Autor Thema: Beförderungen als Beamter in Bayern  (Read 609 times)

1Beamter

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Beförderungen als Beamter in Bayern
« am: 01.09.2025 08:22 »
Guten Tag zusammen,

nachdem ich mein Studium und mein bisheriges Berufsleben überwiegend in BW absolviert habe, bin ich durch einen Wohnortswechsel in Versuchung gekommen, mich um eine Versetzung nach Bayern zu bemühen.

Da ich noch ziemlich am Anfang meiner Laufbahn bin, ist auch die Frage nach den Beföderungswartezeiten von Relevanz. BW ist hierbei, insbesondere bei kleinen Kommunen, sehr großzügig und ermöglich je nach Bewertung Beförderungen nach einem Jahr.

Wenn ich mir jetzt Art. 17 LlbG anschaue stelle ich fest, dass hier von einer regelmäßigen Wartezeit von 3 Jahren ausgegangen werden muss. Gibt es hier noch Möglichkeiten, diese zu verkürzen? Oder müsste man zb als A10er in den sauren Apfel beißen und bei einer Zusage für eine A13 Stelle 9 Jahre eine Tätigkeit ausüben, ohne dafür die vorgesehene Besoldung zu bekommen?

Danke für euren Input und LG

untersterDienst

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Antw:Beförderungen als Beamter in Bayern
« Antwort #1 am: 01.09.2025 11:19 »
Die drei Jahre ab A10 sind mindestens. Eine Verkürzung müsste der LPA genehmigen, der das nie macht, ohne Chance. Dafür besoldet Bayern aber doch spitzenmäßig! Die Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens, kann man sehen wie man will, also entweder auf Dienstherrnseite oder als Empfänger...  ;)

1Beamter

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Antw:Beförderungen als Beamter in Bayern
« Antwort #2 am: 01.09.2025 11:39 »
Die drei Jahre ab A10 sind mindestens. Eine Verkürzung müsste der LPA genehmigen, der das nie macht, ohne Chance. Dafür besoldet Bayern aber doch spitzenmäßig! Die Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens, kann man sehen wie man will, also entweder auf Dienstherrnseite oder als Empfänger...  ;)
Vielen Dank für deine Antwort. Vielleicht stehe ich gerade etwas auf dem Schlauch, aber kannst du mir kurz erklären, was es mit der Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens aufsich hat?

untersterDienst

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Antw:Beförderungen als Beamter in Bayern
« Antwort #3 am: 01.09.2025 11:50 »
Puhhh, da gibt es ganze Sammlungen, hier empfehle ich Dir die Ausführungen zur amtsangemessenen Besoldung im Bundesbereich. Nur kurz, so wie ich es verstehe: Bayern besoldet verfassungskonform, da Dein Partner/Partnerin eine Summe X zum Familieneinkommen hinzuverdient. Egal, ob Einkommen oder Partner vorhanden. So verstehe ich es. Aber hier sind insbesondere im Bundesbereich Leute die davon Ahnung haben, auf über 1200 Seiten, die Suchfunktion ist da hilfreich.


1Beamter

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Antw:Beförderungen als Beamter in Bayern
« Antwort #5 am: 01.09.2025 12:02 »
Puhhh, da gibt es ganze Sammlungen, hier empfehle ich Dir die Ausführungen zur amtsangemessenen Besoldung im Bundesbereich. Nur kurz, so wie ich es verstehe: Bayern besoldet verfassungskonform, da Dein Partner/Partnerin eine Summe X zum Familieneinkommen hinzuverdient. Egal, ob Einkommen oder Partner vorhanden. So verstehe ich es. Aber hier sind insbesondere im Bundesbereich Leute die davon Ahnung haben, auf über 1200 Seiten, die Suchfunktion ist da hilfreich.

Okay, vielen Dank für die Zusammenfassung.

Zum Thema Beförderung kann man dann ja letztlich aber nur sagen, dass es meiner Meinung nach ziemlich schade ist. In der Nähe meines Wohnortes sind viele interessante Stellen ausgeschrieben, die nach A13 bewertet sind. Aber wenn der Weg bis in die entsprechende Gruppe noch so weit weg ist, macht ein Wechsel ja nicht wirklich Sinn. ~ 10 Jahre die Verantwortung die mit einer entsprechenden Stelle einhergeht tragen, ohne den entsprechenden finanziellen Ausgleich zu erhalten  ???

Hatte gehofft, dass es da auch Maßnahmen zur Beschleunigung gibt.

Eukalyptus

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Antw:Beförderungen als Beamter in Bayern
« Antwort #6 am: 01.09.2025 12:35 »
... In der Nähe meines Wohnortes sind viele interessante Stellen ausgeschrieben, die nach A13 bewertet sind. Aber wenn der Weg bis in die entsprechende Gruppe noch so weit weg ist, macht ein Wechsel ja nicht wirklich Sinn. ~ 10 Jahre die Verantwortung die mit einer entsprechenden Stelle einhergeht tragen, ohne den entsprechenden finanziellen Ausgleich zu erhalten  ???
....

Das kann man so sehen, du musst das nicht machen. Wähle dann eben den normalen Weg: Finde eine A11-Stelle, bewirb dich erfolgreich, arbeite dort 2 Jahre, finde eine A12 Stelle, bewirb dich erfolgreich, arbeite zwei Jahre, Finde eine A13 Stelle, bewirb dich erfolgreich, arbeite ...

cyberdude

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Antw:Beförderungen als Beamter in Bayern
« Antwort #7 am: 01.09.2025 13:22 »
Ich kann mir jetzt auch nicht wirklich vorstellen, dass gerade bei einer kleineren Kommune eine A13er Stelle mit einem Neueinsteiger besetzt wird. Da wird man wohl eher eigene Leute vorziehen...

Organisator

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Antw:Beförderungen als Beamter in Bayern
« Antwort #8 am: 01.09.2025 13:29 »
... In der Nähe meines Wohnortes sind viele interessante Stellen ausgeschrieben, die nach A13 bewertet sind. Aber wenn der Weg bis in die entsprechende Gruppe noch so weit weg ist, macht ein Wechsel ja nicht wirklich Sinn. ~ 10 Jahre die Verantwortung die mit einer entsprechenden Stelle einhergeht tragen, ohne den entsprechenden finanziellen Ausgleich zu erhalten  ???
....

Das kann man so sehen, du musst das nicht machen. Wähle dann eben den normalen Weg: Finde eine A11-Stelle, bewirb dich erfolgreich, arbeite dort 2 Jahre, finde eine A12 Stelle, bewirb dich erfolgreich, arbeite zwei Jahre, Finde eine A13 Stelle, bewirb dich erfolgreich, arbeite ...

Oder Angestellter werden, da gibt das volle Gehalt ab dem ersten Tag.

1Beamter

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Antw:Beförderungen als Beamter in Bayern
« Antwort #9 am: 01.09.2025 14:25 »
Ich kann mir jetzt auch nicht wirklich vorstellen, dass gerade bei einer kleineren Kommune eine A13er Stelle mit einem Neueinsteiger besetzt wird. Da wird man wohl eher eigene Leute vorziehen...

Bin ja kein Neueinsteiger, bin seit 2013 im öD. Nur eben noch nicht so lange Beamter. Meine aktuelle Stelle ist bereits eine A12, wurde allerdings noch nicht in 12 befördert.

Die Stelle ist bereits mehrmals ausgeschrieben worden, daher nehme ich mal an, dass es intern kein Interesse oder keine Bewerber gab.

... In der Nähe meines Wohnortes sind viele interessante Stellen ausgeschrieben, die nach A13 bewertet sind. Aber wenn der Weg bis in die entsprechende Gruppe noch so weit weg ist, macht ein Wechsel ja nicht wirklich Sinn. ~ 10 Jahre die Verantwortung die mit einer entsprechenden Stelle einhergeht tragen, ohne den entsprechenden finanziellen Ausgleich zu erhalten  ???
....

Das kann man so sehen, du musst das nicht machen. Wähle dann eben den normalen Weg: Finde eine A11-Stelle, bewirb dich erfolgreich, arbeite dort 2 Jahre, finde eine A12 Stelle, bewirb dich erfolgreich, arbeite zwei Jahre, Finde eine A13 Stelle, bewirb dich erfolgreich, arbeite ...


Meine aktuelle Stelle ist bereits eine 12, durch Umzug wird mir das Pendeln aber auf Dauer zu viel, daher schaue ich mich nach Alternativen um. Letztlich ging es ja auch nur darum auszuloten, ob das bayerische Recht hier auch Ausnahmen oder Alternativen vorsieht  :)