Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufenlaufzeit Höhergruppierung
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NIPA:
Hallo zusammen,
kurzer Sachstand von meiner Seite:
Aktuell bin ich in der E8, Stufe 2 eingruppiert und erhalte regulär ab 07/2026 die Stufe 3.
Im Zuge der Stellenbewertung wurde meine Stelle rückwirkend zum 01.07.2024 in die E9a hochgestuft.
Meine Frage: Zählt die Stufenlaufzeit dann ebenfalls ab dem 01.07.2024, sodass ich ab dem 01.07.2026 in E9a/Stufe 3 wäre?
Viele Grüße. :)
MaLa:
Ja, hier wurde nur ein Eingruppierungsirrtum korrigiert.
Du bist seit beginn in der 9a und die Stufenlaufzeit begann von anfang an in dieser Gruppe zu laufen.
Nicht vergessen die letzten 6 Monate nachzufordern.
NIPA:
--- Zitat von: MaLa am 01.09.2025 10:34 ---Ja, hier wurde nur ein Eingruppierungsirrtum korrigiert.
Du bist seit beginn in der 9a und die Stufenlaufzeit begann von anfang an in dieser Gruppe zu laufen.
Nicht vergessen die letzten 6 Monate nachzufordern.
--- End quote ---
Danke ;D
Was hat es mit den 6 Monaten auf sich ?
Umlauf:
--- Zitat von: NIPA am 01.09.2025 10:38 ---
--- Zitat von: MaLa am 01.09.2025 10:34 ---Ja, hier wurde nur ein Eingruppierungsirrtum korrigiert.
Du bist seit beginn in der 9a und die Stufenlaufzeit begann von anfang an in dieser Gruppe zu laufen.
Nicht vergessen die letzten 6 Monate nachzufordern.
--- End quote ---
Danke ;D
Was hat es mit den 6 Monaten auf sich ?
--- End quote ---
Falls dir zu wenig gezahlt wurde, kann das fehlende Geld nur für die letzten 6 Monate gefordert werden.
Das ist die Ausschlussfrist.
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