nicht erreicht, kann es sein, dass der Beginn der Pension früher ist (bspw. 65) als der Beginn der gesetzlichen Rente (67). Somit kann es eine Zeit geben, in der man zwar die Pension, aber noch keine Rente erhält.
1.2) Die Beamten, die die 60 Monate nicht erreicht haben, können sich entweder die eingezahlten Beiträge erstatten lassen oder die 60 Monate durch freiwillige Beiträge auffüllen. Welche Variante mehr Sinn macht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Wenn man sich verbeamten lässt und dann aus dem Beamtenverhältnis austritt, gibt es auch wieder verschiedene Fallkonstellationen
2.1) Standardmäßig wird man dann in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Der Nachteil ist der, dass die Pension regelmäßig eine Kombination aus gesetzlicher Absicherung und betrieblicher Altersvorsorge kombiniert. Während also Tarifbeschäftigte im Alter zwei Versorgungen erhalten, erhalten Beamte nur eine. Bei der Nachversicherung wird man dann auch nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, eine Nachzahlung in die betriebliche Altersvorsorge sieht das Gesetz nicht vor. Durch die Nachversicherung erhält man daher im Alter deutlich weniger Rente als ein vergleichbarer Angestellter und weniger Rente als man als Pension bekommen hätte.
Deswegen gibt es beim Bund und einigen Ländern die Möglichkeit, alternativ
2.2) auf die Nachversicherung zu verzichten und stattdessen Altersgeld in Anspruch zu nehmen. Dann bekommt man im Alter neben der gesetzlichen Rentenversicherung von dem ehemaligen Dienstherrn Altersgeld, was in der Regel etwas höher wäre als eine reine Nachversicherung. Allerdings fehlen einem dann unter Umständen diese Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, so dass man dort dann auch Nachteile hat. Ob das Sinn macht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und kann nicht pauschalisiert beantwortet werden.
Sollte man sich für die Variante 1.2 entschieden haben und dann für die Variante 2.1 hat man das Problem, dass mit der Beitragserstattung alle rentenrechtlichen Zeiten gelöscht wurden, also auch die Zeiten, für die man selbst keine Beiträge eingezahlt hat (bspw Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr).
Wenn man aus einer TB auf eine Beamtenstelle wechselt und dann wieder zurück, kann man in einem Satz zusammenfassen, was das für die Altersvorsorge bedeutet:
Hin und Her macht Taschen leer ;D
DudeHH:
Danke für eure Antworten :)
Das Wissens-Puzzle füllt sich langsam aber stetig...
Das ganze ist ja ziemlich kompliziertes Rechenspiel.
Ein Problem bei mir ist, das ich durch ein abgebrochenes Studium leider ein größeres Loch in meiner RV Historie habe. Jetzt frag ich mich, ob die Verbeamtung dahingehend eher hilfreich ist, das zu schließen oder eher kontraproduktiv.
Man könnte ja auch theoretisch auch noch Rentenbeiträge für solche Zeiten freiwillig nachzahlen.
Wenn aber die Rente mit der Pension verrechnet würde wäre das ja für die Katz...
Noch eine weitere Frage:
Bei der Eingruppierung wird ja irgendwie die Berufserfahrung berücksichtig.
Wird hier eigentlich Berufserfahrung aus Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung bei Beamten bewertet?
Aus meiner Eingruppierung im TVÖD werd ich nicht ganz schlau, da haben sie mindestens einen 400€ Job berücksichtigt.
Allerdings ging aus dem Zeugnis auch nicht hervor, das es einer gewesen ist ;)
Rentenonkel:
--- Zitat von: DudeHH am 01.09.2025 14:51 ---Ein Problem bei mir ist, das ich durch ein abgebrochenes Studium leider ein größeres Loch in meiner RV Historie habe.
--- End quote ---
Schul- und Studienzeiten werden in der Rentenversicherung auch ohne Abschluss anerkannt und sind sogenannte Anrechnungszeiten.
--- Zitat von: DudeHH am 01.09.2025 14:51 ---Jetzt frag ich mich, ob die Verbeamtung dahingehend eher hilfreich ist, das zu schließen oder eher kontraproduktiv.
--- End quote ---
Zeiten als Beamter können in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden. Allerdings können Schul- und Studienzeiten unter bestimmten Voraussetzung auch als ruhegehaltfähig für die Beamtenversorgung anerkannt werden.
--- Zitat von: DudeHH am 01.09.2025 14:51 ---Man könnte ja auch theoretisch auch noch Rentenbeiträge für solche Zeiten freiwillig nachzahlen.
Wenn aber die Rente mit der Pension verrechnet würde wäre das ja für die Katz...
--- End quote ---
Eine Nachzahlung für Schul- und Studienzeiten ist in der gesetzlichen Rentenversicherung nur für die Zeiten möglich, die über die Höchstanrechnungsdauer von 96 Monaten hinausgehen. Bis zu 96 Monate können Schul- und Studienzeiten ohnehin als Anrechnungszeiten anerkannt werden und sind daher keine Lücke. Der Antrag auf Nachzahlung ist vor dem 45. Lebensjahr zu stellen. Der Ertrag aus den freiwilligen Beiträgen darf nicht auf die Versorgung angerechnet werden.
--- Zitat von: DudeHH am 01.09.2025 14:51 ---Noch eine weitere Frage:
Bei der Eingruppierung wird ja irgendwie die Berufserfahrung berücksichtig.
Wird hier eigentlich Berufserfahrung aus Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung bei Beamten bewertet?
Aus meiner Eingruppierung im TVÖD werd ich nicht ganz schlau, da haben sie mindestens einen 400€ Job berücksichtigt.
Allerdings ging aus dem Zeugnis auch nicht hervor, das es einer gewesen ist ;)
--- End quote ---
Zunächst wäre zu klären, wer Dein Dienstherr ist. Für Bund und die Länder gibt es teilweise unterschiedliche Regelungen. Dann müsste der Thread von einem Admin in das passende Beamtenunterforum verschoben werden.
Ganz allgemein zählt Berufserfahrung bei Beamten in der Regel erst ab dem Zeitpunkt, ab dem man die für die gewünschte Laufbahn erforderliche Qualifikation erworben hat. Im Angestelltenbereich ist man da etwas flexibler, was die Erfahrungsstufe betrifft.
Autodoc:
Dann hab ich auch noch mal eine generelle Frage.
Obwohl ich weiterhin im öffentlichen Dienst als Beamter tätig bin, hat mich mein alter Dienstherr(Bundeswehr) trotz vorherige Ankündigung, eine Versorgungsanwartschaft zu gründen, in der gesetzlichen Rentenversicherung nach versichert. Wenn ich das so richtig gelesen habe, ist das für mich doch dann ein Nachteil? Kann ich da irgendwie was beantragen, dass das Rückabgewickelt wird?
Rentenonkel:
--- Zitat von: Autodoc am 02.09.2025 18:35 ---Dann hab ich auch noch mal eine generelle Frage.
Obwohl ich weiterhin im öffentlichen Dienst als Beamter tätig bin, hat mich mein alter Dienstherr(Bundeswehr) trotz vorherige Ankündigung, eine Versorgungsanwartschaft zu gründen, in der gesetzlichen Rentenversicherung nach versichert. Wenn ich das so richtig gelesen habe, ist das für mich doch dann ein Nachteil? Kann ich da irgendwie was beantragen, dass das Rückabgewickelt wird?
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Grundsätzlich ist das nicht unbedingt nachteilig. Die Zeiten bei der Bundeswehr werden sowohl bei der gesetzlichen Rentenversicherung als auch bei der Beamtenversorgung als ruhegehaltfähig anerkannt. Man bekommt somit quasi für diese Zeiten eine doppelte Versorgung. Eine Begrenzung bei der Pension findet jedoch statt, sobald die Summe aus beiden Versorgungen die Höchstversorgungsgrenze der Pension überschreitet. Dann bekommt man von dort anteilig weniger Geld.
Es ist daher etwas mehr Aufwand im Alter, weil man von zwei und nicht nur von einer Stelle Geld bekommt.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch kleine Vorteile der Rentenversicherung gegenüber der Pension: Zu der Rente gibt es einen Zuschuss für die private KV, der nicht angerechnet werden darf, und je nach Rentenbeginn ist die gesetzliche Rente steuerlich etwas günstiger als die Beamtenversorgung.
Somit hat man aus der Kombination von Rente und Pension am Ende etwas mehr Geld als wenn man nur eine Pension bekommen würde. Es ist jedoch, wie bereits erwähnt, etwas mehr Aufwand.
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