Autor Thema: Einige Fragen zur Verbeamtung  (Read 2223 times)

DudeHH

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Einige Fragen zur Verbeamtung
« Antwort #15 am: 08.09.2025 10:50 »
Nochmals vielen Dank für die Infos.

Zitat
Schul- und Studienzeiten werden in der Rentenversicherung auch ohne Abschluss anerkannt und sind sogenannte Anrechnungszeiten.
Ja für die Zeit, aber sie ändern doch nichts an meiner Rentenhöhe, ich hab doch nix eingezahlt?

Außerdem muss ich zugeben, das es in meinem Leben mehrere Irrwege gab. Ich hab's geschafft die 96 Monate zu übertreffen.

Zitat
Der Ertrag aus den freiwilligen Beiträgen darf nicht auf die Versorgung angerechnet werden.
Ist mit Versorgung die Pension gemeint?


Zitat
Zunächst wäre zu klären, wer Dein Dienstherr ist. Für Bund und die Länder gibt es teilweise unterschiedliche Regelungen. Dann müsste der Thread von einem Admin in das passende Beamtenunterforum verschoben werden.

Dienstherr... das wäre der Bund. Aber im Moment bin ich Tarifbeschäftigter, sagt man da auch "Dienstherr"?


Meine Fr... ist ganz schön kompliziert das alles  :P

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,168
Antw:Einige Fragen zur Verbeamtung
« Antwort #16 am: 09.09.2025 10:23 »
Nochmals vielen Dank für die Infos.

Gerne

Ja für die Zeit, aber sie ändern doch nichts an meiner Rentenhöhe, ich hab doch nix eingezahlt?

Im Gegensatz zu einer privaten Versicherung erkennt die Sozialversicherung auch Umstände als rentensteigernd an, in denen man aus guten Gründen keine Beiträge eingezahlt hat. Dazu zählen auch Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr.


Außerdem muss ich zugeben, das es in meinem Leben mehrere Irrwege gab. Ich hab's geschafft die 96 Monate zu übertreffen.


Dennoch sollten schon jetzt alle Zeiten eingetragen werden, damit bei zukünftigen Rechtsänderung die Zeiten bereits gespeichert sind. Das kann mal wichtig werden, wenn durch Hochwasser oder Gefühlskonkurs die Unterlagen untergehen und die anderen Stellen keine Ersatzpapiere mehr ausstellen können.

Ist mit Versorgung die Pension gemeint?

ja


Dienstherr... das wäre der Bund. Aber im Moment bin ich Tarifbeschäftigter, sagt man da auch "Dienstherr"?

Solange Du TB bist, ist es Dein Arbeitgeber. Sobald Du die Ernennungsurkunde in der Hand hältst, wird er Dein Dienstherr.

Da Du aber Fragen hast zu "was wäre wenn ich Bundesbeamter wäre", ist es sicherlich ratsam, die Fragen in dem Unterforum für Bundesbeamte zu platzieren. Dort gibt es sehr viele Forenmitglieder, die sich damit besonders gut auskennen und belastbare Antworten geben können.

Solange Deine Fragen in irgendeinem Unterforum auftauchen, kann es sein, dass nicht jeder darüber stolpert, der Dir weiterhelfen könnte.
Meine Fr... ist ganz schön kompliziert das alles  :P

Das stimmt, dafür muss man sogar mindestens drei Jahre lernen, um es einigermaßen zu verstehen  ;D