Guten Tag zusammen,
nachdem ich mein Studium und mein bisheriges Berufsleben überwiegend in BW absolviert habe, bin ich durch einen Wohnortswechsel in Versuchung gekommen, mich um eine Versetzung nach Bayern zu bemühen.
Da ich noch ziemlich am Anfang meiner Laufbahn bin, ist auch die Frage nach den Beföderungswartezeiten von Relevanz. BW ist hierbei, insbesondere bei kleinen Kommunen, sehr großzügig und ermöglich je nach Bewertung Beförderungen nach einem Jahr.
Wenn ich mir jetzt Art. 17 LlbG anschaue stelle ich fest, dass hier von einer regelmäßigen Wartezeit von 3 Jahren ausgegangen werden muss. Gibt es hier noch Möglichkeiten, diese zu verkürzen? Oder müsste man zb als A10er in den sauren Apfel beißen und bei einer Zusage für eine A13 Stelle 9 Jahre eine Tätigkeit ausüben, ohne dafür die vorgesehene Besoldung zu bekommen?
Danke für euren Input und LG