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Beförderungen als Beamter in Bayern

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1Beamter:
Guten Tag zusammen,

nachdem ich mein Studium und mein bisheriges Berufsleben überwiegend in BW absolviert habe, bin ich durch einen Wohnortswechsel in Versuchung gekommen, mich um eine Versetzung nach Bayern zu bemühen.

Da ich noch ziemlich am Anfang meiner Laufbahn bin, ist auch die Frage nach den Beföderungswartezeiten von Relevanz. BW ist hierbei, insbesondere bei kleinen Kommunen, sehr großzügig und ermöglich je nach Bewertung Beförderungen nach einem Jahr.

Wenn ich mir jetzt Art. 17 LlbG anschaue stelle ich fest, dass hier von einer regelmäßigen Wartezeit von 3 Jahren ausgegangen werden muss. Gibt es hier noch Möglichkeiten, diese zu verkürzen? Oder müsste man zb als A10er in den sauren Apfel beißen und bei einer Zusage für eine A13 Stelle 9 Jahre eine Tätigkeit ausüben, ohne dafür die vorgesehene Besoldung zu bekommen?

Danke für euren Input und LG

untersterDienst:
Die drei Jahre ab A10 sind mindestens. Eine Verkürzung müsste der LPA genehmigen, der das nie macht, ohne Chance. Dafür besoldet Bayern aber doch spitzenmäßig! Die Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens, kann man sehen wie man will, also entweder auf Dienstherrnseite oder als Empfänger...  ;)

1Beamter:

--- Zitat von: untersterDienst am 01.09.2025 11:19 ---Die drei Jahre ab A10 sind mindestens. Eine Verkürzung müsste der LPA genehmigen, der das nie macht, ohne Chance. Dafür besoldet Bayern aber doch spitzenmäßig! Die Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens, kann man sehen wie man will, also entweder auf Dienstherrnseite oder als Empfänger...  ;)

--- End quote ---
Vielen Dank für deine Antwort. Vielleicht stehe ich gerade etwas auf dem Schlauch, aber kannst du mir kurz erklären, was es mit der Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens aufsich hat?

untersterDienst:
Puhhh, da gibt es ganze Sammlungen, hier empfehle ich Dir die Ausführungen zur amtsangemessenen Besoldung im Bundesbereich. Nur kurz, so wie ich es verstehe: Bayern besoldet verfassungskonform, da Dein Partner/Partnerin eine Summe X zum Familieneinkommen hinzuverdient. Egal, ob Einkommen oder Partner vorhanden. So verstehe ich es. Aber hier sind insbesondere im Bundesbereich Leute die davon Ahnung haben, auf über 1200 Seiten, die Suchfunktion ist da hilfreich.

untersterDienst:
https://www.bllv.de/vollstaendiger-artikel/news/bayerns-weg-zur-amtsangemessenen-alimentation

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